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Freitag, 7. November 2014, 20:46

Personen-Einreisekontrollen in der Bahn nur in Grenzregionen erlaubt

In gewissem Sinne auch "Reiserecht":

Die Bundespolizei handelt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz unrechtmäßig, wenn Kontrollen zur illegalen Einreise in Zügen stattfinden, die weder Grenzen noch Flug- oder Seehäfen passieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp…4491546/b2wln3/
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

2

Samstag, 8. November 2014, 02:03

NEIN!!! Wenn diese Urteil Bestand hat! ist es REISEUNRECHT!!!

CharlyB

Gesperrter User

  • »CharlyB« wurde gesperrt

Beiträge: 10 444

Wohnort: Herzpunkt Niedersachsen

Beruf: Ufofänger vom andern Stern

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3

Samstag, 8. November 2014, 02:16

Ich kenn mich nicht mit den Zuständigkeiten der Gerichte aus, aber ein Verwaltungsgericht urteilt über eine Bundesbehörde? :denk:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Epprechtstein

unregistriert

4

Samstag, 8. November 2014, 02:21

Wenn dort einer klagt, müssen sie wohl... aber NUR in erster Instanz!