Der BGH urteilte in einem Unterlassungsverfahren und bestätigte die Vertragsstrafen des
OLG zur
Formularklausel zur Änderung und Festlegung von Reisezeiten.
Viele erwarten nun, dass das Urteil des BGH sich sofort und exakt auf das Verhalten der Veranstalter auswirkt.
Tut es aber nicht, daher kam ja auch die Klausel auf dem Prüfstand.
Flugzeiten sind noch immer unverbindlich, leider. Das BGH Urteil wird sich erst in den kommenden Jahren in
einzelnen Urteilen der unteren Instanzen auswirken.
Also nicht Theorie und Praxis durcheinanderbringen.
edit:
etwaige Minderungs- oder auch Schadenersatzansprüche kannst Du durchaus per Anwalt durchsetzen
Adresse wurde hier schon mehrmals genannt.