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1

Mittwoch, 23. Dezember 2015, 15:49

Sandsturm = Außergewöhnlicher Umstand?

Ist ein Sandsturm ein außergewöhnlicher Umstand? Folgendes ist passiert : Das Flugzeug konnte auf den Kap Verden nicht starten oder landen weil es angeblich einen Sandsturm gab und wir wurden 2 Tage länger im Hotel untergebracht. Angeblich weil es dort kein Radar gibt! Muss die Airline wissen, daß es dort kein Radar gibt oder zählt das trotzdem zum normalen Reiserisiko?

2

Mittwoch, 23. Dezember 2015, 16:15

Natürlich

ist ein Sandsturm ein "außergewöhnlicher Umstand". Soweit er nicht z.B. von der Fluggesellschaft vorgeschoben wird oder wie in dem Beispiel hier die Begleitumstände dennoch zu einer Ausgleichszahlung führten:

http://www.abendblatt.de/reise/article13…paetet-ist.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Mittwoch, 23. Dezember 2015, 19:39

War es zufällig am 4.12 von HAJ via LPA nach BVC (Boa Vista/Kap Verden)mit Tuifly?
Aber Sahara Sand verhinderte 'angeblich' die Landung und wich auf SID (Sal) aus?

Gezielte Nachfrage bei Tuifly! Falls man sich auf "außergewöhnlihe Umstände" i.S. der FlugastrechteVO berufen wollte, mag man im Einzelnen (und beweiskräftig) die Umstände dafür dartun, daß hier die Voraussetzungen einer Entlastung gegeben waren und nicht die nach den Kriterien der Rechtsprechung von Tuifly zu tragende Unternehmensrisko.
Ergo, Tuifly muss sich entlasten. Ansonsten Ausgleichszahlung fordern.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Sonntag, 3. Januar 2016, 21:26

Es war nicht Hamburg aber das Datum stimmt. du bist gut informiert.

5

Montag, 4. Januar 2016, 13:50

Wieso Hamburg ?( von Hannover war die Rede.
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6

Montag, 4. Januar 2016, 13:52

Immer dieser Abkürzungswahn. :ironic: Das verwirrt ja nur. :püh:
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Jimi Hendrix

7

Montag, 4. Januar 2016, 13:58

Steht doch so im Ticket, wollte mit Städtenamen keine Verwirrung stiften :D :ironic:
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8

Montag, 4. Januar 2016, 14:02

Ist Dir wohl gelungen :denk:
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Jimi Hendrix