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201

Montag, 22. Juni 2015, 18:57

Hallo Leute,

ersteinmal vielen Dank für eure schnellen Antworten, Ratschläge und Tipps.

Ich habe mich per Mail direkt an den Reiseveranstalter gewandt, sofortige Abhilfe in Form von einer Umbuchung verlangt und falls nicht möglich einen entsprechenden Schadensersatz eingefordert. Promt kam die Rückmeldung von unserem örtlichen Reisebüro, dass wir uns mit alltours in Verbindung setzen sollen. Alltours würde einen neuen Flug um 17 Uhr in Düsseldorf anbieten und sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen, sodass wir 38 € dazu zahlen müssten. Immerhin scheint man ja wohl bemüht um eine Lösung. Aber so wirklich überzeugt mich das nicht... Wir haben trotzdem noch 11 Stunden Verlust und sollen dafür noch draufbezahlen?:-D heute ist bei alltours niemand mehr erreichbar gewesen, werde mich aber morgen nochmal telefonisch dort melden.

Was haltet ihr davon?

202

Montag, 22. Juni 2015, 19:04

Weiß jetzt nicht, wo ihr zuhause seid. Aber zwischen Hannover und Düsseldorf liegen ja etliche Kilometer. Aus meiner Sicht schwacher Vorschlag und kaum diskussionswürdig. Wie Du schreibst: Erwähnenswert ist, das man sich immerhin bemüht. Und da denke ich, das hat seinen Grund.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

203

Montag, 22. Juni 2015, 19:25

Macht für uns keinen Unterschied ob wir von Hannover oder Düsseldorf fliegen. Ist sogar noch ein wenig attraktiver für uns. Allerdings wie du auch sagst, vermute ich, dass dieses "Angebot" ein erster Versuch ist, den Kunden damit zufrieden zustellen und die Sache damit gegessen ist. Naja ich werde morgen mal ein wenig tiefer nachhaken und euch dann berichten!

Schönen Abend noch!

204

Dienstag, 1. März 2016, 00:15

Änderung Flugzeiten

Hallo,
nachdem ich hier und im Internet nachgelesen habe, möchte ich meinen Fall gerne schildern:
Gebucht eine Pauschalreise bei YNEC über ein Internet-Reisebüro am 2.1.2016. Die Bestätigung/Rechnung kam am 3.1.2016 per E-Mail direkt von Neckermann Reisen. In der Bestätigung sind die Flugzeiten als unverbindlich angegeben. Hin-und Rückflug mit Condor. Die Flugzeiten waren die gleichen wie in den letzten Jahren. Dazu folgendes: 2015 zwei Pauschalreisen in die Türkei, Flugtag jeweils dienstags, hin 5.10 Uhr, rück 20.00 Uhr. 2014 gebucht eine Pauschalreise in die Türkei, Flugtag dienstags, hin 5.00 Uhr, rück 19.55 Uhr. Für 2016 waren die Flugzeiten angegeben: hin dienstags 5.05 Uhr, rück 20.00 Uhr. Also gleiche Flugzeiten wie die drei letzten Buchungen. Die für uns guten Flugzeiten waren der Grund für unsere Buchung. Nun erhielten wir am 23.2. eine neue Reisebestätigung/Rechnung: Hinflug geändert von 5.05 Uhr auf 14.35 Uhr, gleiche Flug-Nummer. Am 25.2. eine Mail, dass sich auch die Rückflugzeit geändert hat von 20.00 Uhr auf 10.30 Uhr, auch die Flug-Nummer hat sich geändert.
2 Telefongespräche mit meinem Reisebüro, sie haben wohl 2 Mails geschrieben an Neckermann Reisen. Von dort angeblich zwei Mails, dass kostenfreie Umbuchungen nicht möglich wären.
Weshalb die Hin-und Rückflugzeit geändert wurde, weiß ich nicht, offizielle Begründung habe ich nicht. An meinem Flugtag gab es 2 Hin-und 2 Rückflüge, nun gibt es nur noch je einen Flug hin und zurück. Neckermann Reisen habe ich noch nicht direkt angeschrieben. Den Änderungen möchte ich nicht zustimmen. Kann ich mich auf das Urteil des BGH vom 10.12.2013 - X ZR 24/13 - beziehen, denn die unverbindlichen Flugzeiten wurden ja von Neckermann Reisen in der Buchungsbestätigung vom 2.1.2016 genannt? Lt. Urteil darf der Reisende berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird. Hat dieses Urteil noch Bestand oder ist es durch neuere "überholt"? Vielen Dank für eure Einschätzung. :help: :Heia:

205

Dienstag, 1. März 2016, 00:32

Hallo Mathoner,

und :welcome: bei den Travelamigos. Zunächst mal der Hinweis, das durch die allgemeine Situation / Rückgang der Buchungen in der Türkei durchaus ein sachlicher Grund vorliegen kann: Indem die Airline den Flugplan an das Aufkommen der Reisenden angepasst hat. Die Anreisezeiten haben sich dadurch zwar erheblich verändert, aber wenn der RV nicht mitzieht - soweit überhaupt das Flugziel zu den bisherigen Zeiten z.B. von anderer Airline bedient wird - wird es problematisch.

Denn wenn ein Richter den geänderten Flugplan als sachliche Maßnahme ansieht ...

Aber Du solltest nochmal Deine Erwartungen in Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung an den Veranstalter schriftlich kundtun und um Abhilfe nachfragen.

Wann ist denn Euer Reisezeitraum 2016? Noch Zeit bis dahin?
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Jimi Hendrix

206

Dienstag, 1. März 2016, 13:39

Änderung Flugzeiten

Hallo cuate,
der Reiseveranstalter ist Neckermann Reisen, wie bereits erwähnt. Condor derselbe Konzern (Thomas Cook Gruppe). Natürlich werden die Passagiere zuerst einmal auf die eigenen Flüge gebucht. Buchungszeitraum 2.1.2016 gab es zwei Flüge hin und auch zwei zurück, beide mit Condor. DE 142 Abflug 5.05 Uhr, jetzt 14.35 Uhr. Der Rückflug DE 337 um 20.00 Uhr, jetzt gibt es diese Flugnummer nicht mehr, es fliegt DE 143 allerdings schon um 10.30 Uhr zurück.
Thema sachlicher Grund: sind doch Naturkatasthrophen oder politische Unruchen. Ich bin der Meinung, dass die Flüge wegen Gewinnoptimierung zusammengestrichen wurden und das ist ein sachlicher Grund? Unser Hinflug ist am 7.6., zurück 14.6. An diesem Tag fliegt morgens um 4.45 Uhr hin Sun Express, zurück 19.50 Uhr auch Sun Express. Ich werde Neckermann Reisen anbieten mich auf diese Flüge umzubuchen. Ist es nicht so, dass mir der Veranstalter ohnehin eine aufpreisfreie Alternative anbieten muss? Auf die aktuelle Rechtsprechung werde ich mich beziehen. Habe ich da das richtige Urteil genannt?
:danke: und Grüße von Mathoner

207

Dienstag, 1. März 2016, 14:49

Das BGH-Urteil und die Urteilsbegründung lassen natürlich gewisse Spielräume zu, die von den Veranstaltern weiterhin genutzt werden. Wichtig ist, inwieweit im Rahmen der Gesetzgebung derartige Flugzeit-Änderungen "zumutbar" sind oder aber zu einer Möglichkeit gem. § 651f BGB Minderung bzw. Pauschalreisestornierung führen.

Weitere Informationen:

http://www.reiserecht-fuehrich.de/Praxis…uschalreise.htm
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Jimi Hendrix

208

Dienstag, 1. März 2016, 15:20

Noch eines: Halte es jetzt, mehr als 3 Monate vor Flugdurchführung, ohnehin für sehr schwierig, beispielsweise mit Flugzeiten der SunExpress zu argumentieren. Ob die zukünftig angesichts der Buchugnslage Türkei noch bis zu 3 Hin- und Rückflüge am Tag ab bestimmten Airports durchführen, ist mehr als unsicher. Und welche Flüge dann gestrichen werden, ist ebenso fraglich.
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209

Dienstag, 1. März 2016, 16:22

@ mathoner, rufe bei (X/Y/Z egal) NEC an und bitte um Anpassung, passiert momentan tagtäglich.
Wie cuate schon richtig vermutet, kannst Du das selbe Ansinnen auch 3 Monate später wiederholen :ironic:
Aber wende Dich direkt an den VA.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (1. März 2016, 16:31)


210

Dienstag, 1. März 2016, 17:54

Änderung Flugzeiten@

@cuate und @Dodo
Vielen Dank für euere Tipps.
Die Reiserecht-Tipps "Flugänderungen bei Pauschalreisen" kannte ich bereits, ist aber Stand 1.3.2013. Da es in der Zwischenzeit neuere Urteile des BGH gibt habe ich hier mal nachgefragt, wie euere Meinung dazu ist. Ich werde mir jetzt entsprechende Notizen machen, wie ich gegenüber Neckermann argumentieren kann.
Natürlich können auch die Flugzeiten von Sunexpress noch geändert werden ( es gibt nach wie vor 3 Hin-und Rückflüge an diesem Tag, das habe ich gesehen). Aber ich werde versuchen eine kostenlose Umbuchung zu erhalten. Der nächste Kunde der nervt :mecker:. Damit schafft man aber auch Arbeitsplätze :ironic: Nichtstun ist jedenfalls nicht mein Ding.

Sina

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211

Dienstag, 1. März 2016, 18:08

Erstmal :welcome:

Es ist gut möglich, dass das nicht die letzte Flugänderung ist, die Du bekommst. Angesichts der ungewissen Markt- und Buchungsentwicklung kann es durchaus passieren, dass die Flüge nochmal umgestellt werden :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

212

Dienstag, 1. März 2016, 18:14

Wie schon geschrieben, NEC passt die Flugzeiten an. Ruf einfach dort an, ist wirklich kein
Hexenwerk und (noch) kein reiserechticher Hintergrund.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

213

Dienstag, 1. März 2016, 20:35


Erstmal :welcome:

Es ist gut möglich, dass das nicht die letzte Flugänderung ist, die Du bekommst. Angesichts der ungewissen Markt- und Buchungsentwicklung kann es durchaus passieren, dass die Flüge nochmal umgestellt werden :pfft:



Das ist zu befürchten, aber dennoch muss mathoner sich schon jetzt wehren, denn sonst könnte er(?) Opfer einer Salamitaktik werden. Wer weiß, an was für Flugzeiten (und Flughäfen) die sich noch ranwanzen.
Gutmensch und Bahnhofsklatscher

Sina

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214

Dienstag, 1. März 2016, 21:02

Eben. Ich wollte damit nur andeuten, dass er sich bis zum Urlaubsantritt auf diverse Telefonate/ Mails mit dem Veranstalter einstellen kann... :pfft: Wenn es nicht so kommt: Umso besser.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

215

Dienstag, 1. März 2016, 21:04

Auch ich bin betroffen:

ab Hamburg am 29.04. statt 5:55 nun 15:10.
Condor DE 154 von Schauinsland benachrichtigt.

Eben auf der Condor Seite geschaut :
Condor DE 155 fliegt am 13.05 statt um 19:40 dann 10:55 bisher noch keine Info, werde mich morgen im Reisebüro melden.

Extra früh gebucht wegen der guten Flugzeiten mit anderen Airlines gab es die Reise günstiger.
Habe kostenlos umgebucht, weil ich eine Baustelle (Side Royal Palace) vor dem Charm, nun wieder eine Baustelle vor der Tür (Side Crown Sunshine)
Stornieren nur mit 25% weil es ein X- Veranstalter ist (bei Buchung Aug.15 gab es nur solche) im Moment hätte ich knapp 300 € sparen können. :mecker:
Schauinsland würde mir nochmals eine Umbuchung zum Tagesaktuellem Preis geben, nur das geht nicht weil ich mich mit einer Freundin dort treffen werde. (die extra gegen Gebühr, damit wir zusammen sind, umgebucht hat)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hummel3« (1. März 2016, 21:13)


Sina

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216

Dienstag, 1. März 2016, 22:33

Ich fürchte, diese Thematik wird uns gerade bezüglich Türkei - Buchungen den ganzen Sommer lang begleiten... :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Epprechtstein

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217

Mittwoch, 2. März 2016, 08:05

...und in der derzeitigen Lage auch durchaus nachvollziehbar. Wenn es die VA nicht so handhaben, sind dort ganz schnell ebenfalls Schieflagen zu erwarten. Mit leeren Maschinen verdient man halt kein Geld. Cuate hat es weiter oben schon mal erwähnt: Die Rechtslage ist zumindest zweideutig, es könnte von Gerichten durchaus als sachlicher Grund gewertet werden...

218

Mittwoch, 2. März 2016, 08:42

Die bayerische Justiz ist da zuweilen rigoros. :ironic: Aus dem Urteil hier (leider kein Aktzenzeichen und Datum der Entscheidung eingefügt) wurden sowohl geänderte Flugzeiten als auch der Umstand einer zuvor nicht angekündigten Zwischenlandung als "keine wesentliche Änderung der Reiseleistung" und "kein erheblicher Reisemangel" eingestuft. Das Urteil ist nach vorgenommener Berufung rechtskräftig:

http://www.augsburger-allgemeine.de/schw…id36977887.html
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Jimi Hendrix

219

Mittwoch, 2. März 2016, 09:10

Andere Vorrausetzungen, cuate
Zitat: "Zwei Wochen vor Reisebeginn bekam der Kläger die Tickets aber mit ganz anderen Flugdaten" Hier ist klar geregelt, dass ein kostenloser Rücktritt gegeben ist. Zudem ist die Nachtruhe gestört.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (2. März 2016, 09:12)


220

Mittwoch, 2. März 2016, 09:34

Was nutzt eine imaginäre Regel, wenn genau gegenteilig geurteilt wurde? Hat sich das Gericht nichts von angenommen. Rücktrittsmöglichkeit verneint, zahlen. ( Oder was meinst Du? )
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Jimi Hendrix