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21

Dienstag, 10. Dezember 2013, 21:54

Kann so schlecht abwarten. Aber sehr interessant, was sich da so abspielen wird.

Bin sicher, da gibt es noch Denkansätze, an die denken wir momentan noch gar nicht.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

22

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 07:15

Gilt das Urteil für alle ab jetzt abgeschlossenen Reisebuchungen, oder auch für bereits getätigte Buchungen bei denen der Abflug in der Zukunft liegt? Bei uns im Januar ja wieder der Fall. Gebucht mit Hinflug morgens um 5:00 Uhr, dann kam ein paar Wochen später die Flugzeitenänderung auf 15:30Uhr. Da ist der erste Tag natürlich futsch.
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

23

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 08:24

Hallo Anke. Das Urteil ist da, die Details noch nicht veröffentlicht. Ist schwierig, da spontan zu Vorgehensweisen zu raten. Dodo hat es geschrieben und ich sehe es auch so: Es gilt momentan. Und da der Abflug ja noch nicht stattgefunden hat, vermutlich auch in Deinem Fall.

Hier mal die Ansicht eines Reiserechtlers dazu (der früher Leiter der Rechtsabteilung bei TUI war):

"Stattdessen gehen Kunden am besten auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil ändern - etwa wenn sie statt wie geplant um zehn Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen und damit einen halben Tag verlieren. In so einem Fall stellen Kunden den Veranstalter am besten vor die Wahl: Entweder sie organisieren sich auf eigene Faust einen Flug oder die Reise findet zur ursprünglich vorgesehenen Zeit statt - "auch wenn das zum Beispiel nur mit einem Flug der Konkurrenz-Airline klappt."

Mehr dazu hier bei sueddeutsche.de: http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urt…ndern-1.1841035
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Jimi Hendrix

24

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 09:20

Noch eine Anmerkung und persönliche Meinung von mir dazu, Anke:

Da Du die offenbar schon vor Monaten durchgeführte Flugzeitänderung ( falls sie damals im Rahmen der Informationspflichten vom Veranstalter bestätigt wurde) quasi widerspruchslos hingenommen hast, dürfte da jetzt für den aktuellen Flug keine Option mehr sein, das BGH-Urteil als Grundlage zu nehmen.

Oder sind Dir die neuen Flugzeiten der TUIfly nur bekannt, aber der Veranstalter lässt Dich noch im Glauben, ihr fliegt wie zuerst gebucht?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

25

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 09:45

Nein der Veranstalter hat uns die neuen Flugzeiten mitgeteilt. Ich habe mich beschwert, wurde aber mit Hinweis auf den Passus abgeschmettert. Wobei mir ein kostenloser Storno auch nicht weiterhilft.
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

26

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 09:55

Gut, dann hast Du ja eine Grundlage mit der damaligen Beschwerde.
Gibt es an Deinem Reisetag Flüge anderer (Urlaubs-) Airlines zum ursprünglichen Zeitpunkt?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

27

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 10:13

Wie ist die Flugroute und welcher VA?

Jede Flugzeitänderung muss für den Kunden zumutbar sein sagt das Gesetz in 308 BGB. Dabei ist das wirtschaftliche Interesse des RV und das persönliche Kundeninteresse gegeneinander abzuwägen.

Wann genau war die Buchung ? Das BGH Urteil ist ja im Prinzip eine Bestätigung des Celler Urteil. Ich erkundige mich gerade, wie es mit Buchungen nach dem Celler Urteil aussieht und ob dieser Zeitpunkt schon Anwendung findet. Wenn ich genaueres weiß, sag ich bescheid.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

28

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 10:25

Mit TUI nach Fuerteventura. Gebucht haben wir glaube ich im Juni. Für Infos bin ich dankbar !!
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

29

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 10:42

Das passt ja. Das Urteil wurde im Februar gegen die TUI geführt. Wie gesagt, melde mich, sobald ich
näheres weiß.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

30

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 11:00

Dann hoffe ich mal, dass Condor das Urteil liest und mich pünktlich nach Lanzarote fliegt... :kuller:

31

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 11:35

Pünktlich ist ja dann das Thema "Flugverspätungen". Bis zu 3 Stunden wirst Du verkraften können. :ironic:

Flugzeiten-Verschiebungen bei Pauschalreisen können sich ja zeitlich am Reisetag nach vorne oder hinten verschieben.
Pünktlich ja, aber zu einem anderen Zeitpunkt als geplant. Also nicht später als 14 Tage vor Abreise bekanntgegeben.
Denn sonst gilt es als Flugannullierung. Dann aber wieder zur EU-Verordnung 261/2004 ( :püh: )
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Epprechtstein

unregistriert

32

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 12:48

Ich meinte keine Verspätung, würde es aber gerne sehen, dass meine Superflugzeiten als verbindlich gelten :kuller:

33

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 17:57

So anke, hier die Antwort eines Reiserechtlers.

Ja "Dodo", das BGH-Urteil hat auch Auswirkungen auf alle schon vorher geschlossenen und nicht erfüllten Verträge!
Die TUI ist zur Unterlassung der streitbefangenen Klauseln verurteilt worden. Mithin ergeben sich die Rechtsfolgen aus § 306 BGB. Nach § 306 Abs. 2 "richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften".
Eine Flugzeitenänderung von "heute" ist also nicht vertragskonform und mithin unzulässig.

Wie ich schon vermutete. Erinnere die TUI einfach mal erstmal "zart" auf das Urteil und verlange
-wenn vorhanden- die ursprünglichen Flüge, oder Ersatz.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

34

Donnerstag, 12. Dezember 2013, 19:03

Vielen Dank ! Mal sehen ob ich am Wochenende Nerven zum Formulieren habe;-))
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

35

Freitag, 13. Dezember 2013, 17:41

Heute haben wir die Reiseunterlagen bekommen und es ist natürlich immer noch die ungüstige Abflugzeit. Ursprünglich war 4:45 bestätigt und jetzt wäre es 15:20 das sind mehr als 10 Stunden. Ich hab jetzt nochmal an TUI gemailt. Mal sehen was dabei rauskommt !
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

36

Dienstag, 17. Dezember 2013, 19:42

Heute kam die Antwort von TUI. Das Urteil ist TUI noch nicht zugegangen und daher noch nicht rechtskräftig. Es wird dann noch geprüft und die Auswirkungen auf die AGB festgestellt. Mir wurde eine Umbuchung auf einen früheren Condorflug angeboten, dort bekomme ich keine XL Seats mehr (die ich schon bezahlt habe und die Kosten nicht zurückbekomme), hab keine 30 kg Freigepäck mit der TUI Goldcard und die Umbuchung kostet laut RB EUR 150,00. Mal sehen was darauf geantwortet wird !
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

37

Dienstag, 17. Dezember 2013, 20:09

Anke, Du sitzt vom Zeitablauf her etwas zwischen den Stühlen. Da ihr ja schon in Kürze fliegt, würde ich den alten Stand mit neuen Flugzeiten eher beibehalten.

Andererseits ist es ein absolutes No-Go, wenn die Airline für die von ihr verursachten Flugzeitenänderung jetzt auch noch zusätzliche Kosten durchdrücken oder für nicht erbrachte Leistungen wie die evtl. verfallenen XL-Sitze keine Erstattung vornehmen will. Aber wie geschrieben, schlechter Zeitpunkt für Verhandlungen. Das liegt jetzt in Eurem Ermessen, da schon einen rechtlichen Gang zuzulegen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

38

Dienstag, 17. Dezember 2013, 20:11

und die Umbuchung kostet laut RB EUR 150,00

Anke, mit der TUI Gold Karte hast Du Umbuchungsschutz - das heißt wahrscheinlich anders - gilt aber pro Person für á 50 €
Guck mal in den Bedingungen nach, ich hoffe ich irre da nicht.

39

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 07:23

@klatschmohn
Danke, mach ich. Aber wie cuate schon schreibt ist der Zeitpunkt jetzt etwas knapp und ich werde wohl alles so lassen wie es ist. Aber die nächste Antwort warte ich erst mal ab.
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

40

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 07:29

Hab nachgeschaut:bei Umbuchung bis 42 (!) Tagen vor Abreise bekommt man EUR 50,00 pro Person erstattet. Das dafür erforderliche Formular kann man direkt runterladen. Wie gesagt ein Zeitproblem !
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa