Wird sowohl der ursprünglich geplante als auch der Ersatzflug annulliert,
haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlung für beide Flüge.
Amtsgericht Frankfurt Az.: 31 C 3349/12
Details / Quelle: otz.de
http://www.otz.de/startseite/detail/-/sp…hlung-497186507