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Donnerstag, 18. Februar 2016, 14:09

EuGH C-429/14: Airline schadensersatzpflichtig bei Verspätung Geschäftsflug

"Bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber Schadenersatz von der Airline verlangen. Die Fluggesellschaft hafte für alle Schäden, die dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien, urteilte der Europäische Gerichtshof."

Zu Höchstsummen gemäß Montrealer Abkommen und Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge berichtet u.a. lto.de:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu…ung-mehrkosten/
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

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Donnerstag, 18. Februar 2016, 14:41

Hier noch das Urteil zu C-429/14 vom 17.02.2016 im Detail:

http://curia.europa.eu/juris/document/do…rt=1&cid=822987
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."