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41

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 18:31

Unabhängig von diesem Urteil gibt es ja momentan auch die Fluggastrechte.

Diese greifen zwar nicht bei Pauschalreisen, aber bei den X-Veranstaltern lohnt sich dennoch eine Anfrage nach einer kostenfreien Umbuchung oder gar Stornierung, wenn man eine Änderung über 6 Stunden erhält.

Erfahrungsgemäß gibt es durchaus immer wieder den Fall, dass der Veranstalter einer kostenfreien Stornierung zustimmt.

42

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 18:38

Das mit der Anfrage bei den X-Veranstaltern hab ich verstanden und bisher war es aus Kulanzgründen dann schon mal so, dass dem stattgegeben wurde. Da auch eine x-gebuchte Reise rechtlich eine Pauschalreise ist, kann ich das jetzt mit den Fluggastrechten nicht wirklich zuordnen.

Vielleicht kannst Du Deinen Gedankengang da noch etwas präzisieren.

Um es nicht zu vergessen: :welcome: bei den Travelamigos.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

43

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 18:46

Danke für die freundliche Aufnahme. :)

Ja, auch X-Reisen sind Pauschalreisen, dass stimmt. Aber durch die Paketierung im Hintergrund greifen zwischen dem Veranstalter und der Airline wieder die Fluggastrechte. Man muss freundlich darum bitten, dass der Mitarbeiter des Veranstalters diese Meinung gegenüber der Fluggesellschaft vertritt. Und falls diese einem kostenfreien Storno zustimmt, dass auch er dies an seinen treuen Kunden weitergibt. ;)

Wobei dies natürlich immer im Ermessensspeilraum des Mitarbeiters oder des Veranstalters liegt.

Aber wer freundlich fragt und gut auftritt, kann durchaus einiges erreichen.

44

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 18:51

Danke für den Hinweis. Du meinst also, weil der Flug vom Paketierer als Einzelleistung eingekauft wurde und die Airline da evtl. Möglichkeiten hat zu reagieren. Wobei Ausgleichszahlungen ja ggf. frühestens bei einer Änderung von 14 Tagen oder weniger vor Abflugtermin anfallen.

PS: Kann natürlich sein, dass mit dem BGH-Urteil das "freundliche Nachfragen" nicht mehr die letzte Möglichkeit sein wird. Bei Pauschalreisen im Allgemeinen und entsprechend auch bei den X-Zusammenstellungen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Dezember 2013, 18:53)


45

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 19:04

Genau. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich grade die Charter Airlines bei Flugzeitenänderungen (+/- 4 Stunden und mehr) durchaus auf einen kostenfreien Storno einlassen. Natürlich muss der Reiseveranstalter dann immer noch mitziehen, was er natürlich aber auch nicht muss.

Es kommt immer drauf an wie man fragt und an wen man gerät. ;)

Bei Zahlungen ist das natürlich immer so eine Sache. Airlines stornieren lieber, als das sie eine Ausgleichszahlung leisten.

46

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 21:18

Hallo TOP Reisemarkt,

vielleicht erklärst Du mal, was die Fluggastrechte mit diesem Fall, oder auch mit
diesem BHG Urteil zutun haben.
Da Du die 'Ausgleichszahlung' in Verbindung mit einem Storno erwähnst. :danke:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

47

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 21:33

Hallo Dodo,

wir wollten generell unabhängig von diesem Urteil aufzeigen, dass es durchaus noch andere Möglichkeiten gibt, auf Flugzeitenänderungen zu reagieren.

Momentan nehmen sich Reiseveranstalter nämlich noch nicht so viel davon an.

Zumal die Frage immer wieder auftaucht, ob dies nun auch für bereits bestehende Buchungen gilt.
Wenn also eine kostenfreie Umbuchung bei Änderungen an bereits bestehenden Buchungen abgelehnt wird, kann man sich immer noch auf die Fluggastrechte beziehen (sofern denn möglich! flightright.de/ihre-passagierrechte ).

edit by cuate: Link entfernt, da nicht erforderlich

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Dezember 2013, 21:40)


Epprechtstein

unregistriert

48

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 21:43

Sind das die, wo man im Erfolgsfall 30% abgezogen bekommt?
Hihi, hier will einer über die Signatur Reisen verkaufen :Herzlichen Glückwunsch:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (18. Dezember 2013, 21:45)


49

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 21:45

Ja, Service kostet. Rechtschutzversicherung über die Jahre aber auch.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

50

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 21:49

Ist doch auch ok.

51

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 21:52

Der Link war mehr für die Info. ;)

In der Regel kann man sich auch ganz gut selbst bzw kann das Reisebüro viel für einen rausholen.

52

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 22:00

Hallo Dodo,

wir wollten generell unabhängig von diesem Urteil aufzeigen, dass es durchaus noch andere Möglichkeiten gibt, auf Flugzeitenänderungen zu reagieren.
Zumal die Frage immer wieder auftaucht, ob dies nun auch für bereits bestehende Buchungen gilt.
Wenn also eine kostenfreie Umbuchung bei Änderungen an bereits bestehenden Buchungen abgelehnt wird, kann man sich immer noch auf die Fluggastrechte beziehen (sofern denn möglich! flightright.de/ihre-passagierrechte ).


?( sorry, aber dieser Zusammenhang wird ja noch wilder, was hat eine nicht bewilligte Umbuchung mit
den Fluggastrechten zutun ?

Les Dir doch mal die ganzen Threats hier im Forum zum Thema Fluggastrechte einmal durch :ironic:

OT: Die Airline hat zudem alle Kosten eines Anwalts zu zahlen, wenn man sie zuvor in Verzug setzt,
natürlich bei berechtigter Forderung und man verliert ergo auch keine 30% .
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

53

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 23:54

Jegliche Flugzeiten-Änderung ist eine Vertragsverletzung und muss nicht hin genommen werden......und es ist nicht Storno sondern Umbuchung auf einen passenden Flug angesagt! :cool:
Sofern es diesen gibt.....

54

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 08:28

Jegliche Flugzeiten-Änderung ist eine Vertragsverletzung und muss nicht hin genommen werden.....


Das ist totaler Humbug, sofern die Gründe sachlich begründet werden
und für den Kunden zumutbar lt. BGB 308.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

55

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 12:36

Da hat Dodo Recht. Flugzeiten sind "erstmal" kein Vertragsbestandteil.

@Dodo: Egal wie dieses Urteil ausgehen wird, es ist wie mit allen Sachen in unserem schönen Land. Es gibt eine Ausnahme zur Ausnahme und vllt auch noch mehr Ausnahmen.

Lassen wir uns einfach mal überraschen.

Wer sich aktuell mal mit seinem Veranstalter wegen der Flugzeiten rumschlägt und sich auf das BGH Urteil bezieht: Es wäre interessant zu Erfahren, wie die Veranstalter darauf reagieren. Vllt mag es uns jemand mitteilen. ;)

56

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 13:10

Gibt es hier schon. Einfach mal 1 Seite zurückgehen. Direkt von der TUI
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

57

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 13:11

Ups, nicht gesehen. Danke für den Hinweis. :)

58

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 13:43


@Dodo: Egal wie dieses Urteil ausgehen wird, es ist wie mit allen Sachen in unserem schönen Land. Es gibt eine Ausnahme zur Ausnahme und vllt auch noch mehr Ausnahmen.


Schon wieder so ein verwirrender Beitrag :kuller: Meinst Du es bliebe noch das BVerfG; mit einem Hinweis auf eine Grundrechtsverletzung :patschi: google doch mal, was ein BGH Urteil so alles bedeutet :D
Freedom's just another word for nothing left to lose...

59

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 14:36

Es gibt Kunden die berufen sich auf alles mögliche. Und zwar eine ganze Menge. Eigentlich buchen wir den ganzen Tag nur Anwälte. Okay manche schreibe auch, dass sie seit Jahren in einer Anwaltkanzelei sauber machen und daher wissen, wie der Hase läuft.

60

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 14:46

Du hast die Personalpronomen verwechselt, gelle :ironic:
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