Zitat Holger Hopperdietzel:
"Das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 5. Dezember 2014 (2-24 S 49/14) habe ich "gefangen".
Leider recherchieren Journalisten heute nicht mehr zu Ende und geben nur das wieder, was sie irgendwo aufgeschnappt haben.
Das
Landgericht hat zwar meine Klage auf Erstattung der
Rechtsverfolgungskosten abgewiesen, da vor Beauftragung des Anwalts kein
Verzug seitens der Fluggesellschaft vorlag. Allerdings war sich das
Landgericht mit der Richtigkeit seiner Entscheidung nicht sicher und hat
die Revision zugelassen. Davon ist in dem Beitrag keine Rede. Die
Revision wurde nur deshalb nicht durchgeführt, da Condor sofort nach
Zustellung des Urteils (obwohl sie gewonnen haben) die
Rechtsverfolgungskosten erstattet hat. Damit bestand für mich kein
Anlass mehr, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen. Auch das wurde
so nicht berichtet.
Somit
wurde diese wichtige Rechtsfrage der Überprüfung durch den
Bundesgerichtshof entzogen. Condor hat das Ziel erreicht, dieses Urteil
des Landgerichts Frankfurt wird nun als Sieg der Fluggesellschaft
hingestellt, in Wahrheit haben sie meinen Mandanten doch die
Rechtsverfolgungskosten erstattet und Journalisten berichten leider in
einem völlig falschen Licht über dieses Verfahren.
....Tja, die Journaille