Ein Versicherungsnehmer müsse immer dann stornieren, wenn er oder ein
Familienangehöriger unerwartet von einer so schweren Erkrankung
getroffen würden, dass der Antritt der Reise objektiv unzumutbar sei.
Eine gebrochene Nase allein ist noch kein Grund, eine gebuchte
Urlaubsreise sofort abzusagen. :?:
Die Stornierung ist erst dann notwendig,
wenn wegen besonderer Umstände überraschend doch eine Operation
erfolgen muss. Deshalb haben Rücktrittsversicherungen in solchen Fällen
auch die erhöhten Stornogebühren zu bezahlen.
Mehr Infos hier in der Süddeutschen Zeitung: AG München, Aktenzeichen: 275 C 9001/08
Viele Grüße cuate