Auch AIDA Cruises darf 20% Anzahlung nicht überschreiten. OLG Rostock 2 U 22/14
Obwohl der BGH in seiner Entscheidung aus Dezember 2014 die geltende Anzahlungsregelung mit max. 20 Prozent nochmals verdeutlicht hat, hat sich Aida Cruises bei verschiedenen Tarifen nicht daran gehalten und verlangte von Kunden zwischen 35 und 50 Prozent Anzahlung. Das Oberlandesgericht Rostock hat diese Praxis mit der Entscheidung vom 06.05.2015 jetzt endgültig unterbunden.
Maximal 20 Prozent vom Reisepreis gelten auch bei Kreuzfahrten / Seereisen als höchstzulässige Anzahlung,
soweit 30 Tage zum Urlaubsbeginn noch nicht unterschritten sind.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."