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Samstag, 12. Dezember 2015, 23:12

Fernbusreise: Unternehmen haftet für Gepäck

Auf der Busfahrt von Dresden nach München mit Zwischenhalten in Chemnitz und Regensburg war der Koffer dem Busfahrer zur Verstauung im Kofferraum übergeben worden. In München war er unauffindbar. Die AGB des Busunternehmens schlossen jegliche Haftung aus.

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 08.12.2015 - 283 Js 5956/15
die Schadensersatzpflicht bei Gepäckverlust bejaht,

Details hier: http://www.rechtsindex.de/reiserecht/534…kverlust-haften
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (12. Dezember 2015, 23:13)