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1

Freitag, 23. Mai 2014, 19:36

Mallorca-Urlaub -> Entschädigung wegen 2 Stunden Flugverspätung, deshalb erst am nächsten Kalendertag im Hotel angekommen?

Liebe Forum Mitglieder,

wir (2 Personen) haben einen 10 tägigen Urlaub vom 11.05. bis zum 21.05. gebucht.
- Abflug sollte um 20:35 Uhr sein
- Ankunft am Flughafen Palma de Mallorca 23:05 Uhr
- Der Flieger startete aber erst gegen 22:45 Uhr – Eine Verspätungsbescheinigung und Verzehrgutschein 3 € pro Person haben wir bekommen
- Ankunft am Palma de Mallorca war also gegen 01:00 Uhr am 12.05.
- Einchecken im Hotel ca. 1 Stunde später

Meine Frage; Steht uns eine Ermäßigung des Preises, weil wir „einen Tag“ später am Urlaubsort angekommen sind?

Herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten
Und ein schönes Wochenende
Tenker

2

Freitag, 23. Mai 2014, 19:45

:welcome: Tenker

Meiner Ansicht nach nicht.
Ihr seid am 11.05. abgeflogen und der Flieger hatte nicht mehr als 2 Stunden Verspätung - auch wenn's ärgerlich sein mag.

Es gibt aber sicher Experten hier die dir das besser erklären können. :dackel:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Omira

Die Travelamigos Bilderfee

Beiträge: 12 274

Wohnort: München

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3

Freitag, 23. Mai 2014, 19:57

:welcome: Tenker

Hobbit hat recht.

Ihr seid am selben Tag abgeflogen, im Hotel wird nach Nächten gerechnet, demnach konntet ihr die Nacht, (wenn auch kürzer) dort verbringen.
Eine Verspätung, die man bei der Airlinie geltend machen kann, ist auf 3 Stunden festgesetzt. Also habt ihr leider keinen Anspruch.
Nicht derjenige ist stark, dessen Eitelkeit Schmeichler und Dummköpfe unterstützen.
J. Čapek

4

Freitag, 23. Mai 2014, 20:05

Gehe mit meinen Vorpostern gänzlich d'accord, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt.

Reiseveranstalter können Änderungen des Reisevertrages ausnahmsweise dann einseitig vornehmen, wenn sich der Veranstalter ausdrücklich im Vertrag sich eine Änderung vorbehalten hat und die konkrete Änderung für den Reisenden zumutbar ist. Gleichwohl bezeichnen viele Reiseveranstalter die in den Reiseverträgen genannten Flugzeiten als unverbindlich, auch wenn diese Unverbindlichkeit mittlerweile - noch nicht
konkrete- Grenzen hat.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Omira

Die Travelamigos Bilderfee

Beiträge: 12 274

Wohnort: München

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5

Freitag, 23. Mai 2014, 20:10

Wobei es sich hier nicht mal um eine Änderung handelt, sondern um eine Verspätung des Fliegers.
Nicht derjenige ist stark, dessen Eitelkeit Schmeichler und Dummköpfe unterstützen.
J. Čapek

6

Freitag, 23. Mai 2014, 20:18

So ist es :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

7

Freitag, 23. Mai 2014, 20:38

Herzlichen Dank für Eure Antworten.
:danke:

Unser Urlaub war schön, deshalb werden wird die "Sache" als abgehackt markieren.
:ironic: :D

Schönen Abend
Tenker

8

Freitag, 23. Mai 2014, 21:54

Kleine Anmerkung noch, die aber keine Auswirkung für Dich hat:

Es gilt immer die Verspätung am Ankunftsort.

Da mußt Du die ursprüngliche Ankunftszeit mit der effektiven Ankunftszeit vergleichen. Nur, wenn wie bereits geschrieben, mehr als 3 Stunden. Aber nicht zum Aufsetzen der Maschine auf der dortigen Landebahn, sondern beim Andocken am Gate bzw. Öffnen der Flugzeugtür.

Im Zweifelsfall steht der Airport am Zielort für Auskünfte zur Ankunftszeit eines Fluges zur Verfügung.

Und das mit der Verpflegung (ab 2 Stunden bei Kurzstrecken) und Verspätungsbescheinigung war vorbildlich von Seiten der Airline. Welche war es?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. Mai 2014, 21:55)


9

Samstag, 24. Mai 2014, 09:29

Zitat

...
Und das mit der Verpflegung (ab 2 Stunden bei Kurzstrecken) und
Verspätungsbescheinigung war vorbildlich von Seiten der Airline. Welche
war es?
Jetairfly