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Freitag, 14. März 2014, 16:22

Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten

Zum 13.06.2014 tritt eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie übergangslos mit folgendem Inhalt in Kraft:

Unternehmen dürfen zwar auch nach dem 13. Juni 2014 Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten verlangen, doch muss immer eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart - beispielsweise Überweisung - angeboten werden. Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs sind die Einzelheiten zu benennen.

Wesentlich ist aber, dass die aufgegebenen Zuschläge nur die Mehrkosten abdecken dürfen, die dem Anbieter bei Nutzung der gewählten Zahlungsart selbst entstehen. Hat er also an Paypal eine Abgabe von 50 ct. zu leisten, darf er auch nur diese weiterbelasten.

Man darf auf die Umsetzung gespannt sein. Besonders in den Fällen, wo heute eine Flugbuchung durchaus Kreditkartenkosten von z.B. 25 € nach sich ziehen können.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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Nals

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Montag, 17. März 2014, 16:38

Ich befürchte, dass es sehr lange dauern wird, bis die Umsetzung hier gelingt und dass viele weiterhin versuchen werden, die Kunden über Gebühr zu belasten, weil viele Kunden diese Umstände nicht kennen. Möglich wäre natürlich auch, es teilweise über leicht erhöhte Reisekosten zu kompensieren.

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Freitag, 4. April 2014, 11:48

Beschluss des EU-Parlaments

Künftig sollen diese Gebühren bei Kreditkarten noch

maximal 0,3 Prozent des Kaufpreises betragen dürfen; bei EC-Karten 0,2 Prozent oder sieben Cent
(je nachdem, welcher Betrag niedriger ist).

Die Obergrenzen würden sowohl für grenzüberschreitende wie auch für nationale Zahlungen gelten.

Quelle + Bericht: spiegel.de

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne…n-a-962463.html
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4

Freitag, 23. Mai 2014, 10:00

Auch die Bundesregierung gibt hier Informationen zu den ab 13. Juni 2014 eingeführten Änderungen bei Kaufverträgen, die zum Teil auch bei Reiseverträgen greifen:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE…vertraegen.html

Ansonsten gilt die EU-Pauschalreiserichtlinie, deren Neufassung vor der Verabschiedung steht.
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