Was mit der „Abschöpfung“ gemeint ist, gebe ich hier mal an einem praktischen Beispiel aus dem Reiserecht auf:
Seit Mitte 2014 gibt es (beispielsweise) ja das neue Verbraucherschutzgesetz. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass dem Kunden eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit mit einem verbreiteten Zahlungsmittel angeboten werden muß.
Jetzt nehmen wir mal deutsche Airlines, wo es heute, dreiviertel Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, immer noch durchaus namhafte Anbieter gibt, die bei Buchungen kurz vor Abflug (bis zu 9 Tage vorher) kein kostenfreies Lastschriftverfahren mehr anbieten, sondern nur Kreditkartenzahlung.
Diese zu dem Zeitpunkt aber keineswegs kostenlos oder auch nicht immer, wie es geregelt ist,
andernfalls mit max. den effektiven Kosten zu belasten, die dem Unternehmen selbst entstehen.
Beispielsweise auf einen Flugpreis von 70 € werden dann 7 €, entsprechend 10 Prozent Aufschlag fällig, obwohl der Airline nur Kosten von vielleicht 1% = 0,70 € enstehen. Diese 1 Prozent werden von einigen Wettbewerbern mittlerweile auch nur verlangt, was ich durchaus angemessen finde.
Das Unternehmen, welches sich jetzt unberechtigt eine Mehreinnahme von (in diesem Beispiel) € 6,30 verschafft und z.B. von einer Verbraucherschutzorganisation, der Wettbewerbsstelle oder anderen Abmahnern verklagt würde, wird bei einer Verurteilung mit diesem Betrag „abgeschöpft“. Und zwar mit allen Einnahmen des Zeitraumes, der noch nicht verjährt ist.
Illegale Einnahme = Abschöpfung Rückforderung ( zu Gunsten staatlicher Stelle, geht nicht an den Kunden )
Jetzt zum „über die Abschöpfung hinausgehend“:
Ein Unternehmen, was sich solche Einnahmen illegal verschafft (weil es beispielsweise wie erwähnt in den AGB dort steht), hätte bei „nur Abschöpfung“ ja praktisch kein Risiko und würde nur die Gelder zurückzahlen, die ihnen ohnehin nicht zustehen. Eine empfindliche, darüber hinausgehende Strafe wäre sicherlich geeignet, manche Dinge schon im Vorfeld sein zu lassen.
Unter diese Abschöpfungs-Regelung fallen u.a. auch illegale Gewinne aus Rauschgifthandel, Finanzgeschäften, verbotene Preisabsprachen z.B. der Brauindustrie oder der Schienenhersteller usw. usw.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (7. März 2015, 19:29)