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Dienstag, 25. November 2014, 18:56

Reisevermittler müssen Insolvenzsicherung für Reiseveranstalter aus der EU nachweisen

Der für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat hat heute über die Pflicht eines Reisevermittlers zum Nachweis einer für den Insolvenzfall des Reiseveranstalters geltenden Kundengeldabsicherung entschieden, wenn der Reiseveranstalter seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…nked=pm&Blank=1
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Dienstag, 25. November 2014, 19:51

Wie kann das in der Praxis dann funktionieren? Oder führt das dazu, dass Vermittler zukünftig eher keine Veranstalter, die nicht ihren Firmensitz in Deutschland haben, meiden?

Eigentlich doch blamabel, dass es in der EU keine einheitlichen Vorgaben gibt, oder?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Dienstag, 25. November 2014, 20:02

Die Nachfrage stellte ich auch schon.

Der niederländische Absicherer SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden), dem wohl die meisten
NL-Veranstalter angeschlossen sind, hat dieses in seinen Bedingungen stehen:

"van op de Nederlandse markt aangeboden en afgesloten reisovereenkomsten"...


In Grenzgebiete ansässige RB wohl schwer machbar, da heisst es noch genauer nachschauen!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (25. November 2014, 20:08)