Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

81

Samstag, 22. März 2014, 20:41

:TOP: Ich wünsch schon mal schönen Urlaub :wink2:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

82

Samstag, 22. März 2014, 20:51

:danke: Hobbit ,wir freuen uns auch schon auf den :urlaub: .

83

Samstag, 22. März 2014, 23:07

Danke für Deine Antwort, schade dass der VA nicht mitspielt, hoffe es gelingt Euch
trotzdem einen gelungenen Urlaub zu verbringen!! Alles Gute Euch, Manu :urlaub:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

84

Montag, 7. April 2014, 08:16

immer noch keine Antwort der TUI

Hallo,

Für euch als Zwischeninfo...habe Leider noch keine Rückmeldung der TUI erhalten.
Habe heute eine Erinnerung gesendet mit dem Hinweis, das es doch nach Vorlage des BGH Urteils keine
Unklarheiten mehr geben dürfte...
Hoffe das ich nun kurzfristig ein Antwort erhalten, in 30 Tage gehts los..:-)

Gruß

Marcus

85

Samstag, 12. April 2014, 19:33

Änderung des Hinflug von Nonstopflug in Flug mit Zwischenlandung

Hallo zusammen,

nun habe auch ich, zum erstenmal, ein Problem mit einer erheblichen Flugzeitverschiebung. Zu den Rahmendaten:

Buchung der Pauschalreise am 01.02.14 für den Zeitraum 23.-30.04.2014 bei ONE-Touristik
Flugzeiten (natürlich „unverbindliche“ Angabe in der Buchungsbestätigung vom 02.02.14)
DUS-AYT TWI 332 10:30 – 15:05 Nonstop
AYT-DUS TWI 331 06.35 – 09:30 Nonstop
Zusendung der Flugtickets und des Reisevoucher am 26.03.14, Flugzeiten hier unverändert!
Dann am 09.04.14, per Mail spätabends, die Ankündigung der Änderung der Flugzeiten sowie der Flugroute:
DUS-HAM TWI 332 08:45 – 09:50 DUSAYT3I mit Zwischenlandung!
HAM-AYT TWI 332 10:35 – 15:10
AYT-DUS TWI 331 06.35 – 09:30 AYTDUS3I Nonstop
Am 11.04.14 wurde eine neue Reisebestätigung und Rechnung mit den geänderten Daten zugesandt. Die neuen Tickets gingen bisher nicht zu.

Auf telefonische Rückfrage wurde mitgeteilt, dass diese Verfahrensweise nicht unüblich und weitere Änderungen nicht ausgeschlossen seien. Änderungen seien nach den AGB schließlich vorbehalten.
Lt. Flugplan DUS-Airport bzw. HAM-Airport gibt es die neuen Flüge nicht, allerdings sind die ursprünglichen Flüge im Flugplan Düsseldorf mit leicht geänderten Flugzeiten aber den gleichen Kennziffern abzurufen.

Ich denke, dass ich eine derart gravierende Änderung der Flugzeiten (Flugdauer statt 3:35 Std nun 5:25 Std) nach Zugang der Reiseunterlagen nicht hinnehmen muss und bitte um Hinweise, wie ich in Verhandlung mit dem Reiseveranstalter treten soll. Vielen Dank.

Liebe Grüße, Lorelai

86

Samstag, 12. April 2014, 19:39

Ich kann Deine Empörung durchaus verstehen...

Pauschalreise heisst auch die gegeben AGB's zu akzeptieren...

Hättest Du Dich an einen Fachman gerichtet, wären Dir einige Kosten erspart!!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

87

Samstag, 12. April 2014, 19:49

Die türkischen Urlaubs-Charterflieger wie Tailwind richten ihren Flugplan häufig kurzfristig am Buchungaufkommen aus. Das siehst Du schon daran, dass die Flugnummern gleichgeblieben sind. Wobei man über den Sinn, vom Westen in den Norden Deutschlands zu fliegen, um dann Richtung Antalya zu starten, diskutieren kann. Aber vermutlich liegt DUS eben auf dem vorausgehenden Hinflug nach Passagieranzahl günstig.

Das ist leider so bei Charterflügen im Gegensatz zu Urlaubs-Linienfliegern wie Condor, airberlin oder Sunexpress, die in der Regel nach festem Flugplan relativ zuverlässig ihre Termine einhalten.

Wird Dich nicht trösten, aber bei einer Flugzeitänderung / Vorziehung um 1,75 Stunden lediglich auf dem Hinflug bei unverändertem Rückflug sehe ich die Chancen auf Anpassung eher als unwahrscheinlich an.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (12. April 2014, 19:50)


88

Samstag, 12. April 2014, 20:07

Hallo Dodo, hallo Cuate,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Natürlich wird der Hinflug "nur" um 1:45 vorgezogen, durch die Zwischenlandung sind wir aber fast zwei Stunden länger unterwegs.
Und dass dies auch erst nach Zusendung der Flugtickets mitgeteilt wurde, ist schon ärgerlich. Natürlich hätte ich den Flug so nicht gebucht, wenn dies schon bei Buchung bekannt gewesen wäre. Bleibt nur die Erkenntnis, dass ONE-Touristik und Tailwind künftig nicht mehr für mich infrage kommen. Insoweit hat Dodo recht. Allerdings waren die Flugzeiten bei "renommierten" Veranstaltern und Fluggesellschaften zum Buchungszeitpunkt ebenfalls indiskutabel. Also bleibt nur Pest oder Cholera :Günni:

Liebe Grüße, Lorelai

89

Samstag, 12. April 2014, 20:13

Das Problem bei Pauschalreiseflügen ist ja auch, dass auch die Fluggesellschaft im Ermessen des Reiseveranstalters gewechselt werden kann. Also selbst, wenn Du eine andere Airline gebucht hättest, wäre eine Umbuchung auf den Tailwind-Flug noch möglich gewesen. Auch unter dem Aspekt der BGH-Entscheidung zu Flugzeiten wäre das wohl nicht zu beanstanden, wenn die Flugzeiten zumindest halbwegs eingehalten werden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

90

Sonntag, 13. April 2014, 10:51

Hallo.

Leider hat sich die TUI immer noch nicht gemeldet.
Wenn ich jetzt nach Hotels auf Rhodos bei TUI suche, bekomme ich immer den späten Flug mit AB nach MUC angezeigt.
Dieser Flug liegt ungefähr in der zeit, wo unser ursprüngliche Rückflug gegangen wäre.
Kann mir bitte jemand mitteilen, was ich noch machen kann und welche Rechte ich überhaupt genau jetzt habe nach meiner Flugzeitenänderung?

Danke für eure Hilfe

Gruß
Marcus

91

Sonntag, 13. April 2014, 11:14

Hallo Marcus,

es geht in der nächsten Zeit um die Umsetzung verschiedener Urteile und ganz speziell deren Auslegung. Dabei ist meine Befürchtung, dass Reiseveranstalter erst mal nicht freiwillig auf eine neue, mehr kundenorientierte und für den RV teurere Linie umschwenken werden, sondern es auf weitere Einzelfall-Urteile ankommen lassen werden, um den noch erlaubten Rahmen der Flugzeitverschiebungen ausloten zu können. Was dann vermutlich wieder durch verschiedene Instanzen laufen wird.

Und Du sitzt mittendrin in dem Dilemma. Bedeutet: Entweder Du setzt sie jetzt massiv unter Druck (z.B. Rechtsanwalt-Schreiben mit entsprechenden Forderungen) oder es wird sich kaum etwas bewegen. Kurzzeitig ohnehin nicht. Entweder Du hast einen langen Atem und die Möglichkeiten oder konzentrier Dich auf einen, vom Flug mal abgesehen, gelungenen Urlaub. Den wünsch ich Dir jedenfalls.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

92

Montag, 14. April 2014, 21:02

Hallo zusammen,

TUI hat angeboten das wir für 280 Euro auf den späteren Flug umbuchen könnten.
Ich finde das echt eine Frechheit.
Steht mir eigentlich zu kostenfrei zu stornieren?

Gruß
Marcus

93

Mittwoch, 30. April 2014, 18:33

Neuigkeiten von der TUI,

Laut TUI ist es momentan so, dass Flugzeiten weiterhin unverbindlich sind. Ein Urteil hierzu wird erst ENDE 2014!!!!!! erwartet. Solange gelten die bisherigen Reisebedingungen.
Reklamationen bearbeitet das TUI Servicecenter gerne NACHY Beendigung der Reise.

Das ganze habe ich soeben schriftlich von der TUI bekommen.

Mal ernsthaft....... Wollen die mich bewusst Vera........ Oder hab ich was nicht mitbekommen?

94

Mittwoch, 30. April 2014, 19:14

Der BGH urteilte in einem Unterlassungsverfahren und bestätigte die Vertragsstrafen des OLG zur Formularklausel zur Änderung und Festlegung von Reisezeiten.

Viele erwarten nun, dass das Urteil des BGH sich sofort und exakt auf das Verhalten der Veranstalter auswirkt.
Tut es aber nicht, daher kam ja auch die Klausel auf dem Prüfstand.

Flugzeiten sind noch immer unverbindlich, leider. Das BGH Urteil wird sich erst in den kommenden Jahren in einzelnen Urteilen der unteren Instanzen auswirken.

Also nicht Theorie und Praxis durcheinanderbringen.

edit:
etwaige Minderungs- oder auch Schadenersatzansprüche kannst Du durchaus per Anwalt durchsetzen
Adresse wurde hier schon mehrmals genannt.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (30. April 2014, 19:18)


95

Dienstag, 24. Juni 2014, 22:11

Hier noch eine Schilderung zu Flugzeitenänderung bei TUI und deren Vorgehensweise:

http://www.merkur-online.de/freizeit/rei…rn-3649911.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

96

Mittwoch, 25. Juni 2014, 14:58

Verlegung der Abflugzeit ist eine erhebliche Leistungsänderung mit Rücktrittsmöglichkeit und Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

http://reiserecht-fuehrich.blogspot.de/2…e.html?spref=fb
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

97

Mittwoch, 25. Juni 2014, 15:23

Hat das Urteil schon Rechtskraft?

98

Mittwoch, 25. Juni 2014, 15:25

Hier in Kombination mit verlegtem Abflughafen und Störung der Nachtruhe.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

99

Sonntag, 29. Juni 2014, 10:38

Flugzeitenverschiebung

Verlegung der Abflugzeit ist eine erhebliche Leistungsänderung mit Rücktrittsmöglichkeit und Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

Das Urteil ist rechtskräftig und TUI hat schon artig gezahlt. ;-)

Epprechtstein

unregistriert

100

Sonntag, 29. Juni 2014, 10:52

Wie hoch ist die Toleranzgrenze? Mal davon ausgehend, dass nicht auch der Flughafen geändert wird?