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Sina

Master Amigo

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1

Freitag, 3. April 2015, 12:24

Kundengelder durch Reisebüro veruntreut - Veranstalter muss haften

Wird eine Reise in einem Reisebüro gebucht, gibt es meist die Option, dass die Zahlung direkt über den Veranstalter abgewickelt wird (Veranstalterinkasso). Bei einigen Reisebüros ist es aber auch so geregelt, dass die Zahlung ans Reisebüro erfolgt und das Reisebüro sie an den Veranstalter weiterleitet (Agenturinkasso). In aller Regel funktioniert das auch reibungslos.

Leider kommt es gelegentlich vor, dass das vermittelnde Reisebüro die Kundengelder nicht an den Veranstalter weiterleitet und sie veruntreut. In solchen Fällen muss der Veranstalter die Kundengelder beim Reisebüro eintreiben und der Kunde kann seine gebuchte Reise trotzdem durchführen, solange er dem Veranstalter gegenüber seine Zahlung ans Reisebüro belegen kann - zumindest ist das bislang die gängige Vorgehensweise bei großen Veranstaltern gewesen. Schuldner gegenüber dem Veranstalter war ja bei Agenturinkasso das Reisebüro, nicht der Kunde.

In einem kürzlich vor dem OLG Dresden verhandelten Fall (Az.: 8 U 1974/13) kam es nun dazu, dass ein Reisebüro Kundengelder in Höhe von über € 4000,- für 2 Reisen nach Mexiko und Griechenland nicht an den Veranstalter weiterleitete. Einen Hinweis, dass die Zahlung ausschließlich an den Veranstalter zu richten sei, gab es auf den Reisebestätigungen und den Sicherheitsscheinen nicht. Der Reiseveranstalter mahnte daraufhin die Zahlung bei den Kunden und nicht beim Reisebüro an. Da die Kunden ja schon ans Reisebüro gezahlt hatten, wollten sie natürlich nicht noch einmal an den Reiseveranstalter zahlen. Schlussendlich wurden die Reisen durch den Veranstalter storniert.

Der Veranstalter muss nun den Kunden Schadensersatz in Höhe des Reisepreises zahlen.

Ich weiß nicht, was für ein Zahlungsmodell zwischen Veranstalter und Reisebüro vereinbart war. Aber bei vereinbartem Agenturinkasso (und danach sieht es mir anhand des Urteiles aus) bei den Kunden und nicht beim Reisebüro ausstehende Zahlungen anzumahnen, finde ich schon etwas speziell :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

2

Freitag, 3. April 2015, 12:58

Zitat:

"Sie erhielten eine Reisebestätigung und eine Kopie des Sicherungsscheins. Auf dem Schein fehlte allerdings der Hinweis, dass das Geld ausschließlich an den Reiseveranstalter zu entrichten sei, wie das Gericht feststellte.
Das Reisebüro konnte auf die Software des Veranstalters zurückgreifen, um die Reisebestätigung und den Sicherungsschein zu drucken."

Klar druckt ein RB eine Kopie aus, aber hier liest es sich, als wenn das RB manipulierend auf den Inhalt eingreifen könnte :denk:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. April 2015, 13:02)


3

Freitag, 3. April 2015, 14:56

Ksnn es nicht? Ein dezenter Hinweis wie "Sie können selbstverständlich ihre Reise direkt hier bei uns bezahlen" dürfte für viele Kunden schon ausreichen, den Vorgang ohne Studium des Kleingedruckten des Reiseveranstalters der Einfachheit halber ohne weitere Prüfung zu akzeptieren. Und interne Dinge wie Inkassovollmacht werden in der Regel doch wohl nicht angesprochen, oder?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Freitag, 3. April 2015, 16:26

Nö, eigentlich nicht - sollte jedenfalls nicht. Was irgendwelche Zusätze angeht, welches das RB anfügte,
geht aus dem Text nicht hervor.

Aber in erster Linie geht es ja hier um die Mahnung des VA direkt an den Kunden, was schon sehr
irritierend ist, wenn Agenturinkasso vereinbart wurde und dann noch
mit anschließender Stornierung seitens des VA. ?(
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. April 2015, 16:34)


Sina

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5

Freitag, 3. April 2015, 20:17

Genau das ist der Punkt, der mich auch irritiert. Wenn ein Kunde im Reisebüro bezahlt hat und das nachweisen kann... dann sollte ein Veranstalter anders reagieren. Auch, wenn das Reisebüro vielleicht Unterlagen gefälscht und das Veranstalterinkasso irgendwie ausgeblendet hat. Kunde hat gezahlt, Kunde soll auch seinen Urlaub bekommen. Alles Weitere ist eine Sache zwischen Reisebüro und -veranstalter.
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6

Samstag, 4. April 2015, 07:03

"Wie die Beklagte zu 2) anhand eines vergleichsweisen Exemplars einer Reisebestätigung
dargelegt hat, befindet sich (grundsätzlich) auf Seite 2 einer solchen Reisebestätigung der -
drucktechnisch nicht hervorgehobenen - Zusatz:

"Bitte nehmen Sie die Zahlungen mit den hier aufgeführten Daten vor. Die Zahlungen
sind ausschließlich an den Reiseveranstalter zu entrichten. ..."

Auf der als Anlage K1 vom 23.03.2012 vorgelegten Reisebestätigung fehlt dieser Zusatz. Es
spricht nach dem äußeren Anschein vieles dafür, dass insoweit die Reisebestätigung von der
Beklagten zu 1) manipuliert wurde, in dem dieser Zusatz abgedeckt und dergestalt eine Kopie
für die Kläger gefertigt wurde.


Hier das ganze Urteil http://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/d…s/8U1974.13.pdf


Es war also Direktinkasso - nur für den Kunden eben nicht. Dann ist klar, dass dieser die Mahnung bekommt.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (4. April 2015, 07:07)


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7

Samstag, 4. April 2015, 20:25

Aber nur, wenn beim Veranstalter strikt und stur nach dem Schema "F" gearbeitet wird und die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut :pfft: :ironic: .

Eine Sache ist komisch: Die Kläger behaupten, die Mahnungen des Veranstalters nicht erhalten zu haben. :denk: Wenn dem so gewesen sein sollte, dann könnte das eine Erklärung für das rigorose Handeln des Veranstalters sein. Kunde zahlt nicht, meldet sich nicht, reagiert nicht - ok, Storno und raus mit ihm. ABER: Wenn mehrere Mahnschreiben nicht beim Kunden ankommen, dann kommen zumindest einige ganz sicher wieder beim Veranstalter wegen Unzustellbarkeit zurück und dann hat er dafür zu sorgen, dass der Kunde solch wichtige Schreiben auch erhält. Die Möglichkeiten dafür sind ja vielfältig und hätte man die genutzt, dann hätte die Situation sich wohl auch auf schönere Art klären lassen und die Kläger hätten weniger Scherereien und vor allem ihren Urlaub gehabt. EIN Brief kann bei der Post immer mal spurlos verloren gehen... aber mehrere? :denk:

Unabhängig davon war die Vorgehensweise des Reisebüros, bei dem die Kläger seit Jahren reibungslos gebucht hatten, wo bislang immer alles regulär ablief und wo die Kläger davon ausgehen mussten, dass alles mit rechten Dingen zugeht, aber auch nicht gerade die feine Art und auch das Reisebüro sollte imho belangt werden. Vielleicht gibt es ja noch ein separates Verfahren zwischen Veranstalter und Reisebüro.
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8

Sonntag, 5. April 2015, 02:15

Eine Sache ist komisch: Die Kläger behaupten, die Mahnungen des Veranstalters nicht erhalten zu haben.

Genau DAS irritiert mich auch und Deine Folgerungen sind absolut korrekt!
Mehr Fragen, als Antworten... ?(


Nach Schema "f" wird nicht gearbeitet :ironic: und die rechte Hand weiß natürlich nie, was die
Linke macht :ironic: :D
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Sonntag, 5. April 2015, 17:38

Was im Nachgang noch auf das Reisebüro zukommt, wird vermutlich weniger lustig. Ich bezweifele, dass der Veranstalter sich diese Vorgehensweise gefallen lassen wird und sicher wird das Reisebüro sich auch noch einem Mahnverfahren durch den Veranstalter stellen müssen. Wenn es das Reisebüro überhaupt noch gibt bzw. der Eigentümer noch nicht untergetaucht ist :pfft: :pfft: :pfft:

Die Kunden sind jedenfalls nochmal mit einem blauen Auge davongekommen. Der Urlaub entfällt zwar, aber zumindest ist das Geld nicht verloren...
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10

Freitag, 10. April 2015, 21:58

Kennt jemand den Namen des RV?