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Dienstag, 15. April 2014, 12:18

Stornierter Flug: Was müssen Airlines erstatten?

Gebühren und Steuern bekommen Verbraucher in jedem Falle zurück, wenn sie eine Flugreise stornieren. Etwas komplizierter wird es beim eigentlichen Ticketpreis.

Quelle + Bericht: anwaltsauskunft.de

http://anwaltauskunft.de/magazin/mobilit…ines-erstatten/
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Dienstag, 15. April 2014, 12:33

Holger Hopperdietzel wird da schon etwas direkter:

Daneben muss die Fluggesellschaft dem Fluggast abrechnen, welchen Anteil an Kerosin sie einspart. Auch weitere Einsparungen infolge der Nichtteilnahme am Flug, wie zum Beispiel für die Verpflegung an Bord, müssen angegeben werden. Schließlich muss eine Fluggesellschaft darlegen, dass sie den Flugschein nicht anderweitig verkauft und somit einen Erlös erzielt hat. All diese Posten an Einsparungen müssen ausgerechnet und dem Fluggast bei einer Stornierung ausgezahlt werden.

http://unternehmen.focus.de/stornokosten-flug.html
Freedom's just another word for nothing left to lose...

3

Dienstag, 15. April 2014, 12:36

Sag mal, pauschal 95% wäre für mich schon ok. Aber das ist wohl Theorie und Praxis. Hat jemand Erfahrung im Einzelfall?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Dienstag, 15. April 2014, 12:38

...ich denke, nur wenn es ein Aktenzeichen gibt :ironic:
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5

Samstag, 19. April 2014, 23:48

Erstattung nach storniertem Flug

Aktenzeichen gibt es mehr als genug. Es klingt zwar unglaubhaft, aber AGB, in denen Stornokosten von 100 Prozent ausgewiesen sind, sind unwirksam. Und dann muss die Airline konkret ausrechnen und gegebenenfalls beweisen, was sie durch die Nichtbeförderung eingespart hat. Und genau das fällt den Fluggesellschaften so schwer, dass se das lieber nicht tun und es zur Verurteilung kommen lassen.

6

Sonntag, 20. April 2014, 01:05

Danke reiserechtsexperte, ich kenne Ihre durchaus nachvollziehbare ausführliche Erklärung und hätte sie
mir auch hier gewünscht :ironic:

Schön und erfreulich von Ihnen hier zu lesen :TOP:
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7

Montag, 21. April 2014, 09:42

Was müssen Airlines erstatten?

Danke für den Hinweis Dodo, dann bringe ich hier mal meine ausführliche Stellungnahme zum Thema Rückerstattung von Ticketentgelten nach Stornierung durch den Fluggast:

Die Rechtslage:
der Beförderungsvertrag zwischen einem Fluggast und dem vertraglichen Luftfrachtführer (kann auch der Consolidator sein) ist Werkvertrag nach BGB, soweit der Fluggast in der Bundesrepublik Deutschland wohnt. Der Werkvertrag verpflichtet den Werkunternehmer (die Fluggesellschaft) das Werk so zu erstellen, wie es vertraglich geschuldet ist. Der Besteller (der Fluggast) ist verpflichtet, das Werk abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Soweit, so klar.

Im BGB ist anders als bei den meisten anderen Vertragstypen für den Werkvertragsrecht eine Kündigungsmöglichkeit für den Besteller (den Fluggast) vor Erfüllung des Werkvertrages vorgesehen. § 649 lässt ausdrücklich zu, dass der Besteller vor oder auch während der Phase der Errichtung des Werkes den Werkvertrag kündigen kann. Rechtsfolge der Kündigung ist, dass der Unternehmer den vereinbarten Werklohn fordern (behalten) darf, er allerdings gegenüber dem Besteller eine Abrechnung vornehmen muss. Die Abrechnung hat unter Zugrundelegung des vereinbarten Werklohns sämtliche Einsparungen, die infolge der unterbleibenden Ausführung des Vertrages, erzielt werden, zu enthalten.
Zu den Einsparungen gehören beispielsweise Steuern und Gebühren, die nicht an die jeweiligen Empfänger abgeführt werden müssen, soweit der Fluggast nicht befördert wird. Daneben muss die Fluggesellschaft die Einsparungen ausrechnen, die ihr entstehen, wenn der Fluggast nicht befördert wird. Dazu gehört beispielsweise, dass aus dem Flugpreis herausgerechnet wird, welchen Betrag für Catering bzw. Einkauf sonstiger Dinge (beispielsweise auch Wasser für die Toilettenspülung) sich die Fluggesellschaft einspart. Daneben muss die Fluggesellschaft natürlich auch ausrechnen, welchen Betrag an Kerosin sie einspart, dadurch dass der Fluggast nicht befördert wird. Fluggesellschaften werben damit, dass Flugzeuge bei Vollauslastung nicht mehr als rund vier Liter Kerosin pro Kilometer und Fluggast verbrauchen. Bei einem Langstreckenflug von 10.000 Kilometern hin und die gleiche Strecke wieder zurück kommen einige Liter Kerosin zusammen, die eben gerade nicht getankt werden müssen. Daneben ist auszurechnen, welchen Betrag sich die Fluggesellschaft dadurch eingespart, dass sie Gepäck nicht verladen muss. Wenn das Flugzeug nicht alle Sitzplätze belegt hat, besteht die Möglichkeit, dass Ladekapazität an Kunden weiterverkauft werden kann. Auch wenn ein Flugzeug nicht voll ist, besteht dennoch theoretisch die Möglichkeit, dass die Fluggesellschaft das Flugzeug gewichtsmäßig optimal ausgenutzt hat. Wenn nicht alle Sitzplätze verkauft sind, kann man das eingesparte Gewicht mehr an Cargo mitnehmen.

Daneben muss erklärt werden, welches Entgelt erzielt wurde durch anderweitigen Verkauf des Tickets.
Für die Richtigkeit der Abrechnung ist die Fluggesellschaft beweispflichtig. Bislang habe ich es noch nicht erlebt, dass eine Fluggesellschaft die Abrechnung vorgenommen hat, im Falle eines Prozesses lassen sie sich lieber verurteilen und zwar zumeist durch Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »reiserechtsexperte« (21. April 2014, 09:45)


8

Dienstag, 22. April 2014, 07:49

Vielen Dank dafür :TOP:
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9

Dienstag, 22. April 2014, 14:14

Uns traf es zwar noch nicht, hoffentlich bleibt es auch so :dackel: trotzdem auch von mir :danke: für die ausführliche Erklärung :TOP:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

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Dienstag, 1. Juli 2014, 07:25

Neueste Entscheidung zu Stornokosten

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 6. Juni 2014 aktuell entschieden, dass ein Fluggast, der Flugtickets vor Antritt der Flugreise storniert, neben Steuern und Gebühren auch das gesamte Ticketentgelt zurückfordern kann, wenn die Fluggesellschaft keine Abrechnung ihrer infolge der unterbliebenen Beförderung ersparten Aufwendungen vornimmt (2-24 S 152/13). Das Urteil ist rechtskräftig!

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Dienstag, 1. Juli 2014, 07:53

Das Urteil zu lesen ist interessant :ironic:
Darf man Ihr PDF hier hochladen reiserechtsexperte ?
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12

Dienstag, 1. Juli 2014, 12:50

PDF hochladen? Na, klar!

13

Dienstag, 1. Juli 2014, 14:51

Dann kann es hier nachgelesen werden.

Urteil LG Frankfurt.pdf
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (1. Juli 2014, 14:52)


14

Dienstag, 23. September 2014, 14:00

Fluglinie darf keine Stornierungsgebühr erheben

Passagiere sollten dort nach einer Vertragsklausel 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten. Das Bearbeiten einer Stornierung sei aber keine Leistung, für die die Airline extra kassieren darf. Kunden hätten ein gesetzliches Kündigungsrecht, entschieden die Richter.

Weiter untersagten sie, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen.

Berliner Kammergericht, Aktenzeichen 5 U 2/12 (noch nicht rechtskräftig)

Quelle+Bericht: spiegel.de

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/urte…n-a-993276.html
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Jimi Hendrix

15

Mittwoch, 24. September 2014, 12:17

Fluglinie darf keine Stornierungsgebühr Bearbeitungsgebühr erheben


Irreführende Headline? Keine Bearbeitungsgebühren auf Stornos...
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16

Mittwoch, 24. September 2014, 12:21

Auf jeden Fall niemals Gebühren. Das dürfen nur staatliche Stellen, Behörden usw. Insofern nochmals "Korrektur" :D

Bearbeitungsentgelt im Umbuchungs- oder Stornierungsfall aber eben auch nicht.

Spiegel online wird es auch noch lernen ...
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17

Mittwoch, 24. September 2014, 12:24

Das mit den "Gebühren" hatte ich genau wie Du cuate, der journaille entnommen :D
Aber wir wissen ja, was gemeint ist :ironic:

Hier das Urteil

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Air…in_5_U_2_12.pdf
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (24. September 2014, 12:32)


18

Donnerstag, 2. Oktober 2014, 11:23

Vielen Dank reiserechtsexperte. ISt ja echt interessant zu lesen und gut zu wissen :D

19

Dienstag, 22. Dezember 2015, 11:07

Mittlerweile kann man seine Forderungen aus selbstgewählter Flugstornierung hilfsweise z.B. durch

ticketrefund.de

zurückholen. Soweit man sich nicht selbst mit der Airline über die Höhe der Erstattung austauschen will.
Funktioniert ähnlich wie man das von Flugverspätungen her kennt. Nur im Erfolgsfall anteilige Kosten.

Das Impressum der Seite weist übrigens die gleiche Adresse auf,
unter der der Reiserechtsexperte hier firmiert.
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Q9low

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Mittwoch, 24. Februar 2016, 17:30

Also ich hatte in der Vergangenheit die Erfahrung, dass mein eigentlicher Flug storniert wurde. Der neue Flug, der einen Tag später ging, war teurer und ich musste sogar die Differenz bezahlen. Haltet ihr das für legal?

Ich habe stark daran gezweifelt, es letztendlich aber doch akzeptiert...
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, wo wir lieben. – Wilhelm Busch