Auf der Busfahrt von Dresden nach München mit Zwischenhalten in Chemnitz und Regensburg war der Koffer dem Busfahrer zur Verstauung im Kofferraum übergeben worden. In München war er unauffindbar. Die AGB des Busunternehmens schlossen jegliche Haftung aus.
Das Amtsgericht München hat mit
Urteil vom 08.12.2015 - 283 Js 5956/15
die Schadensersatzpflicht bei Gepäckverlust bejaht,
Details hier:
http://www.rechtsindex.de/reiserecht/534…kverlust-haften