Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten und das Interesse an dem Fall. Der Reisedienst Elbflorenz hat quasi einige Tage nach der Internetbuchung durch mich die Preise für die in eigener Regie angebotene Busan- sowie Abreise erhöht. Ich wunderte mich sofort, als plötzlich auf der Webseite eine zweite Rubrik eingeführt wurde, dass die Busreise mit Übernachtung auf der Hinfahrt
129 Euro kosten sollte, denn als ich die Kreuzfahrt und die Busreise gebucht habe, da gab es nur eine Möglichkeit anzuklicken, nämlich die Busanreise mit Zwischenübernachtung und Rückreise ohne Zwischenübernachtung. So finden diese ganzen Busreisen normalerweise aus der nördlichen Hälfte Deutschlands auch statt, sonst würde die Busanreise nach Genua in Italien gar nicht anders machbar sein. Normalerweise bieten die Kreuzfahrtgesellschaften MSC sowie Costa eigene Busanreisen an, der Reisedienst Elbflorenz bietet jedoch eigene Busanreisen an, die sind meistens viel günstiger als die Busanreisen der Kreuzfahrtgesellschaften.
Die schriftlichen Unterlagen, die mir ca. 1 Woche nach Internetbuchung zugingen beinhalteten den Sicherungsschein von MSC Kreuzfahrten, für die Busanreise selber erhielten wir keinerlei
Sicherungsschein. Unglücklicherweise rief ich beim Reisedienst Elbflorenz in Dresden an, um mich zu vergewissern, dass bei meiner gebuchten Busreise für 99 Euro auch wirklich die Übernachtung inkludiert sei. Die Mitarbeiterin wurde patzig und meinte, dass ich diese ja nicht mitgebucht hätte, es hätte ja zwei Möglichkeiten gegeben die Busanreise mit Übernachtung und die Busanreise ohne Übernachtung. Es nützte nichts, dass ich ihr stets erklärte, dass zum Zeitpunkt meiner Buchung keine Wahlmöglichkeit vorhanden war, sie behauptete es einfach. Da mein Mann meinte,
dann soll ich doch die 30 Euro mehr bezahlen, mailte ich zum Reisedienst, dass ich evtl. die Mehrkosten von 30 Euro pro Person auf mich nehmen würde, wollte aber vorher wissen, wann denn
die Busanreise ohne Übernachtung aus Hannover und wann die Busanreise mit Übernachtung beginnen würde, denn ich wollte eine ungefähre Uhrzeit wissen, weil wir auch die Zugfahrt noch buchen wollten. Weil die Mitarbeiterin ca. 10 Tage vor Abreise die Abfahrtszeiten nicht nennen konnte, wollte ich die Übernachtungszubuchung erst davon abhängig machen. Daraufhin sagte die Mitarbeiterin,
dass sie mir den Vertrag kündigt, weil ich es nicht aussitzen kann. Außerdem wurde mir verboten, dort wieder eine Reise zu buchen. Ich war natürlich sehr wütend, denn der Fehler lag ganz eindeutig bei dem Reisebüro, welches sein Internetangebot im nachherein erhöht hatte. Dafür dann noch zu kündigen, war für mich ein großer Affront. Ich rief die Verbraucherberatung an und fragte meinen Anwalt, beide sagten, eine einseitige Kündigung des Reisebüros wäre undenkbar und ich solle eine andere Kreuzfahrt buchen, die Differenz müßte das Reisebüro zahlen.
Ich rief auch die MSC Kreuzfahrtgesellschaft an, diese konnten oder wollten nichts weiter machen, so dass ich annehme, dass der Reisedienst Elbflorenz die Kabinen in eigener Regie gebucht hat bei der Kreuzfahrtgesellschaft. Bei der MSC in München war die Mitarbeiterin jedoch auch erstaunt, dass der Reisedienst Elbflorenz diesen nichtigen Anlaß wegen des Disputs über die Übernachtungskosten nahm, um mir die Kreuzfahrt zu stornieren.
Ich habe Rechtsschutz, sonst hätte ich es wohl nicht darauf ankommen lassen, hier zu klagen. Der gegnerische Anwalt widerspricht sich in seinen Schreiben sehr. Er schreibt, dass noch keine beidseitigen Willenserklärungen zustande gekommen sind, weil wir ja die Reise für 99 Euro mit Übernachtung auf der Hinreise buchen wollten, das Reisebüro jedoch 129 Euro dafür verlangt haben.
Das stimmt aber nicht, weil zum Zeitpunkt der Buchung und auch der Annahme der Preis nur 99 Euro betrug. Das Reisebüro schrieb selber in den mails, dass sie das vorherige Angebot noch verändert hätten. Nach unserer Meinung hätte das Reisebüro dann einfach nur die Busreise ohne Übernachtung geben müssen, weil sie der Ansicht waren, so hätte ich es gebucht.
Da aber tatsächlich NIE Busanreisen nach Italien zu Kreuzfahrtschiffen ohne Zwischenübernachtung stattfinden, hätten sie uns dann aus Hannover alleine fahren müssen, das wäre denen ja viel zu teuer geworden. Ein Bekannter aus Thüringen buchte auf meine Empfehlung hin auch diese Reise, er bestätigte mir, dass auch zu seinem Zeitpunkt die Busanreise nur für 99 Euro angeboten wurde.
Es wird sicherlich vom Gericht (28.11.2013 Verkündigung des Urteils) nicht der ganze Reisepreis als Erstattung angesetzt werden, möglicherweise nur ein niedriger Betrag.
Der gegnerische Anwalt meinte vor Gericht stets, wir hätten nur für den gleichen Super,super Sonderpreis eine neue Reise buchen dürfen. Was ja Quatsch ist, weil es solche niedrigen Preise nur sehr selten gibt und für Novemberbuchungen war es dann zu spät zum Buchen. Fakt ist, dass der Reisedienst Elbflorenz auf seiner Webseite stets mit den Katalogpreisen Werbung macht und
schreibt, dass diese Reisen für ein Minimum dort buchbar sind. Wir sind bei der späteren Buchung nicht über diesen Katalogpreis hinausgegangen, sondern sind noch darunter geblieben, aber bekamen natürlich keine Kreuzfahrt für 290 Euro pro Person in einer Balkonkabine. Ich denke auch, dass uns sogar etwas zusteht als entgangene Urlaubsfreude, weil wir die Kreuzfahrt im November ja nicht antreten konnten aufgrund der rechtswidrig ausgesprochenen Kündigung.
Es grüßt Euch Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Aelve« (21. November 2013, 13:32)