Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 17. September 2015, 22:40

Flugverspätung wegen technischer Panne - Airline muss trotzdem zahlen!

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden und einer Frau Recht gegeben, deren Flug von Quito nach Amsterdam verspätet abfliegen konnte bzw. annulliert wurde, weil angeblich zwei Teile im Flugzeug defekt gewesen seien. Die Verspätung betrug 29 Stunden. Laut Gericht handelt es sich dabei um keinen "außergewöhnlichen Umstand", der dazu geführt hätte, dass es keine Entschädigung für die Klägerin gegeben hätte. Das EuGH war hierbei der Meinung, dass eine Fluggesellschaft in der Lage sein müsse, die technischen Probleme an der Maschine zu "beherrschen".

Im Klartext: Airlines müssen ihre Fluggäste auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme nach der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Entschädigung zahlen.

Weiterführende Links:
Urteil ( C-257/14) vom 17. September 2015 auf InfoCuria
Beck-Aktuell: EuGH verweist Fluggesellschaft auf Ansprüche gegen Hersteller der defekten Teile

2

Freitag, 18. September 2015, 12:40

Im Klartext: Airlines müssen ihre Fluggäste auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme nach der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Entschädigung zahlen.


Nur bestimmte technische Probleme, die u. a. aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, können die Airlines
von der Ausgleichszahlung befreien.
Freedom's just another word for nothing left to lose...