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1

Donnerstag, 5. November 2015, 10:05

Flüge behördlich storniert

Momentan betrifft es etwa 9.000 britische Urlauber, die in Ägypten aufgrund der behördlichen Anordnung dort festhängen, weil keine Flüge zwischen Großbritannien und dem ägyptischen Badeziel Sharm el Sheik stattfinden. Irische Urlauber sind ebenso betroffen. Aktuell wurde zumindest ein Flug der zur TUI-Gruppe gehörenden belgischen Jetairfly nach/von Brüssel storniert.

Kann also "jeden" treffen. Natürlich ist Vorsicht besser als ein weiteres Unglück welcher Art auch immer.

Aber wer haftet denn da jetzt für den "Zwangsaufenthalt"?
Die Reiseveranstalter werden sicherlich von Ihrem Recht auf Reisestornierung Gebrauch machen.
Steht der Kunde im Regen und wie kommt er (auf eigene Faust?) von wo zurück?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

WXYZ

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2

Donnerstag, 5. November 2015, 10:21

Bis vor wenigen Jahren gab es noch eine Schnellfähre zwischen Sharm el Sheik und Hurghada/Safaga, die in nur wenigen Stunden über das Rote diese Verbindung möglich machte. Wenn man jetzt die Touristen über den Landweg (Busse) nach Cairo oder sogar nach HRG transportieren sollte, wäre das eine "Tagesreise".

3

Donnerstag, 5. November 2015, 10:28

Der Transport mit Bussen dürfte evtl. ja auch ein gewisses Risiko bergen ?
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

4

Donnerstag, 5. November 2015, 10:35

Ja aber das sind dann immer nur 55-58 Personen.... :pfft:

Sina

Master Amigo

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Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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5

Donnerstag, 5. November 2015, 10:41

Busse werte ich für die Strecke als zu riskant und zu zeitaufwendig. Mit der Fähre von Sharm el Sheik nach Hurghada bin ich selbst mal gefahren - die Verbindung ist gut, aber die Kapazität dürfte nicht für die Anzahl der festsitzenden Urlauber ausreichen. Es kommen ja jeden Tag mehr hinzu, die nach Hause wollen und auch Alternativflüge von Hurghada aus müssten erstmal organisiert werden. Denke nicht, das die Kapazität vom Flughafen Hurghada dafür ausreicht.

Grundsätzlich könnte man die momentane Situation als "höhere Gewalt" werten. Wer die Mehrkosten für die Verlängerungen der Hotelaufenthalte trägt, ist fraglich und vermutlich von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich. Einige Veranstalter werden die Kosten freiwillig übernehmen, andere nicht. Die Situation ist ungefähr vergleichbar mit der Aschewolke.

Ich sehe momentan die Veranstalter in der Pflicht, für den Rücktransport ihrer Gäste zu sorgen und sie auf dem Laufenden zu halten. Die können jetzt nicht einfach sagen: "Ok, momentan gibt's keine Rückflugmöglichkeit, wir kündigen den Reisevertrag, liebe Gäste - seht zu wie Ihr nach Hause kommt." Maximal könnten imho die für die Hotelverlängerungen entstehenden Kosten den Gästen in Rechnung gestellt werden.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

6

Donnerstag, 5. November 2015, 10:42

Die Fähre SSH-HRG gibt es nach meiner Info nicht mehr....bzw. nur im Sommer....

7

Donnerstag, 5. November 2015, 10:46

Gut, könnte beispielsweise auch gechartert werden. Soweit sie nicht wegen aktueller Instandsetzung ausfällt.
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

8

Donnerstag, 5. November 2015, 10:47

"Ok, momentan gibt's keine Rückflugmöglichkeit, wir kündigen den Reisevertrag, liebe Gäste - seht zu wie Ihr nach Hause kommt."

Genau dies wurde bei der Achewolke aber gemacht! :cool:

Und anschließend wurden neue Flüge zu Wucher-Preisen von genau den Veranstaltern verkauft! :übel:

Wir hatten damals Glück, dass wir individuell in der DomRep waren! :TOP:

Thorben-Hendrik

unregistriert

9

Donnerstag, 5. November 2015, 10:50

Gut, könnte beispielsweise auch gechartert werden. Soweit sie nicht wegen aktueller Instandsetzung ausfällt.

Gott das Ding sah aus....ich glaube ich würde lieber russisch Charter fliegen... :mööööööp:

WXYZ

Master Amigo

Beiträge: 4 775

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10

Donnerstag, 5. November 2015, 11:04

@Thorben-Hendrik

Ich hatte ja geschrieben, dass es die Verbindung nicht mehr gibt. Sie wurde vor wenigen Jahren eingestellt. Jetzt - in 2015 - sollte sie wieder aktiviert werden. Erst war es für den Sommer 2015 angekündigt, dann für Sept./Oktober 2015 (war selber im September vor Ort und erhielt diese Auskunft). Aber offensichtlich fährt sie weiterhin nicht.

@Sina

Der HRG-Airport hätte jetzt ganz sicher die Kapazitäten, da der neue Teil des Flughafens zwar eröffnet ist, aber der bisherige (alte) Teil sich weiterhin noch im Betrieb befindet. Bei 9.000 Touristen würden man etwa 50 Flüge benötigen und die werden ja nicht alle zeitgleich abgefertigt.

Die Entscheidung der Briten ist zunächst sehr einseitig. Wenn sie ggf. über entsprechende Erkenntnisse und Informationen verfügen, mag ja die Stornierung der Flüge u.U. gerechtfertigt sein. Man sollte sich aber dann ebenso für die dortigen britischen Touristen verantwortlich zeigen und entsprechende Maßnahmen (Alternativen für die Rückflüge) organisieren. Ich gehe davon aus, dass das auch geschehen wird. Die Briten (gerade die Briten) lassen ihre Landsleute dort im Stich.

11

Donnerstag, 5. November 2015, 11:07

Die Kosten einer Evakuierung hat der Urlauber anteilig zu bezahlen, wenn z.B. Militärsondermaschinen oder extra Linienflüge eingesetzt werden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 651j Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Soweit das deutsche Recht.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

12

Donnerstag, 5. November 2015, 11:14

Ist eine staatliche Anordnung höhere Gewalt? Ein Vulkanausbruch ist schon eine andere Ursache.
Denke, dass da der Staat aufgrund seinerAnordnung in irgendeiner Form für verursachte Mehrkosten eintreten sollte.

Spannende Frage
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

13

Donnerstag, 5. November 2015, 11:19

:corräkt: Und ein One-Way mit AB kostete dann zusätzlich EUR 1400.- DomRep-D also hat man den Urlauber mit zusätzlich EUR 700.- über den Tisch gezogen und er hatte ja sowieso schon den Rückflug gezahlt gehabt.... :thumbdown: :übel:

Ansonsten gibt es ja in dem Fall auch noch die Balkan Route..... :pfft:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (5. November 2015, 11:20)


14

Donnerstag, 5. November 2015, 11:28

Nach der gerade verabschiedeten neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie hätte bei höherer Gewalt wie einer Aschewolke der Veranstalter alle Mehrkosten eines späteren Rückflugs zu tragen. Die Teilung mit dem Reisegast fällt weg.

Außerdem wäre er verpflichtet, die ersten drei Übernachtungen zu zahlen, die durch einen verspäteten Rückflug notwendig sind. Das ändert sich - tritt aber im jeweiligen EU-Staat erst nach Übernahme in dortiges Recht in Kraft. Also erst etwa in 2 Jahren.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. November 2015, 11:29)


Thorben-Hendrik

unregistriert

15

Donnerstag, 5. November 2015, 11:30

Also derzeit noch immer status quo aber in ca. 2 Jahren die neue Regelung?

16

Donnerstag, 5. November 2015, 11:35

Ja, ist momentan der Stand. Wobei Länder auch schneller verabschieden könnten. Eher nicht zu erwarten.
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Jimi Hendrix

17

Donnerstag, 5. November 2015, 11:43

Foreign travel advice (FCO) ist doch wie hier das Auswärtige Amt, was soll da anders sein :denk:

Ergo nur ein Indiz für höhere Gewalt und im Einzelfall immer unterschiedlich bewertet.
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18

Donnerstag, 5. November 2015, 11:46

Denke, die konnten nicht die Fluggesellschaften anweisen, nicht zu starten. Die Anweisung kam direkt aus Downing Street
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Jimi Hendrix

19

Donnerstag, 5. November 2015, 12:16

...nicht aus der Whitehall?
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20

Donnerstag, 5. November 2015, 12:32

...ach, das war ja was anderes, Prime Minister's Office, Downing Street 10 - ok :D
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