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1

Donnerstag, 20. Februar 2014, 15:36

Rückflug stornierbar?

Hallo :travelamigo: ;
vielleicht könnt Ihr mir Auskunft geben: Ich habe auf der Seite von Tuifly spottbillige Flüge von Hamburg nach La Romana in der Dominikanischen Republik gefunden.
Die gibt es leider nur im Zusammenhang mit dem Rückflug. Nur: der letzte Rückflug ist am 4. April, danach wird dieser Flug über die Sommersaison nicht mehr angeboten.
Dieser Rückflugtermin ist uns definitiv zu früh- also kam ich auf den Gedanken, Hin- und Rückflug zu buchen und vor Ort in der DR den Rückflug zu stornieren, um doch noch den supergünstigen Preis für den Flug nach La Romana nutzen zu können. Wir würden dann andere Flüge zurück nach Deutschand buchen.
Aber die AGB der Tuifly haben mich im Unklaren gelassen, und aus der Homepage der ausführenden Fluggesellschaft Arkefly bin ich auch nicht schlau geworden... :denk:
Könnt Ihr mir helfen?
:urlaub1:

2

Donnerstag, 20. Februar 2014, 15:53

Natürlich gilt auch für den Passagier:

Gebucht ist gebucht und TUIfly wird Euch nicht einfach aus dem Vertrag entlassen.

Aber wegen der Nichtinanspruchnahme des Rückfluges kannst Du nach dem Flugtag bei der Airline die im Pres enthaltenen ( und schon jetzt bei der Buchung aufgeschlüsselten und ersehbaren) Steuern und Abgaben des Fluges zur Erstattung verlangen. Da wird dann gerne mal eine Bearbeitungsgebühr für verlangt (obwohl nur Behörden Gebühren verlangen können :KSM: und diese Abzüge auch rechtlich umstritten sind).

Den reinen "Flugpreis" kannst Du nicht zurückfordern. Ist dann "no show".

Theoretisch kannst Du noch Ersatz-Passagiere finden und auf deren Namen umbuchen und das entsprechend ändern lassen. (Gegen Gebühr :pfft: ) und tagesaktuellem Preis / Aufpreis.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Donnerstag, 20. Februar 2014, 16:08

Was ist denn ein "Sonderentgelt"???
»Bear300lbs« hat folgendes Bild angehängt:
  • Sonderentgelt.jpg
:urlaub1:

4

Donnerstag, 20. Februar 2014, 16:11

Der Sammelbegriff für Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag ist wohl gemeint.

Das "Gemeine" daran ist, dass Airlines den Kerosinzuschlag in der Vergangenheit meist nicht (freiwillig) erstatten wollten. Auch wenn man den Treibstoff nicht selbst verfliegt. Wie es damit heute rechtlich aussieht, keine Ahnung. Hab zu dem Thema lange nichts mehr gelesen.

Auf alle Fälle sollte man vor Buchung den Betrag aufschlüsseln lassen.
Kostet 20 Cent, so ein Anruf vom Festnetz bei TUIfly.
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Jimi Hendrix

Sternedieb

Master Amigo

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5

Donnerstag, 20. Februar 2014, 16:12

Gebühren, die so nicht bezeichnet werden (Behörden - siehe Beitrag von cuate) - ansonsten eben Steuern, Treibstoffzuschlag ....


Edit: Cuate war schneller ...

6

Donnerstag, 20. Februar 2014, 16:17

PS: Wenn Du ganz viel Glück hast und es ist der letzte Rückflug in diesem Winter, könnte so ein Flug auch mal storniert oder zeitlich geändert werden. Da kann man dann kostenfrei zurücktreten von dem Flug und das Geld komplett zurückverlangen. Aber das ist dann ein riskantes Glücksspiel. Aber man sieht das ja vor dem Reiseflugtag. Ansonsten bleiben nur die anteiligen Erstattungen und viel Geduld.

In diesem Sinne ...
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Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

7

Donnerstag, 20. Februar 2014, 16:22

Wehe eine Airline würde ähnliches tun! :denk:

8

Donnerstag, 20. Februar 2014, 16:28

Versteh ich nicht so ganz:

Die Airline ist doch nur "Treuhänder" für den Fluggast. Und leitet die vom Passagier der Einfachheit halber anvertrauten Gelder an die eigentlichen Empfänger, den Staat und an den jeweiligen Flughafen, weiter. Kommt der Flug nicht zustande, gibt es keinen Grund, die Gelder selbst zu vereinnahmen.

Machst Du doch mit der Vorsteuer / Mehrwertsteuer auch. Bleibt auch nicht im (Gast-)Haus
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. Februar 2014, 16:31)


Epprechtstein

unregistriert

9

Donnerstag, 20. Februar 2014, 17:22

Ich bezog mich nicht auf deinen Beitrag, sorry für Verwirrung. Ich meinte die "Planung" an sich...aber egal. Geiz treibt Blüten :batsch:

10

Donnerstag, 20. Februar 2014, 18:00

Ich würde den Rückflug einfach verfallen lassen. Mach nicht den Fehler vorher zu stornieren, oder
am Besten noch die Zuschläge zurückzuverlangen. Dann kann es Dir passieren, dass Du
eine Nachbelastung zum zur Zeit geltenen OW-Preis in Rechnung gestellst bekommst und dieser
Preis kann kurzfristig über 1000.- und mehr bedeuten.

Es kann Dir doch passieren - aus welchen Gründen auch immer - am Rückflug unumgänglich verhindert zu sein.

Das kann Dir dann keiner nachweisen - bei einer vorherigen Stornierung, wird Absicht - mit Recht - vermutet.

Alles schon ein paarmal erlebt. Selbst RB's haben den Rückflug storniert :batsch: und wurden zu einer
heftigen ADM verdonnert - durften dann einige Tausender aus eigener Tasche zahlen...selbst schuld :pfft:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

11

Donnerstag, 20. Februar 2014, 18:32

Geiz treibt Blüten :batsch:


Das ist Dein ganzer Kommentar? Nicht mehr? Sehr hilfreich... Solange es legal ist, solltest Du vor Deinem Posting überlegen; vorher!

Und die Airline machen durchaus ähnliches...
:urlaub1:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bear300lbs« (20. Februar 2014, 18:34)


12

Donnerstag, 20. Februar 2014, 18:47

Das hier erscheint mir recht interessant:

Die Umbuchung von Flügen mit der Fluggesellschaft Condor unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Umbuchungen des Fluges sind nur innerhalb der gleichen Saison (Sommersaison 01.05. – 31.10. / Wintersaison 01.11. – 30.04. innerhalb eines Jahres) und unter Beibehaltung des Streckentyps (kurz, mittel, lang) möglich. Eine Umbuchung ist nur bis 24 Std. vor Abflug möglich. Bei einer Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 pro Person und Strecke bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von EUR 60 pro Person und Strecke für Langstrecken an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.

Zitat aus den AGB Tuifly.com
:urlaub1:

13

Donnerstag, 20. Februar 2014, 18:50

Was hat das mit Deiner obigen Anfrage zutun ?(
Freedom's just another word for nothing left to lose...

14

Donnerstag, 20. Februar 2014, 18:58

@Dodo: so wie ich es verstanden habe, kann ich den Rückflug innerhalb der Tuifly umbuchen; gegen entsprechende Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren, versteht sich! So verfällt das bezahlte Gld für den Flug LRM-HAM nicht- oder sehe ich das falsch?
:urlaub1:

15

Donnerstag, 20. Februar 2014, 19:06

Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.[/i]
Zitat aus den AGB Tuifly.com


Dann frage mal bei TUI nach, nachdem Du ja weißt, dass die Arkefly nicht fliegt - Du aber trotzdem buchst -
wie denn der aktuell (zu Deinem Reisezeitpunkt) höhere Tarif dann evt. wäre :cool:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

16

Donnerstag, 20. Februar 2014, 19:12

Bin schon dabei, die möglichen Flüge von Tuifly zu analysieren... :ironic: D.h. das der Rückflug auch ab PUJ, SDQ oder POP gehen kann!

Vielen Dank Euch allen...
:urlaub1:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bear300lbs« (20. Februar 2014, 19:14)


17

Donnerstag, 20. Februar 2014, 19:44

Du mußt unterscheiden: TUIfly als Fluggesellschaft (arkefly ist die holländische TUIfly und gehört praktisch zum Konzern) und das Portal TUIfly als Flugvermittler für andere Airlines.

Du wirst in Kombination keinen Hinflug ab Hamburg mit arkefly und zurück z.B. mit Condor zum Sonderpreis erhalten (denke ich).

Hinzu kommt, dass Du auch eine Saisonüberschneidung drin hast. Hin ist Winter 2013/2014, rück ist Sommer 2014.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. Februar 2014, 20:00)


18

Donnerstag, 20. Februar 2014, 20:36

Hinzu kommt, dass Du auch eine Saisonüberschneidung drin hast. Hin ist Winter 2013/2014, rück ist Sommer 2014.



Bis 30.04. ist Winter...
:urlaub1:

19

Donnerstag, 20. Februar 2014, 20:38

Jau, in der Karibik. Aber der Sommerflugplan bei den Airlines startet am 30.03.14. Zumindest bundesweit.

Aber Pauschalreisemässig variiert das tatsächlich.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. Februar 2014, 20:39)


20

Donnerstag, 20. Februar 2014, 20:44

Schau´mal etwas höher in dem Zitat der AGB von Tuifly. Da steht der genaue Zeitraum So/Wi... Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?
:urlaub1: