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Reiseveranstalter haftet nicht für ein herunterfallendes Waschbecken
Einem Urlauber fällt im Hotelzimmer auf Fuerteventura ein Waschbecken auf den Fuß. Der Mann verlangt vom Münchner Reiseveranstalter Schmerzensgeld für die Prellungen und Gehbehinderungen sowie Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden und Arztkosten. Doch er wird kein Geld bekommen.
AG München Az.: 274 C 14644/13
Quelle + Bericht:
sueddeutsche.de
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix
heruntergefallenes Waschbecken
Das wird aber von den Gerichten in Frankfurt anders gesehen! Da werde ich mal kurzfristig etwas posten!