Anmelden oder registrieren!

1

Montag, 17. Februar 2014, 22:25

Nichterreichen der Reiseteilnehmer-Anzahl

Ein Reisevermittler hat keinen Anspruch auf Handelsvertreterprovision, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, weil die dem Kunden mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2014 – VII ZR 168/13

Quelle und Details im Bericht: rechtslupe.de http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrech…te-reise-372449
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

2

Montag, 17. Februar 2014, 22:51

"Mindestteilnehmerzahl 180 Personen."

Na, das ist auch eine Hausnummer für ein RB :pfft:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

3

Montag, 17. Februar 2014, 22:59

Läuft dann unter "Außer Spesen nichts gewesen".

Kann man da vom Veranstalter keine Bearbeitungsgebühr einfordern?

Man kann das in gewisser Weise nachvollziehen. Wieso werden solche Angebote im Markt gemacht und vor allem:

Warum dann noch den Verkauf ( der ja dann im Einzelfall keiner war ) für solche Risiko-Angebote aktiv unterstützen?

PS: Kommt so eine Absage wegen des Nichterreichens der Teilnehmerzahl häufig vor?
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (17. Februar 2014, 23:01)


4

Montag, 17. Februar 2014, 23:01

Ja, gerade bei Bahnreisen, wie hier ist das obligatorisch. Da war das RB einfach dumm...

Hier im Detail http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi…775&pos=0&anz=1
Freedom's just another word for nothing left to lose...