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1

Freitag, 5. Dezember 2014, 19:30

Ablehnung von Stornierung

Hallo, ich habe folgendes Problem und hoffe, jemand kann mir etwas dazu sagen:

meine Tochter ist seit Anfang November in Kapstadt mit einer Organisation für freiwillige soziale Arbeit. Sie möchte 6 Monate bleiben und hat für April 2015 eine 10-tägige Reise mit der gleichen Organisation gebucht, bei der sie auch den gesamten Aufenthalt in Kapstadt gebucht hat. Die Organisation möchte die Reise im April schon voll bezahlt haben. Sie möchte die Reise jetzt stornieren und der Reiseveranstalter sagt, dass keine Stornierung möglich sei und die Reise jetzt bezahlt werden müsse.
Ist das rechtlich ok? In den AGBs des Veranstalters steht nichts darüber.

Danke für viele hilfreiche Tips!! :)

Konni

2

Freitag, 5. Dezember 2014, 21:57

Hallo Konni und :welcome: bei den Travelamigos.

Die Organisation, bei der gebucht wurde und die als Reiseveranstalter auftritt
( oder nur Reisevermittler? ) ist in Deutschland zuhause?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Samstag, 6. Dezember 2014, 14:23

ja. Die Firma ist der Veranstalter.

4

Samstag, 6. Dezember 2014, 14:44

Und sitzt in Deutschland?

Grundsätzlich ist es nach deutschem Recht jederzeit möglich, eine gebuchte Reise auch zu stornieren. Soweit so gut. Dass der Reiseveranstalter dafür einen Kostenersatz haben möchte, keine Frage. Normalerweise ist das in AGB pauschal geregelt - und auch nachlesbar.

https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucher…ht/index.php#11

Soweit es keine AGB gibt, die eine pauschale Ersatzvergütung für den Reiseveranstalter vorsehen, ist er sicherlich zu einer Detail-Auflistung seiner ihm entstandenen Kosten verpflichtet. Ihr seid nun in der recht komfortablen Situation, nach einer Reisestornierung die Rechnung des Veranstalters abzuwarten und euch entsprechend dagegen zu wehren. Weil er ausser einer Anzahlung noch keine Gelder erhalten haben dürfte. Soweit zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der Stornierungskosten einen Betrag von z.B. 20 oder 30 Prozent übersteigt, muß er das schon nachhaltig begründen und belegen können. Weil es sonst wohl eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Im Fall des Falles hilft Rechtsschutzversicherung oder der Klageweg auf eigenes Risiko. Mit einer 100% Erstattung für den RV wird er wohl nicht durchkommen, dazwischen ist vor Gericht alles möglich.

PS: Dass ein Veranstalter 1 Monat vor Reisedurchführung die Reise voll bezahlt haben will, ist allerdings nicht ungewöhnlich, sondern eher der Normalfall.
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Jimi Hendrix

5

Samstag, 6. Dezember 2014, 19:02

Konnis, war es ein Entsendungspraktika und vor Ort ein zusätzliches Projekt gebucht?
Dann bist Du hier völig falsch, Du musst Dich unbedingt an die zuständige Firma der
Entsendung wenden! Es gibt hier in DE auch eine Notfallnummer....ich google mich
nur mom doof und find sie nicht, kann einer helfen?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

6

Samstag, 6. Dezember 2014, 19:32

Ok, ohne weitere Hinweise sind "Ratschläge" tatwahrhaftig obsolet!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

7

Sonntag, 7. Dezember 2014, 02:54

:sorry: Meine 2 Cents: Eltern hilfswillig, Tochter "Scheixxe" gebaut... vergiss es ! ODER du bringst Fakten!