Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (6. Januar 2015, 12:16)
Ohne das jetzt abschließend beurteilen zu wollen, denke ich, dass der wesentliche Grund für die Probleme die offenbar zu knapp bemessene Übergangszeit in Atlanta war. Aus der EU-Verordnung zu Flugverspätungen ist, auch wenn der Abflughafen der US-Airline in Deutschland war, nichts zu holen.
Weil es die mindestens 3-stündige Ankunftsverspätung des Erstfluges nicht gegeben hat.
Hallo Tom 1970,
und bei den Travelamigos.
Ohne das jetzt abschließend beurteilen zu wollen, denke ich, dass der wesentliche Grund für die Probleme die offenbar zu knapp bemessene Übergangszeit in Atlanta war. Aus der EU-Verordnung zu Flugverspätungen ist, auch wenn der Abflughafen der US-Airline in Deutschland war, nichts zu holen.
Weil es die mindestens 3-stündige Ankunftsverspätung des Erstfluges nicht gegeben hat.
In den USA gibt es keine solche Regelung und die Airline hat mit Übernahme der Hotelkosten, was auch nicht bei jeder Airline dort vorausgesetzt werden kann, den bestmöglichen Service geboten. Bin relativ sicher, dass flightright & Co. den Fall nach Anfrage ablehnen würden.
Hier noch mal einige Details zum Nachlesen:
https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen…erung_von_Flgen
Gibt es irgendwelche Richtlinien wie gross die minimum connecting time bei solchen Flügen sein muss? Bin am überlegen das abzugeben an einen Anwalt, aber bevor ich jetzt eine grosse " Welle"Ohne das jetzt abschließend beurteilen zu wollen, denke ich, dass der wesentliche Grund für die Probleme die offenbar zu knapp bemessene Übergangszeit in Atlanta war. Aus der EU-Verordnung zu Flugverspätungen ist, auch wenn der Abflughafen der US-Airline in Deutschland war, nichts zu holen.
Weil es die mindestens 3-stündige Ankunftsverspätung des Erstfluges nicht gegeben hat.
Diese Info ist FALSCH!
Es zählt die Verspätung am Ankunftsort!
Da die Umsteigezeit durch die Verspätung um 23 Minuten gekürzt wurde und somit sehr wahrscheinlich die Minimum connecting time unterschritten wurde stehen Euch € 600.- pro Person an Entschädigung zu!
Entscheidend ist hierbei wurde die minimum connecting time in ATL durch die 23 Minuten Verspätung des Erstfluges unterschritten oder nicht....
Such Euch einen guten Anwalt.....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (7. Januar 2015, 02:33)
Hallo,
also Ihr habt keinerlei Chancen - die minimum connecting time ist 70 Minuten I>D Ihr habt also "getrödelt" und somit ist die Airline aus dem Schneider - Ihr hättet Euch mehr beeilen müssen um dem Anschluss zu erreichen.
Für die Einreise gibt es Sonderschalter für "short connections" - Ihr hättet Euch bei Ankunft sofort an das Personal von Delta wenden müssen - welches immer am Flugzeug bei Ankunft steht - die hätten Euch dann einen "Ausweis" für die Sonderschalter gegeben.
Ihr wusstet ja das die Zeit knapp ist und Ihr wusstet auch, dass ich Verspätung habt.....es ist Eure Verantwortung dann Hilfe zu suchen und die Airline direkt anzusprechen!
Darum steht da bei jedem Flug jemand von der Airline und es wird zusätzlich nach der Landung mehrfach durchgesagt - dass man sich bei Problemen an das Personal am Flugsteig wenden soll!
Kurzum das Pferd ist tot......macht keinen Sinn weiter darauf zu reiten.
Nächstes Mal wisst Ihr nun was zu tun ist.....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tom1970« (8. Januar 2015, 14:52)