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Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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1

Dienstag, 24. März 2009, 08:54

Reisebüro nicht haftbar für ausgebuchtes Hotel

Das Hotel war ausgebucht, ein Ersatz nicht verfügbar.

Eine Frau hatte im November 2007 in einem Reisebüro eine Reise nach Dubai zu dem Gesamtpreis von 2638,84 Euro gebucht. Allerdings war dann im Hotel kein Zimmer frei und ein Ersatzhotel konnte nicht beschafft werden. Das bereits bezahlte Geld für die Reise wurde der Klägerin erstattet, darüber hinaus wurden noch weitere 2638,84 Euro als Schadensersatz für vergeudete Urlaubszeit gefordert.

Das Amtsgericht München ((Az: 264 C 113861/08) hat jedoch die Klage abgewiesen, da es sich in diesem Fall nicht um eine Katalogreise, sondern um eine Individualreise mit selbständiger Wahl von Reiseziel und Zeitpunkt handelte. Ein Reisebüro ist kein Reiseveranstalter nur wenn dies berät und informiert.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

2

Dienstag, 24. März 2009, 10:56

Das heißt also, das Reisebüro hat das Hotelzimmer direkt beim Hotel gebucht.
Wenn's über einen Veranstalter gegangen wäre, dann wär' die Situation ja anders.

3

Dienstag, 24. März 2009, 11:35

Bedeutet für mich, daß es wenig Sinn macht, solche Leistungen über einen Partner zu buchen, der dann, wenn es darauf ankommt, keine Verantwortung übernimmt. Ganz unabhängig vom Gerichtsurteil, wo ein Schadensersatz angefordert war, erwarte ich dann doch entsprechende Unterstützung bei der Suche nach einer anderen Unterkunft. Und das kann ein örtliches Reisebüro offenbar nicht oder
vielleicht nur bei entsprechendem Know-How.

Da lobe ich mir die großen Hotelportale, wo ich Hotels direkt vom Hotelier buchen kann. Aus eigener Erfahrung wird von dort (Meine Erfahrungen mit HRS und BOOKING) bei evtl. auftretenden Problemen Unterstützung gewährt.

Ganz abgesehen davon, daß das Hotel erst nach Ankunft vor Ort gezahlt werden muß und in so einem Fall wie vorstehend ohne Probleme ein anderes Hotel gebucht werden könnte. Dass nicht ein einziges Hotelzimmer vor Ort verfügbar war, ist schwer vorstellbar. Also entweder komplett pauschal buchen oder individuelle bei Partnern buchen, die das beherrschen.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Dienstag, 24. März 2009, 11:41

Ich versteh's immer noch nicht?! Wer war denn der Vertragspartner für die Hotelbuchung? Wie kam die Buchung zustande? ?(

Buchung über Hotelportale (z.B. HRS) ist ja schön und gut. Buchung direkt auf der HP des Hotels auch. Nur ist das leider manchmal teurer, als über einen Reiseveranstalter.

Außerdem hat die gute ja eh das Geld zurückbekommen. Was will die noch? Wenn Du direkt beim Hotel buchst, und das Hotel ist überbucht, kriegst Du auch nicht mehr als das Geld für's Hotelzimmer. Und wenn die Dame an der Rezeption nett ist, ruft sie in benachbarten Hotels an und ruft Dir ein Taxi.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NoDurians« (24. März 2009, 11:42)


5

Dienstag, 24. März 2009, 11:52

Schau mal hier, dann wird es etwas klarer

Viele Grüße cuate
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Jimi Hendrix

6

Dienstag, 24. März 2009, 12:03

Selber schuld! Sie hätte ja einen Baustein "Hotel only" über einen Veranstalter buchen können.

7

Dienstag, 24. März 2009, 12:14

Die Frage bleibt aber offen, wie dann das Gericht entschieden hätte. Ist immer noch eine Individualreise.

Finde diese rechtliche Unterscheidung zwischen Pauschalurlaubern und Individualreisenden etwas befremdlich, im Endeffekt basiert doch alles auf den gleichen Problemen und Vorkommnissen. Gleichheits-Grundsatz?

Hier mal eine Berechnungsart für Schadensersatz im Reiserecht

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (24. März 2009, 12:16)


8

Dienstag, 24. März 2009, 12:32

Finde diese rechtliche Unterscheidung zwischen Pauschalurlaubern und Individualreisenden etwas befremdlich
Ist das wirklich so? Wenn ich ein Hotel als Baustein bei Meier's Weltreisen gebucht hab, sind die doch genau so mein Vertragspartner für diesen Aufenthalt, wie wenn ich eine Pauschalreise gebucht hätte. "Individual" bedeutet in dem Artikel glaub ich nur, dass gar kein Reiseveranstalter im Spiel war. Und deshalb wollte sich die Frau am Reisebüro schadlos halten.

Mir persönlich ist nur wichtig, dass ich mich vor Ort an die Reiseleitung der RV wenden kann, wenn das Hotel überbucht ist, oder z.B. kurzfristig eine Riesenbaustelle meine "Urlaubsfreuden" beeinträchtigt. Und das kann ich als Baustein-Bucher genau so.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »NoDurians« (24. März 2009, 12:42)