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Freitag, 21. März 2014, 08:57

Da war da noch die 1 Meter tiefe Grube auf dem Hotelgelände ...

Wer ist verantwortlich, wenn man während des Urlaubs auf den Seychellen auf dem Hotelgelände in eine Grube stürzt? Die Verletzungen verdarben den restlicen Urlaub. Gefordert wurden 3000 Euro Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter. Alles läuft auf einen Vergleich hinaus:

Quelle und Bericht: fnp.de

http://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/Fal…t;art690,786480
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Jimi Hendrix

Sina

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Freitag, 21. März 2014, 09:08

Ein Hotelgelände muss grundsätzlich so gestaltet sein, dass Gäste sich dort gefahrlos bewegen können und keinen unverhältnismäßigen Risiken ausgesetzt sind. War besagte Grube nicht ausreichend gekennzeichnet oder abgedeckt und für Gäste frei zugänglich, trifft das Hotel ganz klar eine Mitschuld.

Andererseits ist aber auch jeder Urlauber für sich selbst verantwortlich, d.h., dass man auch in Hotels schon selbst ein wenig schauen muss, wo man hintritt und auch selbst sein Möglichstes tun muss, um Unfälle zu vermeiden. Im vorliegenden Fall hätte die Dame z. B. die Grube bemerken und um Abhilfe bzw. Absicherung bitten können. Hat sie scheinbar nicht und wenn dann noch ein ärztliches Attest und ein handfester Nachweis fehlt, dass die Verletzung wirklich durch den Sturz in die Grube zustandegekommen ist, dann können solche Fälle so ausgehen, wie im verlinkten Artikel beschrieben.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)