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Freitag, 26. September 2014, 12:59

Alternativflug annulliert: Weitere Ausgleichszahlung

Wird sowohl der ursprünglich geplante als auch der Ersatzflug annulliert,
haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlung für beide Flüge.

Amtsgericht Frankfurt Az.: 31 C 3349/12

Details / Quelle: otz.de

http://www.otz.de/startseite/detail/-/sp…hlung-497186507
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix