Zehn Tage nach dem Atomreaktorunfall in Fukushima stornierten Urlauber eine Südostasien-Kreuzfahrt aus Angst vor radioaktiver Strahlung. Vom Veranstalter forderten sie den bezahlten Reisepreis zurück.
Oberlandesgericht Bremen Az.: 2 U 41/12
Quelle + Bericht: welt.de
http://www.welt.de/reise/article12705946…-Fukushima.html