Hallo,
nachdem ich hier und im Internet nachgelesen habe, möchte ich meinen Fall gerne schildern:
Gebucht eine Pauschalreise bei YNEC über ein Internet-Reisebüro am 2.1.2016. Die Bestätigung/Rechnung kam am 3.1.2016 per E-Mail direkt von Neckermann Reisen. In der Bestätigung sind die Flugzeiten als unverbindlich angegeben. Hin-und Rückflug mit Condor. Die Flugzeiten waren die gleichen wie in den letzten Jahren. Dazu folgendes: 2015 zwei Pauschalreisen in die Türkei, Flugtag jeweils dienstags, hin 5.10 Uhr, rück 20.00 Uhr. 2014 gebucht eine Pauschalreise in die Türkei, Flugtag dienstags, hin 5.00 Uhr, rück 19.55 Uhr. Für 2016 waren die Flugzeiten angegeben: hin dienstags 5.05 Uhr, rück 20.00 Uhr. Also gleiche Flugzeiten wie die drei letzten Buchungen. Die für uns guten Flugzeiten waren der Grund für unsere Buchung. Nun erhielten wir am 23.2. eine neue Reisebestätigung/Rechnung: Hinflug geändert von 5.05 Uhr auf 14.35 Uhr, gleiche Flug-Nummer. Am 25.2. eine Mail, dass sich auch die Rückflugzeit geändert hat von 20.00 Uhr auf 10.30 Uhr, auch die Flug-Nummer hat sich geändert.
2 Telefongespräche mit meinem Reisebüro, sie haben wohl 2 Mails geschrieben an Neckermann Reisen. Von dort angeblich zwei Mails, dass kostenfreie Umbuchungen nicht möglich wären.
Weshalb die Hin-und Rückflugzeit geändert wurde, weiß ich nicht, offizielle Begründung habe ich nicht. An meinem Flugtag gab es 2 Hin-und 2 Rückflüge, nun gibt es nur noch je einen Flug hin und zurück. Neckermann Reisen habe ich noch nicht direkt angeschrieben. Den Änderungen möchte ich nicht zustimmen. Kann ich mich auf das Urteil des BGH vom 10.12.2013 - X ZR 24/13 - beziehen, denn die unverbindlichen Flugzeiten wurden ja von Neckermann Reisen in der Buchungsbestätigung vom 2.1.2016 genannt? Lt. Urteil darf der Reisende berechtigterweise erwarten, dass die Reisezeiten nicht ohne sachlichen Grund geändert werden und dass der aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird. Hat dieses Urteil noch Bestand oder ist es durch neuere "überholt"? Vielen Dank für eure Einschätzung.