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1

Dienstag, 1. September 2015, 18:21

Unzufrieden mit dem Urlaub

Grüßt euch :)

Ich war ja neulich im Urlaub und ehrlich gesagt war ich total enttäuscht und konnte den auch gar nicht geniessen :/ Würdet ihr denn dagegen was machen oder würdet ihr das so belassen ? Wenig Geld hat das auch nicht gekostet.. deswegen wollte ich mich an einen Anwalt wenden und mich mal da beraten lassen.

Bei meiner Suche kam kanzlei-narewski.de/reisemangeltabelle/ herum. Wäre sowas eine Lösung oder ist das too much ? Also mal vom scheiß essen abgesehen, waren auch die Zimmer die reinste Hölle !
Etwas muss ich machen. Aber was ?


Edit by Travelamiga: Verlinkung entfernt, da unnötig

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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2

Dienstag, 1. September 2015, 18:24

Würdet ihr denn dagegen was machen oder würdet ihr das so belassen ?


Was machen und vor allem wegen was? Details bitte. :ironic:

3

Dienstag, 1. September 2015, 18:25

Reine "Unzufriedenheit" wird Dir kaum weiterhelfen. War es eine Pauschalreise? Hast Du die Reisemängel festhalten lassen? Wo warst Du? Was gab es konkret zu bemängeln? Bist du noch in der 4-Wochen-Frist nach Reiseende?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (1. September 2015, 18:27)


Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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4

Dienstag, 1. September 2015, 21:19

Worum geht es hier konkret? Sollte nur ein Link platziert werden oder soll im Nachhinein die Reisekasse wieder aufgefrischt werden? Ist beides nicht zielführend :pfft:

"Schxxxx Essen" und "Zimmer die reinste Hölle" ist jedenfalls keine substantiiert vorgebrachte Reklamation, sondern (sorry!) kompletter Bullshit für eine Reklamation. Und selbst wenn es vor Ort so war:

- Wann wurde das Ganze bei wem nachweislich gemeldet?
- Gibt es überhaupt Beweise (z. B. Fotos vom angeblichen Höllenzimmer)?
- Was wurde für Abhilfe angeboten (z. B. Hotel- oder Zimmerwechsel)?
- Wurde die Abhilfe angenommen?
- Wurde sich vielleicht vor Ort gar nicht beschwert oder Abhilfeangebote nicht angenommen? :sorry: , aber dann wird es schon nicht so schlimm gewesen sein :mööööööp:

Abgesehen davon ist natürlich die 4 - Wochen - Frist zu beachten, während der beim Reiseveranstalter ein konkretes Erstattungsgesuch gestellt werden muss, zu beachten. Einfach mal so eben die Frankfurter Tabelle hoch- und runterzuaddieren und dann reich werden geht leider nicht :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Epprechtstein

unregistriert

5

Mittwoch, 2. September 2015, 02:48

@nisita Wenn es denn Hilfe gibt: https://www.travelamigos.de/forum/index.…ser&userID=3489 DER weiß das, und noch mehr...

6

Mittwoch, 2. September 2015, 08:22

Zunächst und im vorgegebenen Zeitfenster Präzisierung und Forderung an den Reiseveranstalter seitens des Reisenden. Alles andere später.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix