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181

Samstag, 25. April 2015, 21:27

Hallo revolt.

Zunächst mal ein :welcome: bei den Travelamigos.

Zu Deinem Posting erste Anmerkungen:

Knappe Stunde Umsteigezeit in CDG ist sicherlich schon ein kleines Wagnis. Also, die alten Flugzeiten. Da muß wirklich alles passen oder Dein Anschlußflug ist weg oder das Gepäck kommt später. Denke, das könnte der Hauptgrund für die Umbuchung sein. Klar ist das ärgerlich, denn die Zeiten inkl. der geringen Umsteigezeit standen ja so schon seit Buchung fest.

Was Rail&Fly betrifft, diese Leistung gilt auch zur Anreise am Vortag und das würde auch zum neuen Flug passen.

Wenn ich das richtig sehe, hättet ihr die Möglichkeit, gegen 01:00 Uhr am Stuttgarter Flughafen einzutreffen und da ist die Nachtruhe gegenüber dem Mittagsflug natürlich beeinträchtigt. Wäre ein Anhaltspunkt hinsichtlich Flugzeitänderung. Aber ich denke, worauf Dodo hinaus will, wäre erst mal effektiver. Falls es vom Zeitrahmen passt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

182

Sonntag, 26. April 2015, 11:09

Danke erst mal für die Rückmeldungen. Bin nun gespannt, auf was Dodo hinaus will. :)

Hier die neuen Flugdaten:
Ab STR 6:40 AF1609 - An 08:00 in Paris - dort ab 12:40 AF741 - An 18:10 Santo Domingo (mit Zwischenstopp in Punta Cana)

Vorher:
Ab STR 10:35 AF1409 - An 11:55 in Paris - Rest wie oben

183

Sonntag, 26. April 2015, 11:30

Ach ja, die Mitteilung der neuen Abflugzeit kam am 15.04. an, also genau genommen knapp 3 Wochen vor der Reise.

Und der Abflugtermin wurde schon mal (geringfügig) geändert. Bei unserer Buchung 11/2014 war der Abflug noch um 10:05 mit Ankunft in Paris um 11:40 und genau einer Stunde Aufenthalt. In den uns Anfang des Monats zugeschickten Reiseunterlagen war es dann wie oben geschrieben 10:35. Der Flug blieb da noch der gleiche (AF1409).

Thorben-Hendrik

unregistriert

184

Sonntag, 26. April 2015, 12:15

Ihr müsst die Änderung nicht akzeptieren und könnt von der Reise zurück treten - oder andere Flüge vorschlagen die den ursprünglich gebuchten Zeiten entsprechen...

Epprechtstein

unregistriert

185

Sonntag, 26. April 2015, 15:18

Ist zwar fast richtig, aber es sind halt nur 7 Tage Zeit... :denk:

186

Sonntag, 26. April 2015, 17:49

Erst Mal noch ne Frage: bekommt man bei geänderten Flugzeiten eigentlich neue Reiseunterlagen zugeschickt oder kann man die bisherigen trotzdem verwenden? Bisher wurde uns nichts aktualisiertes zugeschickt.

Stornieren möchten wir eigentlich nicht und dann ohne Reise dastehen. Und einen Flug vorgeschlagen habe ich ja auch schon, nämlich den ursprünglichen, der immer noch existiert.

Welchen Vorschlag wollte Dodo denn machen, wäre das auch ein kostenloses Storno gewesen?

Wenn ich von FTI nichts mehr hören sollte, werden wir wohl mit dem Auto anreisen und vorher noch einen Parkplatz am Flughafen reservieren. Das kostet je nach Kategorie ab 113 Euro für gut 2 Wochen. Das geht ja eigentlich. Außerdem sind das von uns zuhause aus nur 65 km bzw. 45 Minuten Fahrt. Cuates Bedenken, dass beim Umstieg in Paris bei weniger als einer Stunde Aufenthalt etwas schief läuft, kann so zumindest nicht mehr eintreten.

Die Mehrkosten versuche ich dann nach der Reise vom Veranstalter wieder zu holen, möglichst einschließlich einer Kilometerpauschale von 0,30€/km. Schließlich lösen wir ja auch das Bahnticket nicht ein, so dass auch FTI hier etwas spart.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »revolt« (26. April 2015, 17:53)


187

Sonntag, 26. April 2015, 20:03

Hallo revolt,

wäre der Mitteilungstermin der Flugänderung erst 14 Tage vor Abflug gewesen, hättet ihr nach der EU-Fluggastrechteverordnung bei der aktuellen Rechtsprechung ggf. einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft in Höhe von 600 € pro Person gehabt. Auch wenn der Reiseveranstalter die Änderung vornimmt.

Aber das ist nach Deiner Präzisierung mit 3 Wochen vorher eher nicht gegeben und ich denke, das war es, was Dodo meinte.
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shannoir

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188

Dienstag, 28. April 2015, 13:45

auch mich bzw. uns hat es getroffen...

jetzt war doch die heruntergeladene TUI App doch zu was nütze, denn auf ihr habe ich gestern durch Zufall die Änderung der Flugzeit gesehen und zwar von 6.05 Uhr auf 15.45 Abflug... :shock: nicht einmal das Reisebüro wußte von dieser Änderung

also gleich heut ins Reisebüro und erstmal :mecker: über TUI ... teuer gebucht wegen der guten Flugzeiten, Hotel+Parkplatz für den Vorabend schon reserviert und und und

dann hat die nette Mitarbeiterin bei TUI angerufen .. hier bekamen wir dann erstmal das Übliche zu hören.. unverbindliche Flugzeiten, An- und Abreistag usw. und dann kam .. was können wir tun, um den Kunden wieder glücklich zu machen.. vielleicht eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flieger z.B. Sunexpress um 9.35 h?

ich habe gleich genickt und zugestimmt, auf jeden Fall besser als 15.45 h und jetzt kommt das Beste... da der aktuelle Tagespreis niedriger ist, bezahlen wir jetzt 296,-- Euros weniger :TOP: hab ich uns gleich mal XL-Sitze gegönnt :hschein:

ich weiß nicht, wann ich bzw. das Reisebüro von dieser Änderung erfahren hätte ... wahrscheinlich wäre es zu spät gewesen für diese Maschine, denn es waren nur noch 8 Plätze frei...

Glück gehabt :cool:
Fünf Sonnenminuten im Alltag können mehr bedeuten als ein Sonnentag im Urlaub.

189

Freitag, 1. Mai 2015, 11:19

Der Veranstalter XFTI hat mir inzwischen mitgeteilt, dass es tatsächlich der kurze Aufenthalt in Paris war (bedingt durch eine vorherige geringfügige Flugzeiten-Änderung durch AirFrance), der den Wechsel zu einem früheren Flug notwendig machte. Die Anwendbarkeit des BGH-Urteils zur Verbindlichkeit von Flugzeiten hat XFTI mit einer ausführlichen (Standard-) Begründung verneint. Es wurde noch darauf hingewiesen, dass ich dadurch entstandene Mehrkosten am Ende der Reise einreichen kann zur Prüfung.

Mit dieser Antwort bin ich erst mal zufrieden. Wir haben uns jetzt eine günstige Parkmöglichkeit 6 km vom Flughafen entfernt mit Shuttleservice zum Flughafen Stuttgart reserviert (59 € für 16 Tage inkl. Shuttle) und werden mit dem eigenen Pkw an-/abreisen - ohne das gebuchte Rail (&Fly) zu nutzen. Mal sehen, ob und was XFTI von den entstandenen Mehrkosten ersetzen wird. Sie halten sich im Rahmen.

Danke nochmal an das Forum für die Tipps und Informationen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revolt« (1. Mai 2015, 11:20)


190

Sonntag, 3. Mai 2015, 00:20

Und Dir, revolt, :danke: für den aktuellen Zwischenstand.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

191

Dienstag, 9. Juni 2015, 18:08

Verfrühter Abflug - finanzielle Entschädigung

Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshof (Az. X ZR 59/14):

Startet ein Flug früher als ursprünglich geplant, können Reisende unter Umständen eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Für die Airlines hat das weitreichende Folgen.

Quelle
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

192

Mittwoch, 10. Juni 2015, 06:25

Ich fände es gut, wenn die BGH Entscheidungen (sortiert, wie hier Pauschal vor Abflug)
gesammelt würden und die jeweiligen Einzelfälle der User weiterhin hier, dann wäre es übersichtlicher, was meint Ihr?

Pauschalreisen - Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung vor Reiseantritt
Freedom's just another word for nothing left to lose...

193

Donnerstag, 18. Juni 2015, 19:47

Änderung der Flugzeiten

Hallo ihr,

ich wollte im Internet ein Lösung für mein "Problemchen" suchen und bin auf dieses Forum gestoßen.

Meine Freundin und ich haben im Reisebüro Ende 2014 eine Reise nach Mallorca gebucht. Nun haben wir die Reiseunterlagen erhalten und sind ein wenig enttäuscht.

Wir haben bei alltours mit den folgenden Daten gebucht:

28.06.15 Hannover - Palma de Mallorca 04:00 - 06:30 Uhr tuifly x32314

Nun wurde die Flugzeiten erheblich geändert:

28.06.15 Hannover - Palma de Mallorca 20:00 - 22:30 Uhr tuifly x32314

Das sind 16 Stunden Unterschied!!!

Bei unserem Reisebüro wurde darauf verwiesen, dass sich die Flugzeiten ändern können und man das hinnehmen müsste. Bei einer Umbuchung wären zusätzliche Kosten von ca. 50 € pro Person fällig. Das war für und keine Option.
Allerdings bin ich damit nicht zufrieden. Den Urlaub wollen wir natürlich antreten. Die Frage ist nun, ob man eine Möglichkeit hat eine Entschädigungzahlung oder ähnliches zu erhalten. Immerhin fehlen uns 16 Stunden Urlaub, Frühstück, Mittag usw. Oder muss man soetwas tatsächlich von den Fluggesellschaften hinnehmen.

Im Voraus schonmal danke!

194

Donnerstag, 18. Juni 2015, 20:22

Die aktuelle Rechtssprechung tendiert eher dahin, dass dem Kunden solche Flugzeitänderungen nicht zumutbar sind. Schau doch mal 2 Beiträge über Deinem. Da ging es um eine Flug-Vorverlegung. Eine Flugverlegung nach hinten dürfte ähnlich betrachtet werden, auch wenn TUIfly unter gleicher Flugnummer den Flug vom frühen Morgen in den Abend verschoben hat. Und diese "Quasi-Annullierung" des ursprünglichen Fluges weniger als 14 Tage vor Abflug könnte demnach zu einer Ausgleichszahlung der Airline über 2x 250 € führen .

Ich schreib es jetzt mal so: Theoretisch steht euch ein Flug am Morgen des Abflugtages zu (da es auch Alternativen anderer Airlines gibt), praktisch ist das ohne Einsatz des Reisebüros auf die Schnelle kaum lösbar.

Persönlich würde ich den Reiseveranstalter schriftlich ydarüber ínformieren, dass ihr aufgrund der gravierenden Flugzeitenänderung eine kostenfreie Umbuchung auf einen der Frühflüge erwartet (Airline und Flugnummer angeben) und Euch anderenfalls weitere Schritte vorbehaltet. Letzteres natürlich nur, wenn ihr das dann auch tatsächlich umsetzt. Es wäre interessant zu erfahren, seit wann der TUIfly-Flug mit dieser Flugnummer bereits am Abend startet. Denn dann hätte der Reiseveranstalter euch aufgrund seiner Informationspflichten schon längst informieren müssen und nicht erst jetzt.

Akzeptiert der RV eure Forderung und bucht auf Frühflug um, ok. Andernfalls muß man die 100 € notfalls unter Vorbehalt investieren, um sich das Geld auch später versuchsweise zurückzuholen.

Ach ja, schwach ist die Reaktion eures Reisebüros. Ohne sich - falls die Schilderung vollständig ist - zu bemühen, und euch offenbar aus Bequemlichkeitsgründen abblitzen zu lassen. Oder hat man tatsächlich keine Ahnung von der aktuellen Rechtssprechung?
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Juni 2015, 20:24)


Epprechtstein

unregistriert

195

Freitag, 19. Juni 2015, 01:26

Hätte könne täten....sory cuate: Alles OHNE Rechtsanspruch ohne Kosten!

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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196

Freitag, 19. Juni 2015, 01:41

@ Epprechtstein

könntest du das näher erläutern, was du genau damit meinst?

Epprechtstein

unregistriert

197

Freitag, 19. Juni 2015, 07:54

Ich meinte u.a. damit, dass den Leuten oft falsche Hoffnungen gemacht werden,wenn auf aktuelle Rechtssprechung verwiesen wird, die meist noch nicht mal Rechtskraft erlangt hat.
Gerade bei kurzfristigen Problemen ist es schwierig, sein Recht, wenn es den eins gibt, durchzusetzen.

198

Freitag, 19. Juni 2015, 08:18

Oft, meist, schwierig ,,, sorry Epprechtstein. Der Bedenkenträger gibt es viele. Und rumnölen zu Beiträgen anderer, ohne selbst Hilfestellung anzubieten, ist nicht mein Ding. Werde es weiter so handhaben und wer will, kann sich informieren. Mehr als eine Information - und die sind nun mal in jeder Hinsicht mit "hätte, können, täten" verbunden - ist es ohnehin nicht. Denkanstöße eben, weil Rechtsberatung ist Sache der Experten.
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Jimi Hendrix

199

Freitag, 19. Juni 2015, 13:54

Cuate hat Recht, die EU/VO 261/04 Ausgleichszahlung kann auch nach dem Urlaub direkt von X3 gefordert
werden (3jährige Frist) und gegen den VA im Rahmen der Reisemängelansprüche nach § 561d BGB,
hier ab der 5. Stunde 5% des anteiligen Tagesreisepreises pro
Stunde der Verspätung innerhalb der 4wöchigen Frist.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

200

Samstag, 20. Juni 2015, 08:03

ob man eine Möglichkeit hat eine Entschädigungzahlung oder ähnliches zu erhalten
gelesen wurde es...

Gesamt 500.- € + 11 Stunden 5% des anteiligen Tagesreisepreises stehen Euch demzufolge
zu und könnt es auch nach dem Urlaub forden. Allerdings erst die Forderung der 5%
vom Veranstanstalter und dann erst die Ausgleichszahlung 2x 250.- direkt bei Tuifly.
Sonst werden die Forderungen gegeneinander angerechnet.

Halt uns mal auf dem Laufenden!

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