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Freitag, 9. Oktober 2015, 10:25

Kind wurde Flugbeförderung zu Unrecht verweigert - Ausgleichszahlung für die gesamte Familie

So entschied das Landgericht Frankfurt unter Az.: 2-24 S 53/14 vom 09.04.2015

Angefangen hatte alles beim Checkin bei Lufthansa, als einem 9-jährigen Kind, das zusammen mit der Familie in die USA reisen wollte, die Beförderung wegen des vorgelegten Kinder-Reisepasses verweigert wurde. Was sich dann als nicht richtig herausstellte. Logischerweise trat die gesamte Familie die Reise nicht an.

Im ersten Schritt zahlte die Airline eine Ausgleichszahlung für die Nichtbeförderung für den 9-jährigen, die Familie klagte aber auf Gesamterstattung für die weiteren 3 Reiseteilnehmer. In der Berufung gab das Gericht dem statt, weil es für die anderen Familienmitglieder unzumutbar war, allein zu reisen und das Kind am Flughafen zurückzulassen. Die gemeinsame Beförderung der Familie war Geschäftsgrundlage des Beförderungsvertrages, so web.de
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (9. Oktober 2015, 10:29)


2

Freitag, 9. Oktober 2015, 13:39

Richtig so! Entscheiden sich die Eltern in einem solchen Fall, ebenfalls nicht zu fliegen, wird auch ihnen gegenüber "gegen ihren Willen die Beförderung verweigert" im Sinne des Art. 4 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung, sodass der Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

3

Dienstag, 20. Oktober 2015, 00:15

Kind wurde Flugbeförderung zu Unrecht verweigert - Ausgleichszahlung für die gesamte Familie

Das gilt natürlich auch, wenn einem Ehepartner / Lebenspartner / Lebensgefährten die Beförderung verweigert wird. Dann gilt das auch als Verweigerung gegenüber beiden!

Epprechtstein

unregistriert

4

Dienstag, 20. Oktober 2015, 08:08

Was passiert, wenn ein mitreisendes Haustier nicht einsteigen darf :denk:

5

Dienstag, 20. Oktober 2015, 08:30

Schwein gehabt, wenn die Beförderung zu Unrecht verweigert wird. Darum geht es ja eigentlich. Aber keine direkte Abwicklung über die EU-Regelung. Lies noch mal nach.
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