Die offenbar vernachlässigten Mitwirkungspflichten des Vertragspartners Reiseveranstalter dürften jetzt in einem für den Kunden günstigeren Licht erscheinen und angesichts der rechtlich möglichen Konsequenzen ernsthaft neu bewertet werden.
Insgesamt kein gutes Jahrzehnt aus Sicht der Reiseveranstalter, wenn man die aktuellen Urteile Revue passieren lässt.
Flugzeitenänderungen - Hotelumbuchungen - Informationspflichten.
Entscheidungen nach Gutsherrenart dürften in Zukunft schwerer umzusetzen sein.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."