Unvollständige oder falsche Informationen der Airline zu Fluggastrechten
Das Landgericht Berlin hat der Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren. Die Richter gaben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, der ein Informationsblatt der Airline als teilweise irreführend kritisiert hatte.
LG Berlin vom 8.10.2015 (Az. 52 O 102/15) – nicht rechtskräftig
vzbv.de/pressemitteilung/fluggesellschaft-muss-klar-und-vollstaendig-ueber-fluggastrechte-aufklaeren
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."