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Freitag, 2. Oktober 2015, 00:02

Ausgleichszahlung bei Flugverspätung kann von Airline nicht an Einreichung der Bordkarte geknüpft werden

Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 25.09.2015, Az. 121 C 304/15 gegen die TUIfly entschieden, wie RA Jansen & Jansen mitteilt. Die Fluggesellschaft hatte auf einem vorausgegangenen Flug auf der Strecke von Antalya nach Köln eine mehr als 4-stündige Verspätung eingeflogen, die die Airline zu vertreten hatte.

Nach Eingang der Zahlungsaufforderung verlangte die Airline die Vorlage der Bordkarte. Diese war jedoch nicht mehr greifbar. Die Airline war nunmehr der Ansicht, dass kein Zahlungsverzug vorlag wegen der fehlenden Bordkarte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Vorlage der Bordkarte nicht verpflichtend in der EU-Fluggastverordnung vorgesehen sei. Zudem waren alle Daten der Passagiere, die auf der Bordkarte ersichtlich sind, im Zugriff der Airline. Die Fluggesellschaft kam mit ihrer Verzögerungstaktik nicht durch.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

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Freitag, 2. Oktober 2015, 07:24

Nach Eingang der Zahlungsaufforderung verlangte die Airline die Vorlage der Bordkarte.


Die kommen auch auf immer kuriosere Ideen :batsch:


ps: Was hätten die geantwortet, wenn auf der Bordkarte eine nigerianische Airline gestanden hätte
mit richtigem Airlinecode :grin:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (2. Oktober 2015, 07:28)


CharlyB

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Freitag, 2. Oktober 2015, 11:33

Gesellschaft unterliegt nicht dem EU-Recht :patschi:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.