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Dienstag, 29. September 2015, 08:42

Berechnung der Entfernung bei mehreren Legs

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Berechnung der Entfernung

Bei einer einheitlich gebuchten Reise, die aus mehreren Flügen eines Luftfahrtunternehmens zusammengesetzt ist, errechnet sich die Entfernung nicht aus der Distanz zwischen Abflugort und Endzielflughafen, sondern aus der Summe der Teilstrecken.

HG Wien, Urt. v. 07.08.2015 – 60 R 48/15m

Anm.: So auch schon AG Frankfurt, Urt. v. 11.10.2013 – 29 C 1952/13 (81)


ps.: Eine ganze Strecke wird per http://gc.kls2.com/ (Great Circle Mapper) berechnet
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Dienstag, 29. September 2015, 18:04

:danke:

3

Dienstag, 20. Oktober 2015, 00:23

Berechnung der Entfernung bei mehreren Legs

das wird aber leider nicht von vielen Richtern so gesehen. Die Entscheidung des AG FRA wurde von mir erstritten, hat aber leider wenig Zustimmung bei anderen Richtern gefunden. Ich habe jetzt noch eine Sache beim LG Berlin in der Berufung.