Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

61

Sonntag, 9. März 2014, 09:54

Hab mal nachgeschaut, die Flugnummer ist beide Male X3 355. Sowohl bei der ursprünglichen frühen Abflugzeit, als auch bei der jetzigen späteren Abflugzeit.

Somit hätte überdenwolken Recht mit der Flugverschiebung. :TOP:

62

Montag, 10. März 2014, 11:25

Seit 2011 sind wir 8mal mit TUI gereist und auch mit TUIfly geflogen. Und bei jedem Flug hatten wir eine Flugzeitenänderung. So sind wir auch jetzt wieder betroffen. Rückflug im Juni von Antalya nach Köln vom frühem Nachmittag auf 21.00 Uhr verschoben! Viele mögen das, wir haben extra den Rückflug so gewählt und erhalten jetzt mal wieder eine Verschiebung. Unsere Reisebüromitarbeiterin hat sich mit TUI in Verbindung gesetzt. Wir könnten zwar auf einen Flug ab Düsseldorf umbuchen, TUI erläßt auch gnädig die Umbuchungsgebühr, aber den Mehrpreis müssen wir tragen. Und das auch dieser Flug geändert wird, kann TUI natürlich nicht garantieren. Alternativ bietet man uns einen lächerlichen Preisnachlaß an und Sitzplatzreservierung für den Rückflug. Aber die haben wir eh schon mit der TUI-Karte abgedeckt. :thumbdown:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Arbeitsberti« (10. März 2014, 11:27)


63

Mittwoch, 12. März 2014, 16:46

Antwort von der TUI

darf ich jetzt mal kurz "die Fassung verlieren" ob so viel "Dreistigkeit".

Hier die Antwort der TUI die wir heute bekommen haben:

Die Flugzeiten, die bei Buchung der Reise genannt werden, sind grundsätzlich
unverbindlich und dadurch veränderbar. Bitte bedenken Sie, dass
die Flugzeiten nicht Gegenstand des zwischen Ihnen und uns geschlossenen
Vertrages sind.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Reisebestätigung
aufmerksam machen. Auf dieser weisen wir noch einmal ausdrücklich
darauf hin, dass wir uns Änderungen der Fluggesellschaft, der Flugnummer,
der voraussichtlichen Flugzeiten und evtl. Sitzplatzreservierungen auf allen
Flügen vorbehalten. Die auf der Reisebestätigung angegebenen voraussichtlichen
Flugzeiten sind unverbindlich und entsprechen dem Informationsstand
bei Einbuchung bzw. Umbuchung. Ihre aktuellen Flugzeiten
erhalten Sie mit Ihren endgültigen Reiseunterlagen. Bitte beachten Sie,
dass der erste und letzte Urlaubstag vorrangig als Reisetage gewertet
werden.
da Sie Ihre Reise
erst am 08. Juli 2014 antreten, sind die derzeit genannten Flugzeiten
weiterhin unverbindlich und auch nach wie vor veränderbar. Mit Ausstellung
der Reiseunterlagen, ca. vier Wochen vor Reiseantritt, geben wir
Ihnen die tatsächlichen Flugzeiten bekannt. Bis dahin bitten wir um Geduld
und Verständnis für etwaige Änderungen.
Sollten Sie eine Änderung Ihrer Reise wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihre
Buchungsstelle, damit alles Weitere geklärt werden kann. Wir haben mit
den Buchungsstellen eindeutige Vereinbarungen, dass die Kundenberatung
und Betreuung immer dort stattfindet.
Dennoch gilt auch hier: Die Flugzeiten, die bei Umbuchung der Reise genannt
werden, sind grundsätzlich unverbindlich und dadurch veränderbar.



Nun bin ich so richtig sauer. Schreib ich Ihnen nun nochmal selbst oder lass ich gleich den Anwalt schreiben. Ich hab nicht so sehr den Eindruck, dass die TUI auf ein weiteres Schreiben von mir antgegenkommender sein wird.

Also any ideas wie ich denen klar mache dass ich unter gar keinen Umständen zu der von denen vorgeschlagenen Uhrzeit fliegen werde ?

Danke schonmal für Rat und Hilfe.

64

Mittwoch, 12. März 2014, 17:56

Unfassbar!

Nochmal zur Erinnerung:

X ZR 24/13

LG Hannover – Urteil vom 13. März 2012 – 18 OO 79/11
OLG Celle – Urteil vom 7. Februar 2013 – 11 U 82/12

Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände verlangt von der Beklagten, der TUI Deutschland GmbH, es zu unterlassen, beim Abschluss von Pauschalreisen bestimmte Reisebedingungen zu verwenden; ferner beansprucht der Kläger die Erstattung von Abmahnkosten.

Die Beklagte verwendet beim Vertrieb von Pauschalreisen „ausführliche Reisebedingungen“, in denen es u.a. heißt:

„Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen"

und

„Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“

Das Landgericht hat der Beklagten (nur) die Verwendung der ersten Klausel untersagt. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht der Klage insgesamt stattgegeben; die Berufung der Beklagten hat es zurückgewiesen.

Die Regelung zur Festlegung der Flugzeiten in der ersten Klausel sei eine vertragliche Nebenabrede, die der Beklagten entweder die einseitige Änderung des Reisevertrages oder die einseitige Bestimmung ihrer Leistung ermöglichen solle; beide Regelungsinhalte unterfielen dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen. In der Sache verstoße ein Vorbehalt, die Flugzeiten erst mit Übersendung der Reiseunterlagen endgültig festzulegen und sie demnach bis dahin jederzeit und auch ohne erkennbaren Grund einseitig ändern zu können, gegen das Transparenzgebot und benachteilige den Reisenden unangemessen. Die zweite Klausel schränke nicht nur die Vollmacht des Reisebüros ein, vielmehr erwecke sie bei dem Reisenden den unzutreffenden und unzulässigen Eindruck, sämtliche Angaben des Reisebüros zu den Flugzeiten seien (vollkommen) unverbindlich.

Und dieses wurde vom BGH bekräftigt.

Jetzt benutzt die TUI diese abmahnungsfähigen Klauseln selbst in Antwortschreiben ihrer Kunden.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

65

Freitag, 14. März 2014, 11:16

Hallo,

soeben das erste Antwortschreiben der Tui erhalten, allerdings ohne große Infos...:-(


vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der TUI Kundenservice hat Ihre E-Mail an den zuständigen Fachbereich in
unserem Haus weitergeleitet. Dort wird man Ihrem Anliegen so schnell wie
möglich nachgehen und sich über Ihr Reisebüro wieder mit Ihnen in
Verbindung setzen. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr World of TUI Kundenservice
i. A.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß

MArcus

66

Mittwoch, 19. März 2014, 20:10

Uns hat es auch ereilt :thumbdown: .Bereits im August 2013 für April 2014 eine Pauschalreise gebucht, dabei sicherheitshalber im Reisebüro die angegebenen Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung ausdrucken lassen, weil 1 Reiseteilnehmer schulpflichtig ist und das Abflugdatum nachmittags am letzten Schultag vor den Osterferien ist. Also eigentlich alles richtig gemacht :denk: ?Nun haben sich die Flugzeiten auf vormittags des letzten Schultages geändert, auch die Airline hat der Reiseveranstalter verändert. Die Reiseunterlagen habe ich noch nicht, aber da ich den ursprünglichen Flug auf dem Flugplan nicht finden konnte, bin ich skeptisch geworden. Also im Reisebüro erkundigt und bestätigt bekommen, das wir auf den Flieger vormittags gebucht sind :püh: .Erschwerend kommt hinzu, das sich unser Sohn zu dem Zeitpunkt der Abflugzeit ,noch auf einer nach unserer Buchung angesetzten Klassenreise befindet. Also habe ich nach Alternativflügen gesucht und auch gefunden,12 stunden später ,wie eigentlich gebucht. Diesen Flug würden wir aufgrund der mißlichen Umstände gerne nutzen, obwohl uns 1 Urlaubstag entgeht, doch der Reiseveranstalter stellt sich quer. Einzige Möglichkeit sei stornieren und neu buchen, da keine 30 Tage mehr bis zum Reiseantritt :mecker: .Nun meine Frage, was habe ich für Möglichkeiten?

67

Mittwoch, 19. März 2014, 20:48

Hallo Schütze,

so ist das mit der Flexibilität bei Pauschalreisen. Persönlich würde ich:

Hinflug notfalls nochmal selbst auf dem Wunschflug direkt bei der Airline buchen und bezahlen. Nach Möglichkeit nur für die erforderlichen Personen, um die Kosten gering zu halten. Also Kind und 1 Erwachsener beispielsweise, alle anderen fliegen zu den geänderten Terminen.

Aber erst, nachdem ich zuvor dem RV schriftlich und nachweisbar mitgeteilt habe, dass man an der gebuchten Pauschalreise inkl. Hotel und Rückflug festhält ( LG Frankfurt 2-24 S39/07 - Keine Stornierung der Pauschalreise / des Rückflugs bei nicht in Anspruch genommenem Hinflug) und darauf hinweisen, dass die Anreise aufgrund der nicht zumutbaren Flugzeitenänderungen separat und zunächst auf eigene Rechnung erfolgt. Anteilige Kosten des Hinfluges mit Hilfe eines RA bzw. Rechtsschutzversicherung wegen nicht erlaubter Änderung der Flugzeiten vom Reiseveranstalter einklagen.

Den RV vorab unter Fristsetzung über die geplante Vorgehensweise informieren und ihm die Möglichkeit einräumen, selbst die nötigen Änderungen vorzunehmen. Natürlich kostenfrei.

Aber Vorsicht, ob das so funktioniert, ist nicht sicher.
Und wenn man solche Schritte ankündigt, muß man diese notfalls auch gehen.
Nur ein Weg, der aufgrund der aktuellen Rechtssprechung funktionieren könnte.

Aber zuvor unbedingt Beratung durch Fachanwalt, um das Thema weitgehend abzuklopfen und die Chancen auszuloten. Restrisiko bleibt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

68

Mittwoch, 19. März 2014, 20:57

Wie weit ist der Schulausflug vom Wohnort entfernt? Cuates Weg ist zwar möglich, aber riskant! Ich würde eher, wenn entfernungsmäßig machbar, den Junior am Ausflugsort ins Auto laden und an dem Tag fliegen, falls der VA im Vorfeld nicht einlenkt, mir aber rechtliche Schritte vorbehalte. Allerdings erst nach Deckungszusage der hoffentlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung.
Für den aufgezeigten Weg wäre mir wahrscheinlich das Risiko, auf den mit Sicherheit nicht unerheblichen Kosten sitzen zu bleiben, einfach zu groß. Ist aber Ansichtssache. Viel Erfolg.

69

Mittwoch, 19. März 2014, 21:03

Entfernung sind nur knapp 300km eine Strecke...und ich müßte ihn einen Tag vor Ferienbeginn dort abholen,da der Flieger ja schon am Vormittag abhebt :hschein:,ob das die Schule genehmigt?

70

Mittwoch, 19. März 2014, 21:05

Zumindest habt ihr ja die ursprüngliche Buchung. Damit sollte einer Kooperation seitens der Schule nicht aussichtslos sein. Schließlich habt ihr ja entsprechend geplant.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

71

Mittwoch, 19. März 2014, 21:07

Denke ich auch. Mit den ursprünglichen und den neuen Unterlagen vorsprechen. Ist ja nicht eure Schuld.

72

Mittwoch, 19. März 2014, 21:14

Trotzdem ist das denkbar unangenehm alles...was man sich als Kunde so bieten lassen muß :Nope: .Ich habe mich so gut es ging abgesichert, aber gleich mehrere Stolpersteine bei einer Reise,ich könnte :übel:. Aber danke für eure Hinweise...denkt ihr da hilft Hartnäckigkeit beim Veranstalter, kein X-ler :ironic: .

peti

Insider Amigo

Beiträge: 717

Wohnort: Hoher Fläming/ Brandenburg

  • Nachricht senden

73

Mittwoch, 19. März 2014, 21:16

Wir hatten das Problem auch mal, aber keine Klassenfahrt ,sondern Unterricht. Ich bin zu den Klassenlehrern und habe ihnen das Problem geschildert, die Kinder haben dann frei bekommen.

74

Mittwoch, 19. März 2014, 21:16

Welcher VA ist es und um wieviele Stunden wurde der Flug verlegt?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

75

Mittwoch, 19. März 2014, 21:20

Veranstalter ist Öger und es geht um 6 Stunden Vorverlegung und Airlineänderung von Condor auf SunExpress.

76

Mittwoch, 19. März 2014, 21:41

Rein rechtlich sehe ich da kaum Chancen, hat Dein Reisebüro gecheckt ob es den vormals gebuchten Flug noch gibt? Evt. abchecken, ob Flüge zusammengestrichen, oder evt. überbucht wurden.

Falls das der eigentliche Grund ist, sollte das Reisebüro es hinbekommen, den ursprünglichen Flug, oder
einen für beide Partner passenden (sprich Deinen 12 Std. später) zu bekommen - ohne Storno oder
sonstigen Kosten. Sprich mit Deinem RB, dass sie sich kümmern, dafür sind die da!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

77

Mittwoch, 19. März 2014, 21:49

:danke: für deine Einschätzung Dodo. Habe ich schon gemacht, den ursprünglich angegebenen Flug gibt es nicht.Der verfügbare Flug am nächsten Tag kostet allerdings nur der Hinflug pro Person z.Z. mal eben 349.99Euro.Der auf den wir gebucht sind nur knapp 1/3 davon...ein Schelm wer Böses dabei denkt :denk: ?

78

Mittwoch, 19. März 2014, 22:04

Das ist heftig ;( Seit Öger zu Neckermann gehört, so kommt es mir vor, werden die immer unflexibler...
Ich ziehe den VA immer sprichwörtlich durchs Telefon und stehe schon - auf Kriegsmanöver gewappnet - auf meinem Schreibtisch, wenn die nicht so wollen, wie ich will...ok...bildlich gemeint.

Dann hilft nur noch nerven, manchmal liegt es am Gegenüber. Ich habe schon oft mitten im Gespräch aufgelegt
und sofort wieder angerufen, nur um den "passenden" Kollegen an die Strippe zu bekommen.
Hat schon manchesmal Wunder gewirkt.

Drücke die Daumen.

cuates und Eppis Antworten sind sehr gut, überleg Dir das.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (19. März 2014, 22:05)


79

Mittwoch, 19. März 2014, 22:11

Ich werde mit der Schule Rücksprache halten und erneut den Veranstalter kontaktieren. Vielleicht gibt es eine vernünftige Lösung...ich hoffe es :skeptisch: .Werde dann berichten... :danke: nochmal für eure Hilfe.

80

Samstag, 22. März 2014, 20:33

Wie versprochen, die Rückmeldung. Die Schulleitung war nicht begeistert, zeigte sich aber nach Darstellung der Fakten kooperativ. Da wir nicht vorsätzlich die Reise mit Abflugzeit innerhalb der bestehenden Schulzeit gelegt haben, wird unser Sohn nach Vorlage der schriftlichen Unterlagen, die diese Fakten bestätigen, für diesen Tag von der Schule freigestellt. So können wir glücklicherweise gemeinsam in den Flieger steigen. Da bin ich sehr erleichtert, obwohl ein übler Beigeschmack über die Umgangsweise des Veranstalters hinsichtlich dieser Problematik bleibt.