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Dienstag, 9. September 2014, 23:17

Die ungewollte, fehlerhafte Reisebuchung im Internet

"Unseriöse Reiseportale im Internet lassen ihre Kunden vorschnell in eine Reise-Vertragsfalle stolpern. Ohne dass der Kunde die verbindliche Buchung erkennen konnte, erhält er eine Buchungsbestätigung. Handelt es sich um einen Urlaub oder einen Flug, den er in dieser Form überhaupt nicht buchen wollte, so stellt sich die Frage, wie eine derartige fehlerhafte und ungewollte Reisebuchung bzw. Flugbuchung wieder storniert werden kann."

Ein Ratgeber von RA Thomas Hollweck: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reisebuchung/

Der Ratgeber beinhaltet auch einen Musterbrief für die detailliert geschilderten Fälle.
Außerdem gibt es eine "Gegnerliste Reiseunternehmen und Reiseportale" der Kanzlei.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Mittwoch, 10. September 2014, 08:01

Das mit der Gegnerliste in diesem Zusammenhang finde ich ehrlich gesagt irreführend. Wer das liest geht ja erstmal davon aus, dass diese Onlinereisebüros bzw. Vermittler mit den beschriebenen Methoden arbeiten.
Z.B. bei HC habe ich selbst schon öfters gebucht und auch sehr oft nur Angebote geprüft. Da kann man ganz klar erkennen wann man eine verbindliche Buchung tätigt.
Auch bei 1 bis 2 anderen aufgeführten Portalen habe ich schon Angebote geprüft und Preise verglichen. Bisher habe ich nie versehentlich eine Reise gebucht.

Epprechtstein

unregistriert

3

Mittwoch, 10. September 2014, 08:08

In der Liste gibt es eine mächtige Konzentration rings ums Barfussgäßchen... :kuller:

PS: Aber auch dort muss man seine Daten erst senden, ehe eine Buchung draus wird :denk: Naja, auch Anwälte wollen leben... :kuller:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (10. September 2014, 08:14)


4

Mittwoch, 10. September 2014, 08:17

Bei Unister ist das ja allgemein bekannt, dass die mit Vorsicht zu genießen sind. Aber selbst bei denen ist mir so etwas noch nicht passiert.

Genau so ist es Epprechtstein!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Metisa« (10. September 2014, 08:18)


5

Mittwoch, 10. September 2014, 08:25

Es ist netzbekannt, dass es diese Fälle beispielsweise bei Flugbuchungen immer wieder gab/gibt. Kann man auch hier bei den Travelamigos in diesem Thread nachlesen:

Flugbuchung mit Fluege.de - Reservierungsanfrage verbindlich?

Welche Praxis im Einzelfall von den einzelnen Unternehmen vorgenommen wurde, darauf lässt sich anhand der Liste nicht schließen. Es gibt zudem eine Anmerkung, wie die Liste nicht bzw. wie zu interpretieren ist.

Interessant, und darum auch mein Hinweis auf den Ratgeber, ist die mögliche Vorgehensweise im Allgemeinen gegen entsprechende Praktiken. Die sehe ich als durchaus hilfreich an. Im Fall der Fälle.
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CharlyB

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6

Mittwoch, 10. September 2014, 08:27

Vermute mal das es sich um die Fälle handelt die noch in der ersten Rücktrittsfrist nach Absendung der Daten heraus wollten und das das an der Verstrickung von verzögenden Mail's gelegen hat. :cool: Danach war der Termin verstrichen.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Epprechtstein

unregistriert

7

Mittwoch, 10. September 2014, 08:30

Ich selbst tätige sehr oft "Probebuchungen" quer durch den Wald der Veranstalter, einfach deswegen, um wirklich alles angezeigt zu bekommen, was bei einer möglichen Buchung für mich relevant ist. Ich " vergesse" dann allerdings regelmäßig :kuller: , den finalen Schritt zu tätigen, der meinen Rechner dazu veranlasst, eine kostenpflichtige Buchung daraus zu machen :patschi:
Ich bin auch der Meinung, dass es nicht möglich ist, "unfreiwillig" zu buchen, wenn man des Lesens mächtig ist. Das sollte man auch bei Netzbuchern voraussetzen... :mööööööp:
Und ja, es gibt diese "cleveren Anwälte", die den Opfern der ach so bösen Reisewelt aus der Patsche helfen, wenn sie wieder mal nicht in der Lage waren, ihre Finger rechtzeitig von der Tastatur zu nehmen!

Reservierungsanfragen würde ich an keinen Veranstalter stellen, diese Formulierung ist schwammig, aber auch "durchschaubar"...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (10. September 2014, 08:32)


CharlyB

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8

Mittwoch, 10. September 2014, 08:36

Ja wir wissen das aber "Ommi Schusselhuber" sehbehindert und PC-Neuling eben nicht, und genau da ist die Lücke für den Advokaten entstanden. Respekt an den Anwalt diese Niesche im Verbraucherschutz zu erkennen und seine Klienten in diesem Fachgebiet herauszufischen.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

9

Mittwoch, 10. September 2014, 08:36

@epprechtstein

Da hast Du nicht nur Glück, weil Du Deine Reiseseiten für Vorbuchungs-Abfragen mit Sorgfalt bei seriösesten Anbietern aussuchst. :ironic:
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Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

10

Mittwoch, 10. September 2014, 08:38

Diese Seiten zu lesen, wird meist als überflüssig betrachtet :denk: , aber sie sind Bestandteil des Vertrages: http://www.ab-in-den-urlaub.de/service/agbpopup

11

Mittwoch, 10. September 2014, 08:41

Es steht zweifelfsfrei fest: Hat der Kunde chronologisch alle Schritte eingehalten, die vom Vertragspartner auch nachgewiesen werden können und ist einen festen Vertrag eingegangen, erübrigen sich die Ausführungen.

Um die anderen, unklaren Buchungsvorgänge geht es. Bevor wir vom Thema abkommen.
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Jimi Hendrix

12

Mittwoch, 10. September 2014, 08:45

Ich zitiere mich mal selbst vom 26. März 2014:


Heute hatte ich ja wieder auch so ein Erlebniss der 3. Art - und um ein Haar wäre ich drauf reingefallen...

Ich gucke so bei HC was für Dezember schon für die Buchung freigegeben wurde und entdecke das Kalahari Farmhouse zu einem sensationellen Preis: 14,35 € bei booking.com pro Nase! :shock: Ich denke "das gibt´s doch nicht"! Also, schnell bei booking.com direkt geguckt - dort war das Kalahari Farmhouse aber nicht zu finden.

Jetzt nochmal bei der Gondwana Collection gegen gecheckt. Tatsächlich: es ist genau das Hotel. Dort kostet es aber in der Hauptsaison 920 N$ pro Nase.

Nä, denke ich so, das Schnäppchen kannste dir nicht entgehen lassen, das buchste jetzt eben bei HC ! Also, bei :HC: auf Angebot prüfen gedrückt - häh, noch buchbar. Das ist ja Spitze!

Weiter zur Buchung! Und während ich so meine Daten eingebe, fällt mein Blick nach rechts oben auf die Reiseübersicht - und was sehe ich da? Da wird auf einmal das Kalahari Farmstall als Unterkunft ausgewiesen!!! Das ist aber eine ganz andere Geschichte und liegt auch nur so 150 Kilometer (Schotterpiste) weiter östlich in Richtung Mata Mata. :shocked:

Wer sich da jetzt nicht so auskennt, fällt natürlich auf diese Geschichte promt drauf rein.

Epprechtstein

unregistriert

13

Mittwoch, 10. September 2014, 08:47

@cuate Schon klar! :knuddel: Aber, ich zitiere aus den verlinkten AGBs:
Jede Buchung, die Sie über die Webseite von Unister Retail vornehmen, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringer dar und wird durch Bestätigung nach dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag. Für eine Buchung müssen Sie sich mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer, die u.a. Zahlung, Rücktritt, Umbuchung und Haftung regeln, einverstanden erklären. Wie soll da etwas unklar sein?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (10. September 2014, 08:48)


14

Mittwoch, 10. September 2014, 08:53

Die Bedingungen einerseits, die ggf. fehler- oder zweifelhafte Online-Führung durch den Webseitenauftritt eines Anbieters sind dann die zu hinterfragenden Punkte. Offensichtlich kommt es vor.
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Jimi Hendrix

15

Mittwoch, 10. September 2014, 08:56

Mein Tipp:

Wenn Onlinebuchung, dann jeden einzelnen Bildschirm als Printscreen erfassen. Denn sonst ist es im Nachhinein schier unmöglich, wahrgenommene oder vermutet wahrgenommene Bildschirmdetails zu belegen und seine ggf. berechtigten Einwände durchzusetzen.
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Epprechtstein

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16

Mittwoch, 10. September 2014, 08:56

Ich habe es gerade bei AIDU probiert, wenn andere dann "die gleiche Website" nutzen :kuller: , ist es eindeutig! Wenn nicht, muß ich nächste Woche in die Türkei... :patschi:

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Mittwoch, 10. September 2014, 08:58

Gute Reise. Da wolltest Du ja schon lange nicht hin.
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Jimi Hendrix

CharlyB

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18

Mittwoch, 10. September 2014, 09:04

:wink2: :urlaub1: Eppi :patschi:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Sina

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19

Mittwoch, 10. September 2014, 09:15

Also, "aus Versehen" schließt man in aller Regel keinen Vertrag ab. Sicherlich kann es mal vorkommen, dass man wegen Namensähnlichkeiten, etc. etwas anderes bucht als das, was man eigentlich haben wollte und sicherlich muss man bei gewissen Plattformen immer noch so manch ein automatisch gesetztes Häkchen für Zusatzleistungen (Versicherungen, etc.) wegklicken... aber irgendwann vor dem finalen Schritt kommt dann immer nochmal eine Übersicht von dem, was man zu buchen gedenkt und ERST DANN der Schritt "Verbindlich buchen". Ob man diesen letzten Schritt geht, sollte man erst nach genauer Ansicht und Kontrolle der letzten Übersicht entscheiden, denn auch da ist es noch nicht zu spät, um die Reissleine zu ziehen und den Vorgang abzubrechen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Paul.Schweiz

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20

Mittwoch, 10. September 2014, 09:38

oder ob man denn da nicht auch bei anderen "portalen" reingefallen wäre? sobald ich namen - Adressen und so weiter angeben muss - sollte ich mir ja dann spätestens überlegen was ich da mache - und auch ist das der späteste Zeitpunkt - richtig mit dem lesen anzufangen...........

zum einen muss ich mir ja schon bewusst sein was ich mache und nicht blauäugig einfach alles ausfüllen.......

und wie beim geldanlegen - je höher die versprochenen Renditen - je mehr sollte man aufpassen - so wohl auch bei angeboten die einen unglaublich günstig vorkommen.........
7.17 Mittelmeer (MS5); 2.18 Orient (MS5); 10.18 Nordamerika (MS6)