Einige der in den AGB der Lufthansa verankerten Klauseln hinsichtlich Änderungen im Flugschein wurden vom LG Köln moniert und stellten für Verbraucher eine unzulässige Benachteiligung dar:
vzbv.de/urteil/unzulaessige-klauseln-lufthansa-bedingungen
Diese Bedingungen dürfen so nicht mehr angewandt werden.
Urteil des LG Köln vom 17. Februar 2016 Az. 26 O 435/15