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1

Freitag, 8. August 2014, 01:39

Neuer Pass während Urlaub in Deutschland, ist alter Pass noch für Rückflug gültig?

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe vor kurzem in den USA geheiratet, einen neuen Namen angenommen und dort auch meinen festen Wohnsitz.


Ich musste spontan einen Flug nach Deutschland buchen und reise deshalb noch mit meinem alten Pass ein. Auch das Ticket ist deshalb auf meinen Mädchennamen gebucht. Während ich in Deutschland bin würde ich gerne meinen neuen Pass beantragen, mit neuem Namen... der alte Pass wird allerdings bei Abholung des neuen Passes immer gelocht/entwertet.


Meine Frage ist: Da das Rückflugticket ja auf meinen Mädchennamen gebucht ist, komme ich mit meinem neuen (und dem entwerteten Pass und meiner Heiratsurkunde) am Flughafen weiter? Oder sollte ich den Pass auf jeden Fall bei der deutschen Botschaft in den USA beantragen (was ja leider etwas aufwändiger und teurer ist)




Besten Dank für eure Antworten!!! :go:

CharlyB

Gesperrter User

  • »CharlyB« wurde gesperrt

Beiträge: 10 444

Wohnort: Herzpunkt Niedersachsen

Beruf: Ufofänger vom andern Stern

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2

Freitag, 8. August 2014, 08:31

Du hast dich leider unter falschen Namen gebucht, denn nach der Rechtslage hast du jetzt einen anderen Namen.
Hier scheint Eile geboten und das in zweifacher Hinsicht erstens die Reise auf den neuen Namen umbuchen
und bei der Botschaft in den USA den neuen Pass abholen.
Schleierhaft das die Reise angenommen wurde, denn es wird m.E. eine Restgültigkeit des Passes verlangt.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 379

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

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3

Freitag, 8. August 2014, 09:37

Charly, ist der Fluglinie doch egal ob Du ein gültiges Reisedokument hast oder nicht , auf auf welchen Namen Du buchst oder für wen.
Bei Onlinebuchungen können die das auch gar nicht kontrollieren.

Ducky, ein Telfonanruf bei der zuständigen Behörde klärt Dein Anliegen ganz bestimmt :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (8. August 2014, 09:38)


4

Freitag, 8. August 2014, 10:02

Gerade bei USA-Flügen würd ich mich nicht darauf verlassen. Keine Airline hat Interesse, den Passagier wieder mit zurückzunehmen, wenn ihm die Einreise dort (wegen unstimmiger Dokumente) verweigert wird.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

5

Freitag, 8. August 2014, 14:20

Ohne gültigen Pass der auf den Namen im Flugticket ausgestellt ist wird Dich KEINE Airline mit nehmen - es ist ganz klar geregelt, dass die Reisedokumente mit dem Namen im Ticket identisch sein muss!

In sofern fällt ein neuer Pass währen der Reise flach - es sei denn Du kaufst ein neues one-way Ticket!

6

Freitag, 8. August 2014, 14:29

Die beste Lösung scheint mir:

Alter Pass, soweit der auch noch zum Zeitpunkt des Rückflugs gültig ist. Da gleichlautend auf Tickets = Mädchennamen.

Alles so lassen und erst nach Rückkehr neuen Pass bei der Botschaft in USA beantragen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Frankenstephan

unregistriert

7

Freitag, 8. August 2014, 19:42

Im Konkurrenzforum würde nun stehen: wegen Doppelpostings des TO geschlossen! :pfft:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Frankenstephan« (8. August 2014, 19:49)


8

Freitag, 8. August 2014, 21:59

Danke für eure Antworten :thumbsup: kann mir irgendwer sagen welche Behörde denn der richtige Ansprechpartner wäre damit ich dort auch einmal nachfragen kann? Auf dem Einwohnermeldeamt wird man mir zu dem Thema sicherlich nicht viel sagen können....!


Ausreisen werde ich auf jeden Fall mit meinem alten Pass, unser Anwalt meinte dass seine Frau schon seit Jahren mit ihrem alten Pass reist und es noch nie Probleme gab solange sie die Heiratsurkunde dabei hatte. Wiegesagt ich würde mir eben gerne den Trip zur Botschaft ersparen und meinen neuen Pass einfach während meines Aufenthaltes in Deutschland beantragen :ratlos:

Thorben-Hendrik

unregistriert

9

Samstag, 9. August 2014, 02:46

Hier geht es ja nicht um die Behörden sondern um die Fluggesellschaft! :cool:

Was nützt es Dir wenn Dir die Behörde sagt alles tutti und die Fluggesellschaft storniert das Ticket? :cool:

10

Sonntag, 10. August 2014, 03:16

Wenn ich mir bei einer Behörde Infos zur Rechtslage in diesem Fall einhole, kann ich mich zumindest darauf berufen wenns bei der Passkontrolle oder am check in Theater gibt.... :Na warte...: Oder es natürlich bleiben lassen falls das gesetz dagegen spricht!

11

Sonntag, 10. August 2014, 04:06

Wenn Du alle (Heirats) Papiere dabei hast, dürfte es keine Komplikationen geben.

Guten Flug und melde Dich hier mal, wie es gelaufen ist !
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Frankenstephan

unregistriert

12

Sonntag, 10. August 2014, 10:50

Wenn ich mir bei einer Behörde Infos zur Rechtslage in diesem Fall einhole, kann ich mich zumindest darauf berufen wenns bei der Passkontrolle oder am check in Theater gibt.... :Na warte...: Oder es natürlich bleiben lassen falls das gesetz dagegen spricht!



Da liegst du leider falsch. Da dir ein deutsches Amt keine Infos zu ausländischen Rechtslagen gibt.

Selbst das Auswärtige Amt gibt die Auskünfte immer ohne Gewähr!