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1

Samstag, 7. März 2015, 14:55

Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

In ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 06.03.2015 weisen der Bundesrat darauf hin, dass bei unseriösen Geschäftspraktiken wesentliche Verbraucherinformationen wie zum Beispiel Zusatzkosten oder Leistungseinschränkungen häufig in den AGB versteckt seien.

Der Bundesrat möchte daher klarstellen, dass auch dies bereits als unlauteres Handeln gilt.

http://beck-aktuell.beck.de/news/bundesr…ken-versch-rfen
Freedom's just another word for nothing left to lose...

2

Samstag, 7. März 2015, 15:12

cuate, lies mal :

"Der Bundesrat hält zudem die vorgesehenen Regeln zur Abschöpfung von unzulässig erzielten Gewinnen für nicht ausreichend."

Hast Du 'ne Ahnung, was mit "Abschöpfung " gemeint ist?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 376

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

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3

Samstag, 7. März 2015, 15:21

Wenn man z.B. überzogene Stornogebühren kassiert obwohl keine oder nur geringe Kosten entstanden sind?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

4

Samstag, 7. März 2015, 15:31

Das ist ja schon geregelt Fitschi....das Wort "Abschöpfung" irritiert mich ?(
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Samstag, 7. März 2015, 15:34

Ich Depp :Günni:

Abschöpfungen sind variable Einfuhrabgaben, die sich aus der Differenz eines staatlich festgelegtem Zielpreis im Inland und dem aktuellen Weltmarktpreis ergeben. Abschöpfungen wurden v.a. im Rahmen der EU-Agrarpolitik auf Marktordnungsprodukte bis zu dem Agrarreformprozess 1992 angewendet.

Europarechtlich war sie geregelt durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und das Gesetz zu den Verträgen vom 25.3.1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (BGBl. 1957 II 753) - jeweils geändert und ergänzt durch die weiteren Beitritte zur Europäischen Gemeinschaft.
b) In zahlreichen Verordnungen wurden seinerzeit verschiedene Arten der Abschöpfung für u.a. folgende Produkte geregelt: Getreide, Rindfleisch, Schweinefleisch, Zucker sowie bestimmte, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren.


Ok.... :ironic:
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6

Samstag, 7. März 2015, 19:19

Was mit der „Abschöpfung“ gemeint ist, gebe ich hier mal an einem praktischen Beispiel aus dem Reiserecht auf:

Seit Mitte 2014 gibt es (beispielsweise) ja das neue Verbraucherschutzgesetz. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass dem Kunden eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit mit einem verbreiteten Zahlungsmittel angeboten werden muß.

Jetzt nehmen wir mal deutsche Airlines, wo es heute, dreiviertel Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, immer noch durchaus namhafte Anbieter gibt, die bei Buchungen kurz vor Abflug (bis zu 9 Tage vorher) kein kostenfreies Lastschriftverfahren mehr anbieten, sondern nur Kreditkartenzahlung.

Diese zu dem Zeitpunkt aber keineswegs kostenlos oder auch nicht immer, wie es geregelt ist,
andernfalls mit max. den effektiven Kosten zu belasten, die dem Unternehmen selbst entstehen.

Beispielsweise auf einen Flugpreis von 70 € werden dann 7 €, entsprechend 10 Prozent Aufschlag fällig, obwohl der Airline nur Kosten von vielleicht 1% = 0,70 € enstehen. Diese 1 Prozent werden von einigen Wettbewerbern mittlerweile auch nur verlangt, was ich durchaus angemessen finde.

Das Unternehmen, welches sich jetzt unberechtigt eine Mehreinnahme von (in diesem Beispiel) € 6,30 verschafft und z.B. von einer Verbraucherschutzorganisation, der Wettbewerbsstelle oder anderen Abmahnern verklagt würde, wird bei einer Verurteilung mit diesem Betrag „abgeschöpft“. Und zwar mit allen Einnahmen des Zeitraumes, der noch nicht verjährt ist.

Illegale Einnahme = Abschöpfung Rückforderung ( zu Gunsten staatlicher Stelle, geht nicht an den Kunden )

Jetzt zum „über die Abschöpfung hinausgehend“:

Ein Unternehmen, was sich solche Einnahmen illegal verschafft (weil es beispielsweise wie erwähnt in den AGB dort steht), hätte bei „nur Abschöpfung“ ja praktisch kein Risiko und würde nur die Gelder zurückzahlen, die ihnen ohnehin nicht zustehen. Eine empfindliche, darüber hinausgehende Strafe wäre sicherlich geeignet, manche Dinge schon im Vorfeld sein zu lassen.

Unter diese Abschöpfungs-Regelung fallen u.a. auch illegale Gewinne aus Rauschgifthandel, Finanzgeschäften, verbotene Preisabsprachen z.B. der Brauindustrie oder der Schienenhersteller usw. usw.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (7. März 2015, 19:29)


7

Sonntag, 8. März 2015, 00:16

Jepp cuate :knuddel: großartig erklärt :ironic: Danke Dir!!
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