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1

Dienstag, 24. November 2015, 18:16

Hotelbuchung Mauritius Stornierung durch TUI nach 10 Wochen nach Reisebestätigung und Abbuchung wegen Erklärungsirrtums

Folgender Sachverhalt:
Habe Mitte August 2015 von LH Miles&More ein Angebot erhalten, wonach ich für 50000 Meilen einen Flug nach Mauritius bekommen könnte. Da meine Frau und ich über 50000 Meilen angesammelt haben, nahmen wir das Angebot an.
Nun begaben wir uns auf der Suche nach einem Hotel auf Mauritius. Ich recherchierte im Internet auf der Reiseseite Ab-in-den-Urlaub.de. Nach langem Suchen fand ich das Hotel Veranda Pointe auf Biches auf Mauritius.
Kosten pro Person für 16 Tage, 828€ AI zusammen 1656€. Da im Februar Zyklomenzeit und ziemlich Regen auf Mauritius ist, fanden wir das Angebot als völlig normalpreisig.
Nachdem das Angebot ca 2 Wochen auf der Angebotsseite stand, haben wir es nach 1 Woche fest gebucht.
Am 21.08.2015 erhielten wir von TUI die schriftliche Reisebestätigung mit Rechnung.
Am gleichen Tag erfolgte auch die Abbuchung der Anzahlung in Höhe von 414€ von meinem Konto.
Dann haben wir lange nicht gehört -inzwischen Urlaubsübertragung vom AG auf 2016 beantragt sowie Mietwagen und Rundreisen gebucht-.
Am 26.10.2015 kam dann per Mail von TUI eine Reisevertragsanfechtung wegen eines Erklärungsirrtums.
Da waren wir natürlich geschockt. Es folgten zahlreiche ergebnislose Anrufe bei TUI und ab in den Urlaub. Immer mit dem Hinweis "tut uns leid"
TUI bot uns die Reise - nur Hotel- für 3644€ an.
Dies haben wir nicht akzeptiert, da zwischen schriftlicher Reisebestätiung von TUI bereits 10 Wochen!! vergangen waren und wir auch beide Flüge gebucht hatten.
Vor ca 1 Woche bot man uns von TUI 967€ als Nachlass an.
Für mich ist es keinesfalls ein Erklärungsirrtum, zumal 10 Wochen danach erst der Einwand von TUI kam und ich nicht erkennen konnte, dass der reine Hotelpreis zu niedrig war.
1656 € gegenüber von TUI geforderten 3644€.
Gerademal das doppelte an Reisepreis. Das könnte ich keinesfalls erkennen, da ich den Preis für Mauritius im Februar als normal ansah.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw Tipps geben, da die mächtige TUI versucht mich einzuschüchtern.

Danke für die Hilfe im Vorraus!!!

2

Dienstag, 24. November 2015, 18:31

Das Gesetz spricht von Inhalts- oder Erklärungsirrtum. Die Benennung eines falschen Preises wird von der Rechtsprechung lediglich als unbeachtlicher Kalkulationsirrtum angesehen. Demzufolge besteht bei Bestätigung einer Buchung, der ein vom Veranstalter unzutreffend veröffentlichter Preis zu Grunde liegt, kein Anfechtungsrecht.

Lediglich bei Computereingabefehlern hilft der sog. Erklärungsirrtum dem Veranstalter. Dieser hat
ebenso unverzüglich zu erfolgen.

p.s. Bei einer "wirksamen" Anfechtung nach §§ 119, 120 BGB sollte man auch immer einen Blick auf den § 122 BGB werfen und sich vom RV nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

3

Dienstag, 24. November 2015, 18:43

@Dodo
+1 :corräkt:

Sina

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4

Dienstag, 24. November 2015, 18:44

:welcome:

€ 828,-/ Person für 16 Tage AI auf Mauritius sind schon sehr, sehr günstig. Geradezu verdächtig günstig. Im Februar hat man zwar ein gewisses Zyklonrisiko, aber das heisst nicht, dass es rund um die Uhr regnet und die Hotels mit Dumpingpreisen um sich werfen (können). Aber: M. E. ist dem Veranstalter dieser Irrtum viel zu spät aufgefallen und dementsprechend muss er jetzt Lehrgeld zahlen und Euch zum vereinbarten Preis reisen lassen. Der Preis wurde Euch bestätigt (ok, das ist ein automatisierter Prozess) und dann 10 Wochen später anzukommen und sich auf einen Irrtum zu berufen, entspricht nicht der mir bekannten Gesetzeslage. Wenn, dann hätte dem Veranstalter dieser Fehler sofort auffallen müssen.

Spannend wäre auch die Frage, was mit Euren Flügen wird, wenn Ihr bei der Hotelbuchung von Eurem gebührenfreien Rücktrittsrecht Gebrauch machen solltet. Flüge und Hotel sind ja bei Euch unabhängig voneinander gebucht und falls Ihr die Reise nicht antretet, sind Stornogebühren für die Flüge fällig bzw. Eure Meilen weg.

Ich bin gespannt, was User "Reiserechtsexperte" dazu sagt, der hier regelmäßig vorbeischaut.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5

Dienstag, 24. November 2015, 18:48

Und falls der Amigo "Reiserechtsexperte" nicht vorbei schauen sollte, kann man ihn ja notfalls kontaktieren:

https://www.travelamigos.de/forum/index.…ser&userID=3489

6

Mittwoch, 25. November 2015, 14:29

Déjà-vu

TUI hat sich in einem ähnlich gelagerten Fall schon mal eine Niederlage vor dem Amtsgericht Hannover eingefahren:

http://www.taz.de/!5163506/

Az: AG Hannover, AZ: 545 C 1384/09 aus 2010

Wie in dem Artikel geschrieben, wehren sich Reiseveranstalter "mit Händen und Füßen" gegen kundenseitige Ansprüche dieser Art. Und schon "Feinheiten" können zu einem unterschiedlichen Ergebnis vor Gericht führen. Wie andere Beispiele aufzeigen. Der Ausgang eines solchen Streits ist also sehr unsicher.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. November 2015, 14:55)


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7

Mittwoch, 25. November 2015, 14:39

da bin ich nach wie vor froh, dass bei unserem wunderbaren Sommerurlaub 2013 unser Reiseveranstlater seinen Fehler nicht bemerkte - die von uns da gebuchte Suite hätte regulär 3 mal soviel gekostet - und selbst ein normales Doppelzimmer wäre noch mehr wie 50% teurer gewesen........... - wir haben aber bis zum Schluss etwas gezittert - aber es lief alles aalglatt.........
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8

Mittwoch, 25. November 2015, 14:48

Wie Sina schon schrieb: Automatische Abläufe

1 Woche ÜF im 4-Sterne RIU Hotel im DZ für € 67,50 für 2 bekommt man auch nicht alle Tage. Problemlos. :ironic:
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9

Mittwoch, 25. November 2015, 21:27

:Herzlichen Glückwunsch: Da bleibt nur: Daumen drücken, dass es auch dabei bleibt :ironic:

Schade, dass Rhöner sich bislang nicht wieder gemeldet hat. Es geht ja nicht "nur" um eine normale Pauschalreise, bei der ggf. alles auf einmal weg ist, man aber zumindest sein Geld komplett zurück bekommt, sondern es hängen noch separat gebuchte Flüge, Mietwagen und Ausflüge mit daran, die sich sicher nicht mal eben so kostenfrei stornieren lassen :miamigo: Warum auch? Airline, Autovermieter und Ausflugsanbieter können ja nichts dafür, wenn der Hotelanbieter bzw. Veranstalter seine Preise nicht im Griff hat :pfft:
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10

Mittwoch, 25. November 2015, 21:34

Keine Sorge. Jetzt, wo verjährt, kann man das ja mal schreiben. War eine schöne Woche.

Obwohl wir dem Veranstalter alle Möglichkeiten gegeben hatten, darauf aufmerksam zu werden. Erst mal bewußt den Reisepreis nicht bezahlt. Nach Anmahnung geschrieben, dass wir die 67,50 nicht sofort in einem Betrag zahlen werden, da nach AGB nur ein Betrag von 50 € fällig ist. Die restlichen 17,50 € würden Sie dann 4 Wochen vor Abreise erhalten. Rückmeldung: einverstanden, keine weitere Reaktion.

Das Hotel bekommt nur einen Voucher, also keine Preisangaben (ersichtlich). Auch kein Problem.
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11

Mittwoch, 25. November 2015, 22:30

Wenn er es nicht rechtzeitig merkt: Eigentlich sein Problem. Welches aber gerne versucht wird, auf die Hotels abzuwälzen :pfft: Soll aber nicht das Problem des Gastes sein.
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12

Mittwoch, 25. November 2015, 23:49

Nun ja, in mind. 5 verschiedenen Foren die selbe Frage gestellt, braucht eben seine Zeit, um
alles "abzuarbeiten".... so ein Fielvlieger muss ja seine Meilen zusammenhalten :ironic:
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