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Sonntag, 25. Oktober 2015, 17:30

Mangelhafter Flugzeugsitz - 50 Prozent vom Flugpreis zu erstatten

Das Amtsgericht Frankfurt /Main hat mit Urteil v. 18.3.15 Az.: 31 C 4210/14 entschieden, dass ein entgegen den Vorgaben nicht korrekt einstellbarer, materialschwacher Sitz, der den Hintermann über das übliche Maß hinaus einquetscht, zu einer Minderung des Flugpreises auf einem Langstreckenflug führen kann:

morgenpost.de/reise/article206327893/Bei-ungenuegendem-Sitzplatz-werden-Kosten-erstattet.html
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