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PKW während Kreuzfahrt im Parkhaus beschädigt
Der Passagier buchte als Zusatzleistung zur Kreuzfahrt einen Platz in einem Parkhaus am Abfahrtsort des Kreuzfahrtschiffes. Nach Rückkehr wurden verschiedene Beschädigungen am Fahrzeug festgestellt. Der Schaden wurde dem Kreuzfahrtveranstalter in Rechnung gestellt. Dieser weigerte sich, da es sich nur um eine "Vermittlung" gehandelt habe.
Das Amtsgericht München Az: 122 C 21221/14 vom 19.3.15 (noch nicht rechtskräftig) dazu:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m…04821/index.php
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix
Das riecht nach der nächsten Instanz.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.
Der Drops ist gelutscht, da wird kaum irgend wo anders ein anderes Urteil zu erwarten sein....
Logisch, die Reederei hat die Parkkosten vereinnahmt, ergo musste man davon ausgehen,
dass die Reederei selbst auch der Leistungserbringer ist und nicht Vermittler.
Freedom's just another word for nothing left to lose...