Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Heiko.M

Junior Amigo

  • »Heiko.M« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 100

Wohnort: Stuttgart

Beruf: Bürokaufmann

  • Nachricht senden

1

Montag, 1. September 2014, 22:08

Reisemängelansprüche

Da ich den alten Thread von 2009 nicht wieder aus der Versenkung holen wollte, wink @ CharlyB. ;), mache ich mal einen neuen Thread auf zu Reisemängeln. Hier wurde schon mal ein paar Sachen dazu geschrieben. Es gibt in Deutschland mittlerweile wohl 3 große Reisemängeltabellen, auf die sich berufen werden kann. Hierbei gilt das diese nicht verbindlich sind und nur als Hilfe zur Orientierung gelten für Schadensersatzansprüche.

Frankfurter Reisemängeltabelle
Ist eine Tabelle die von der 24ten Zivilkammer Landgericht Frankfurt am Main erstellt wurde. Die Übersicht kategorisiert Reisemängel, zum Beispiel nach Unterkunft. Verpflegung. Transport und Sonstiges und zeigt die dazugehörigen Preisminderungen die typisch sind.

Kemptener Reisemängeltabelle
Ist umfangreicher und wird immer noch regelmäßig aktualisiert. Diese Liste beruht auf konkrete vor Gericht verhandelten Fällen und deren Urteile. Diese können dann in einem laufenden Verfahren als Argument genutzt werden. Die Kategorisierung erfolgt hier nach Reiseart, sprich Erholungsreise, Sportreise usw. Letztere ist noch weiter unterteil und ist der umfassendste Teil der Zusammenstellung.

ADAC Reisemängeltabelle
Beruht auf einem ähnlichen Prinzip. Die Urteile zu Reisemängeln werden kategorisiert. Die beinhalten Minderungsquoten und Aktenzeichen. Kategorien sind hier aber An- und Abreise, Aufenthalt und Spezialreisen. Hauptkern der Sammlung ist der Aufenthalt wo die meisten Urteile zu finden sind.
Solltet Ihr mal Probleme haben , dienen die Sammlungen als gute Grundlage um sich einen kleinen Überblick zu verschaffen, ob ein Anspruch besteht gegenüber den Reiseverstanstalter.
Kein Tag ist wie der andere ;-) :forza:

Epprechtstein

unregistriert

2

Dienstag, 2. September 2014, 04:13

Es gibt auch verschiedene Unterhaltstabellen... der "günstigste" gewinnt! :denk: :pfft:

Andreas J

Master Amigo

Beiträge: 5 403

Wohnort: Schönste Stadt der Welt

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 2. September 2014, 05:56

Meistens Düsseldorf
:tüte:

Heiko.M

Junior Amigo

  • »Heiko.M« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 100

Wohnort: Stuttgart

Beruf: Bürokaufmann

  • Nachricht senden

4

Dienstag, 2. September 2014, 10:42

Es gibt auch verschiedene Unterhaltstabellen... der "günstigste" gewinnt! :denk: :pfft:


Ich glaub ich bin zu unwissend. Ich hab das mal gegoogelt, die Düsseldorfer Tabelle gibt es ja wirklich. :tüte: :pfft: Naja wenn man sich nicht auskennt, sollte Mann sich glücklich schätzen denke ich.

Ich finde allerdings solche Liste nicht schlecht, gerade so für Unwissende für mich, ist es doch interessant zu wissen, ob das Überhaupt als Anspruch geltend gemacht werden kann. Sicherlich kann man sich darauf nicht berufen, aber als Richtlinie doch in Ordnung. Soweit ich weiß (nicht nur Anwaltsserien geguckt :D :thumbsup: ) wird in schwierigen Fällen sich auch gerne mal auf vorherige Urteile berufen, und die ADAC und Kemptener beruhen ja auf solche. Wer sich damit eventuell genauer auseinandersetzen möchte bzw. muss, ich fand die Zusammenstellung unter http://www.kanzlei-narewski.de/reisemangeltabelle/ nicht schlecht. Da gibt’s auch die Links zu den einzelnen Tabellen, wie die in der Praxis aussehen können. Häufige Ansprüche sind auch auf der Seite noch einmal kurz in der jeweiligen Kategorie zusammengefasst.

Interessant finde ich auch, dass die Mängelpositionen sich addieren können bis 100%, also den vollen Reisepreis, aber glaube, so schlimm kann es eigentlich nicht kommen heutzutage. Bei meinem Campingurlaub wäre das allerdings auch schwierig geworden. :P :hschein:
Kein Tag ist wie der andere ;-) :forza:

5

Dienstag, 2. September 2014, 11:41

Bei der Addition von Mängeln löst so alles ab 50% ggf. auch noch Schadensersatz-Ansprüche aus. Aber immer den Einzelfall betrachten.

Da ein Flug auch zu den Reisen gehört, hier gibt es noch die "Wiesbadener Tabelle".
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix