Und sitzt in Deutschland?
Grundsätzlich ist es nach deutschem Recht jederzeit möglich, eine gebuchte Reise auch zu stornieren. Soweit so gut. Dass der Reiseveranstalter dafür einen Kostenersatz haben möchte, keine Frage. Normalerweise ist das in AGB pauschal geregelt - und auch nachlesbar.
https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucher…ht/index.php#11
Soweit es keine AGB gibt, die eine pauschale Ersatzvergütung für den Reiseveranstalter vorsehen, ist er sicherlich zu einer Detail-Auflistung seiner ihm entstandenen Kosten verpflichtet. Ihr seid nun in der recht komfortablen Situation, nach einer Reisestornierung die Rechnung des Veranstalters abzuwarten und euch entsprechend dagegen zu wehren. Weil er ausser einer Anzahlung noch keine Gelder erhalten haben dürfte. Soweit zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der Stornierungskosten einen Betrag von z.B. 20 oder 30 Prozent übersteigt, muß er das schon nachhaltig begründen und belegen können. Weil es sonst wohl eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Im Fall des Falles hilft Rechtsschutzversicherung oder der Klageweg auf eigenes Risiko. Mit einer 100% Erstattung für den RV wird er wohl nicht durchkommen, dazwischen ist vor Gericht alles möglich.
PS: Dass ein Veranstalter 1 Monat vor Reisedurchführung die Reise voll bezahlt haben will, ist allerdings nicht ungewöhnlich, sondern eher der Normalfall.