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Personen-Einreisekontrollen in der Bahn nur in Grenzregionen erlaubt
In gewissem Sinne auch "Reiserecht":
Die Bundespolizei handelt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz unrechtmäßig, wenn Kontrollen zur illegalen Einreise in Zügen stattfinden, die weder Grenzen noch Flug- oder Seehäfen passieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp…4491546/b2wln3/
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix
NEIN!!! Wenn diese Urteil Bestand hat! ist es REISEUNRECHT!!!
Ich kenn mich nicht mit den Zuständigkeiten der Gerichte aus, aber ein Verwaltungsgericht urteilt über eine Bundesbehörde?
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.
Wenn dort einer klagt, müssen sie wohl... aber NUR in erster Instanz!