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Epprechtstein

unregistriert

121

Samstag, 23. August 2014, 19:00

Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände hat das Amtsgericht einen Entschädigungsanspruch in Höhe eines halben Tagesreisepreises als angemessen und ausreichend angesehen.

Und dafür hat es sich gelohnt, vor Gericht zu ziehen :denk: Sorry, aber mir fällt dazu nichts weiter ein, als :batsch: :Günni: Nur um Recht zu bekommen? :Nope:

122

Samstag, 23. August 2014, 19:12

Jepp, ist doch schön Eppi :D
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

123

Samstag, 23. August 2014, 19:33

Nee, Dodo, schön ist was anderes! ...beim Maschendrahtzaun hat der Raab ein Lied gemacht :patschi:

124

Sonntag, 24. August 2014, 00:00

...da kam auch mehr drumrum gelle :denk:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

125

Sonntag, 24. August 2014, 23:47

wer 500 € oder mehr am Tag verdient, wird Beträge unter 500 € als lächerlich wenig betrachten. Aber alle Übrigen freuen sich doch, wenn sie 300 € oder 400 € vom Reisepreis zurückbekommen. Es gibt Menschen, die durchsuchen wegen 25 cent die Mülleimer in der Fußgängerzone! Außerdem steckt in der Entscheidung wesentlich mehr, als nur ein halber Tagespreis als Entschädigung. Aber das zu erkennen, benötigt wirklich einen geschulten Blick.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »reiserechtsexperte« (24. August 2014, 23:50)


126

Montag, 25. August 2014, 00:00

hilfreicher Tipp


Epprechtstein

unregistriert

127

Montag, 25. August 2014, 02:32

wer 500 € oder mehr am Tag verdient, wird Beträge unter 500 € als lächerlich wenig betrachten. Aber alle Übrigen freuen sich doch, wenn sie 300 € oder 400 € vom Reisepreis zurückbekommen. Es gibt Menschen, die durchsuchen wegen 25 cent die Mülleimer in der Fußgängerzone! Außerdem steckt in der Entscheidung wesentlich mehr, als nur ein halber Tagespreis als Entschädigung. Aber das zu erkennen, benötigt wirklich einen geschulten Blick.

Ein Tagespreis wird sich bildlich gesehen, mehr in Richtung der Pfandflasche bewegen :ätsch: Das erkenne ich mit geschultem Blick :ätsch: Was ich aber auch noch erkenne: Ebenfalls mit geschultem Blick, wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte, unter Umständen über mehr als 500 Euro die Stunde :cheers:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (25. August 2014, 02:34)


128

Montag, 25. August 2014, 19:17

Es steht ja außer Frage, dass gute Leistung ihren Preis hat.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

129

Montag, 25. August 2014, 19:42

Ein Tagespreis wird sich bildlich gesehen, mehr in Richtung der Pfandflasche bewegen :ätsch: Das erkenne ich mit geschultem Blick


Eppi was ist los, Du kennst den Fall doch gar nicht ?(

Insgesamt beläuft sich der Entschädigungsanspruch auf 1300.- € zuzügl. Zinsen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (25. August 2014, 19:44)


130

Dienstag, 27. Januar 2015, 18:44

Welche Möglichkeiten habe ich bei 2. Flugzeitenänderung? Verschiebung erfolgte auf 4:00h morgens :(

Hallo zusammen,

im November haben wir bei ETI eine Ägyptenreise gebucht. Ursprünglich waren die Flugdaten wie folgt angegeben:

Hinflug 16.50h / Rückflug 23.05h.

Die erste Änderung kam zunächst mit neuen Abflugdaten beim Hinflug: statt 16.50 nun auf einmal 21.30h. Not very amused...

Die zweite Änderung kam dann gestern JETZT mit neuen Daten für den Rückflug: statt 23.05h Abflug nun um 3.55h mit Landung um 8.05h.

Aus meiner Sicht ist die zweite Änderung nicht zumutbar, da hier 1. eine Nachtruhe absolut UNMÖGLICH ist, und zweitens: sich der Abflug und die Ankunft um einen Tag verschiebt - von Samstag den 23. Mai auf Sonntag, den 24. Mai. Immerhin kommen wir nun einen Tag später nachhause als bei Buchung geplant.

Kann mir jemand sagen, ob wir nun eine Chance haben kostenfrei aus der Reise rauszukommen?

Lt. Angaben unseres Reisebüros kam von ETI die Auskunft dass eine kostenlose Stornierung nicht möglich wäre, da sich Flugzeiten generell immer ändern können.

Fakt ist jedoch dass ich eine Flug mit den aktuellen Angaben so niemals gebucht hätte......

Würde mich freuen wenn uns hier jemand hilfreiche Tipps geben könnte.

Danke!

Epprechtstein

unregistriert

131

Dienstag, 27. Januar 2015, 18:54

statt 23.05h Abflug nun um 3.55h mit Landung um 8.05h.

Bei Abflug 23.55 wäre Nachtruhe möglich gewesen und eingeplant? :denk: Bei Abflug 23.55 wärest du am Samstag noch angekommen? :ratlos:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (27. Januar 2015, 18:56)


132

Dienstag, 27. Januar 2015, 18:59

Abflug 23.55h bedeutet ja dass man ca 2,5 Stunden vorher im Hotel abgeholt wird und da schläft ja im Normalfall noch kein normaler Mensch. Ankunft wäre dann um 3.15h gewesen somit kann man ja um 4.00h morgens noch ein paar Stunden schlafen. Wir wohnen nur 30min vom FH entfernt.

Abflug um 3.55 bedeutet jedoch dass man weder vorher noch nachher ein Auge zutun kann - für mich als NICHT nachtaktiver Mensch einfach eine Katastrophe :cry:.

Abgesehen von Sinn oder Unsinn - Abflug ist trotz allem einen Kalendertag später. Gibt's Möglichkeiten?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lyyd« (27. Januar 2015, 19:03)


Epprechtstein

unregistriert

133

Dienstag, 27. Januar 2015, 19:14

Wegen der langfristigen Vorausplanung der Reiseleistungen lässt das Gesetz in § 651 a V BGB eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistungen - hier zählen Flüge - dann zu, wenn die Änderung notwendig, unvorhersehbar und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Kurz gesagt, die Änderung muss für den Reisenden zumutbar sein. Die Gerichte haben diese Zumutbarkeit bei Flugverlegungen konkretisiert und lassen grundsätzlich nur Änderungen zu während des An- und Abreisetages ohne Verlust oder wesentliche Beeinträchtigung der Nachtruhe.

z.B. ist die Verlegung des Rückflugs in die frühen Morgenstunden mit Transfer in der Nacht ist Reisemangel, der zur Erstattung der Kosten eines vom Reisenden anderweitig gebuchten Rückflugs führt (BGH,
17.4.2012, RRa 2012, 170).


Ich habe in diesem Thread obenstehendes gefunden. Vielleicht hilft es dir weiter, die paar Seiten mal zu studieren, einiges trifft wohl auf euch zu.

134

Dienstag, 27. Januar 2015, 19:19

Danke für das Zitat. Ich habe im Reiserechtsregister nachgelesen - http://www.reiserechts-register.de/urtei…rflugzeiten.php - dort steht das auch. Aber was heißt das konkret? Können wir nun Einspruch einlegen?

Epprechtstein

unregistriert

135

Dienstag, 27. Januar 2015, 19:29

Nachdem wir uns bzgl. der Flugzeitenänderung mit der TUI im Vorfeld nicht einigen konnten, haben wir zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet. Der erste Brief von ihm an die TUI ist raus und wir sind gespannt auf die Reaktion.

Wir auch, Es wäre nämlich auch für alle von Vorteil, wenn man hier Hilfe bekommen hat, ein abschließendes Feedback zu geben.

136

Dienstag, 27. Januar 2015, 19:46

Hallo Lydd,

:welcome: bei den Travelamigos.

Was mir bei Deinen Infos auffiel, ist die Abfolge der Benachrichtigungen. Schon bei der Änderung des Hinflugs dürfte sich auch der Rückflug, so wie erst jetzt bestätigt, ebenso geändert haben. Zumindest bei gleicher Airline. Sie können ja nicht eher zurückfliegen, als die Maschine dort ankommt. Also da scheint man, soweit hier ersichtlich, schon nicht mit offenen Karten und evtl. gegen die "umgehende Informationspflicht" verstoßen zu haben.

Grundsätzlich ist die Verschiebung des vertraglich vereinbarten Rückflugdatums eine unzulässige Änderung seitens des Reiseveranstalters. Dabei spielt es keine Rolle, ob es am Folgetag um 00:01 oder 23:59 zurück geht.

Dein Reisebüro hat mit der Aussage des Veranstalters zur Flugzeitverschiebung nicht den Punkt getroffen:
Es handelt sich nicht nur um eine Flugzeitverschiebung (selbst die ist m.E. nach zweifelhaft) , sondern viel gravierender um eine (Rück-) Flugtagänderung.

Hier findest Du unter Punkt 3 und 4 die Infos von einem der führenden Reiserechtler in Deutschland:

http://www.reiserecht-fuehrich.de/Praxis…uschalreise.htm
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (27. Januar 2015, 20:30)


137

Mittwoch, 28. Januar 2015, 08:50

die erste Information zu geänderten Reisezeiten erfolgte am 14.01., die nächste Information dann am 26.01.

Es lässt sich für mich leider nicht mehr nachvollziehen, ob sich am 14.01. bereits beide Flüge geändert haben. Ich habe zu dem Zeitpunkt leider versäumt die Daten zu checken und damals die Änderung des Hinfluges zähneknirschend akzeptiert.

Epprechtstein

unregistriert

138

Mittwoch, 28. Januar 2015, 09:05

Können wir nun Einspruch einlegen?

Kannst du freilich. Vielleicht ist die Stornierung ja auch durchsetzbar. Aber nicht vergessen, Justitias Mühlen laufen langsam, bis zu einem Urteil dürfte dein geplanter Urlaub durch sein.
Die Veranstalter spielen da meist auf Zeit. So unangenehm wie die Verlegungen sind, würde ich mir den Urlaub nicht verderben lassen, selbst wenn ein Storno durchgeht, hast du noch keine adäquate Alternative. Der eventuelle Frühbucherrabatt, den du wahrscheinlich erhalten hast, dürfte dann so nicht mehr zu bekommen sein. Meine, allerdings subjektive Meinung: Versuche den VA zu finanziellen Zugeständnissen zu bewegen, sehr nachdrücklich, höflich aber bestimmt.
Ich weiß, dass es hier einige gibt, die dazu raten werden, das geschriebene Recht auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Kann man machen. Aber eines nicht vergessen: Bei einer Neubuchung mit einem anderen VA könntest du ganz schnell mit ähnlichen Problemen konfrontiert werden.

139

Mittwoch, 28. Januar 2015, 10:49

HIer die Antwort von ETI

wir möchten freundlich darauf hinweisen, dass die Rückflugzeiten vor der Änderung folgende waren:
HRG - NUE XG 4048 Y 23.05.15 23:05 03:15+1

Die Gäste wären ohnehin am Morgen des 24.05.15 in Nürnberg angekommen. Die Flugzeiten haben sich lediglich um vier Stunden verschoben. Insofern können wir die Beschwerde, dass die Gäste einen Tag später zurückfliegen, nicht voll und ganz nachvollziehen. Eine kostenlose Stornierung können wir bei 4 Stunden Unterschied leider nicht anbieten.

Sonnige Grüße

140

Mittwoch, 28. Januar 2015, 10:53

Es geht aber nicht um 4 Stunden, sondern um die Verschiebung des Reisetages vom 23. auf den 24.5.15

Mach das nochmal deutlich (soweit Du das möchtest), dass der Vertrag für die Rückreise den 23.05. vorsieht (unabhängig von der Flugzeit) und es sich um eine gravierende, unzulässige Vertragsänderung handelt, die dich berechtigt, den Vertrag kostenfrei aufzulösen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix