Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
BGH X ZR 4/15 vom 12.1.16: Zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort
Es ging um eine Geländewagentour im Sommer 2013 in Bulgarien mit entstandenem Unfall. Der Veranstalter alltours hatte lt. Hamburger Abendblatt von heute diesen Ausflug in seiner Info-Begrüßungsmappe mit dem Titel "Ihr Ausflugsprogamm" und Firmenlogo des Veranstalters beworben. Der Hinweis auf die Agentur, die den Ausflug organisiert, war am Ende der Seite eher unauffällig. Dies sahen die Richter in der Rückverweisung an das OLG Düsseldorf als nicht ausreichend an, so dass im Sinne der Urlauber entschieden wurde.
Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…304&pos=0&anz=4
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. Januar 2016, 11:19)