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1

Montag, 2. Juni 2014, 15:52

Wegen Verdacht auf Streik Flug verweigert

Eine Frau wollte von Hamburg über Paris nach Mexiko-Stadt fliegen. Die Airline ließ sie in Hamburg aber nicht an Bord, weil der Anschlussflug wegen Streiks ausfallen könnte.

Amtsgericht Hamburg Az.: 20a C 206/12

Quelle + Bericht welt.de
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Fitschi

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2

Montag, 2. Juni 2014, 17:43

Stark!
Die Bevormundung wird immer heftiger.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Epprechtstein

unregistriert

3

Dienstag, 3. Juni 2014, 08:13

Die Airline hat wohl eine Sorgfaltspflicht wahrgenommen, um einer eventuell teuren Entschädigung aus dem Weg zu gehen... :denk: :kuller:

4

Dienstag, 3. Juni 2014, 08:26

Die Entschädigung hat sie ja nachträglich gerichtlich verordnet bekommen. Aber sie hat im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht abgewogen, welche Kosten ihr zusätzlich enstehen konnten: Hotelübernachtungen von unbekannter Dauer und Verpflegungskosten wegen des Streiks, ggf. auch vorzeitiger Rückflug zum ursprünglichen Flughafen.

Egal, wie die Entscheidung ausgefallen wäre, es war für keinen eine optimale Lösung. Falls der Streik nur die Airline betroffen hatte, hätte man zweckmässigerweise auch die Passagiere umbuchen können.
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5

Dienstag, 3. Juni 2014, 08:49

Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit gewesen, eine weitere , der Kundin die Entscheiden überlassen ob sie das Risiko ( und eventuelle Folgekosten) selber tragen will.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)