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1

Mittwoch, 20. November 2013, 09:22

Kündigung einer Kreuzfahrt durch Reisebüro

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob jemand bereits die Erfahrung sammeln mußte, die wir erfahren haben. Im November 2012 buchte ich für meine Tochter und mich eine Kreuzfahrt über
den Reisedienst Elbflorenz. Es wurde im Internet mit einer sehr günstigen Kreuzfahrt im Mittelmeer mit Anreise per Bus inkl. Übernachtung auf der Hinfahrt geworben, die wir auf der Webseite
fest buchten. Es kam auch eine sofortige Bestätigung per mail und nach einigen Tagen eine schriftliche Bestätigung mit Sicherungsschein der Kreuzfahrtgesellschaft. Da ich einige Male in der Zeit auf die Webseite des Reisedienstes Elbflorenz geschaut habe, sah ich verwundert, dass die Busan- sowie Abreise plötzlich teurer angeboten wurde, anstatt ursprünglich für 99 Euro war eine zweite Rubrik eingeführt worden, bei der man unterscheiden konnte zwischen Anreise mit Zwischenübernachtung oder Anreise ohne Zwischenübernachtung, der Preis war dann 129 Euro. Als ich die Reise per Internet gebucht hatte, gab es lediglich eine Rubrik für 99 Euro. Als die Reiseunterlagen eintrafen rief ich deshalb bei dem Reisedienst Elbflorenz an, um mich zu vergewissern, dass meine gebuchte Reise die Zwischenübernachtung einschloß. Die Mitarbeiterin war sehr ungehalten und meinte, ich hätte ja "NUR" die Busanreise ohne Übernachtung gewählt. Ich erklärte ihr, dass zum Zeitpunkt meiner Buchung keine Wahlmöglichkeit vorhanden war, faxte ihr sogar noch die ausgedruckte Seite des Angebots durch. Die Mitarbeiterin bestand darauf, dass ich die Übernachtung für 30 Euro dazubuchen müßte. Um weiteren Streit aus dem Wege zu gehen, erklärte ich dann per mail, dass ich evtl. bereit wäre, die 30 Euro mehr zu bezahlen, müßte aber wissen, wann die Busanreise mit Übernachtung und die Busanreise ohne Übernachtung losgehen würde, weil wir noch zu dem Abfahrtsort Hannover fahren müßten, was ca. 200 km von uns entfernt liegt.
Aufgrund der Tatsache, dass ich die Hinzubuchung davon abhängig machen wollte, wann die Busreise beginnt, kündigte die Mitarbeiterin des Reisedienstes Elbflorenz rechtswidrig die gebuchte Kreuzfahrt mit Busan- sowie Abreise. Ich erkundigte mich umgehend bei der Verbraucherzentrale, die der Auffassung waren, dass das Reisebüro die Reise nicht stornieren durfte. Ich widersprach der Stornierung der Kreuzfahrt, die in wenigen Tagen beginnen sollte. Das Reisebüro jedoch meldete sich nicht mehr, auch nicht als ich hinschrieb, dass ich dann eine teurere Kreuzfahrt zu deren Lasten buchen würde.
Wir buchten dann eine viel teurere Kreuzfahrt, weil wir in der Kürze der Zeit, wir wollten noch im Jahr 2012 eine Reise antreten, kein solch günstiges Angebot finden konnten wie wir sie über den Elbflorenz Reisedienst verbindlich gebucht hatten. Die Kreuzfahrt fand über Silvester statt, weil ich anders keinen Urlaub mehr nehmen konnte.
Nun klagen wir gegen den Reisedienst.

Hat jemand Erfahrung damit, dass eine bereits rechtskräftig gebuchte Reise grundlos gekündigt wurde seitens des Reisevermittlers oder Veranstalters? Tatsache war, dass das Reisebüro nach der
Internetbuchung die Busanreise verändert hat, dieses gibt sie selber zu, indem sie ans Gericht schreibt, dass sich die Internetseite noch in der Bearbeitung befand.

Ich bin auf Eure Antworten gespannt und grüße Euch Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aelve« (20. November 2013, 09:27)


Sternedieb

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2

Mittwoch, 20. November 2013, 09:25

Nun klagen wir gegen den Reisedienst.



Was fordert ihr genau?

3

Mittwoch, 20. November 2013, 09:35

Hallo Sternedieb,

wir fordern die Mehrkosten, die uns durch die teurere Kreuzfahrt entstanden sind. Also Schadensersatz, weil die neu gebuchte Kreuzfahrt erheblich teurer war. Es war jedoch eine gleiche Route, gleiche
Reisedauer und ähnliche Kreuzfahrtgesellschaft (Costa), wir hielten uns bei der Neubuchung genau an die vordem gebuchte Reise. Die über den Reisedienst gebuchte Kreuzfahrt war wirklich supergünstig, es war eine Balkonkabine auf der MSC Splendida für 290 Euro. Es waren sicherlich Restplätze, die deshalb so billig angeboten wurden. Insgesamt kostete die Reise pro Person 389 Euro mit Busan-sowie Abreise und das Ende November. Auf der Internetseite von Elbflorenz wurde angemerkt, dass diese Balkonkabine regulär 1.500 Euro kostet. Wir blieben bei der Ersatzbuchung noch unter 1.300 Euro, bekamen aber keinen so günstigen Sonderpreis in der Kürze der Zeit.

Viele Grüße Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

4

Mittwoch, 20. November 2013, 09:48

Einen gravierenden Unterschied sehe ich im Zeitpunkt der Reisen.

Ende November oder über Silvester sind eben tiefste Neben- und absolute Hochsaison.

Auch wenn Du schon geschrieben hast, warum das mit dem Termin so gekommen ist,
kann man das vermutlich nicht direkt vergleichen.

Klagt ihr mit einem Fachmann an der Seite und gibt es eine Rechtsschutzversicherung?`
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Mittwoch, 20. November 2013, 11:54

Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang der fehlenden Übernachtung und der dann
folgenden Stornierung nicht. Dieser Reisedienst ist doch Vermittler, was wurde denn dann mit
dem Veranstalter (MSC) besprochen, mit denen Ihr ja den Vertrag hattet.

Es muss doch einen Grund gehabt haben, weshalb man einseitig storniert (wobei diese Tatsache rechtlich natürlich nicht möglich ist) wann die Reise nun stattgefunden hat, spielt erstmal keine Rolle.

An welches Gericht hat der Reisedienst geschrieben ? Seit Ihr bereits per Anwalt in dieser Sache tätig ?

Ist es momentan noch ein schwebendes Verfahren ?

Fragen über Fragen.
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6

Mittwoch, 20. November 2013, 12:06

Nachtrag: sorry, habe überlesen, dass Ihr bereits klagt. Dann bleibe ich mal gespannt.
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7

Mittwoch, 20. November 2013, 12:11

Könnte mir gut vorstellen, dass die Reise noch gar nicht beim Kreuzfahrtveranstalter eingebucht war (und man angesichts der Preisgestaltung eine Möglichkeit gesucht hatte, den Vertrag erst gar nicht zu vermitteln.) Insofern kann hier ja vermutlich auch nur auf mangelhafte Vermittlungsleistung gegenüber dem Vermittler und nicht der Reederei geklagt werden.

Dodo, der Reisezeitpunkt hängt doch stark mit der geforderten Preiserstattung zusammen. Wenn eine anderweitige Reise zu dem vereinbarten Termin nicht buchbar war, hätte die Reise auch storniert und ein Anspruch auf "entgangene Urlaubsfreuden" gefordert werden können. Dabei wäre der ursprüngliche Reisepreis als Basis zugrundegelegt worden. Und nicht einer über Silvester. Das klingt alles sehr zumindest nach Vergleich, womöglich noch weniger.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. November 2013, 12:12)


Sternedieb

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8

Mittwoch, 20. November 2013, 12:15

Wenn eine anderweitige Reise zu dem vereinbarten Termin nicht buchbar war, hätte die Reise auch storniert und ein Anspruch auf "entgangene Urlaubsfreuden" gefordert werden können.



So sehe ich das auch - und zwar nur so! :ironic:

9

Mittwoch, 20. November 2013, 12:21

Natürlich cuate, darum schrieb ich ja "erstmal" , da ich die genauen Hintergründe noch
ergänzt haben wollte.

Und zum Zeitpunkt meines Textes ja überlas, das alles schon beim Anwalt liegt. Alles klar :ironic:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (20. November 2013, 12:22)


10

Donnerstag, 21. November 2013, 13:23

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten und das Interesse an dem Fall. Der Reisedienst Elbflorenz hat quasi einige Tage nach der Internetbuchung durch mich die Preise für die in eigener Regie angebotene Busan- sowie Abreise erhöht. Ich wunderte mich sofort, als plötzlich auf der Webseite eine zweite Rubrik eingeführt wurde, dass die Busreise mit Übernachtung auf der Hinfahrt
129 Euro kosten sollte, denn als ich die Kreuzfahrt und die Busreise gebucht habe, da gab es nur eine Möglichkeit anzuklicken, nämlich die Busanreise mit Zwischenübernachtung und Rückreise ohne Zwischenübernachtung. So finden diese ganzen Busreisen normalerweise aus der nördlichen Hälfte Deutschlands auch statt, sonst würde die Busanreise nach Genua in Italien gar nicht anders machbar sein. Normalerweise bieten die Kreuzfahrtgesellschaften MSC sowie Costa eigene Busanreisen an, der Reisedienst Elbflorenz bietet jedoch eigene Busanreisen an, die sind meistens viel günstiger als die Busanreisen der Kreuzfahrtgesellschaften.
Die schriftlichen Unterlagen, die mir ca. 1 Woche nach Internetbuchung zugingen beinhalteten den Sicherungsschein von MSC Kreuzfahrten, für die Busanreise selber erhielten wir keinerlei
Sicherungsschein. Unglücklicherweise rief ich beim Reisedienst Elbflorenz in Dresden an, um mich zu vergewissern, dass bei meiner gebuchten Busreise für 99 Euro auch wirklich die Übernachtung inkludiert sei. Die Mitarbeiterin wurde patzig und meinte, dass ich diese ja nicht mitgebucht hätte, es hätte ja zwei Möglichkeiten gegeben die Busanreise mit Übernachtung und die Busanreise ohne Übernachtung. Es nützte nichts, dass ich ihr stets erklärte, dass zum Zeitpunkt meiner Buchung keine Wahlmöglichkeit vorhanden war, sie behauptete es einfach. Da mein Mann meinte,
dann soll ich doch die 30 Euro mehr bezahlen, mailte ich zum Reisedienst, dass ich evtl. die Mehrkosten von 30 Euro pro Person auf mich nehmen würde, wollte aber vorher wissen, wann denn
die Busanreise ohne Übernachtung aus Hannover und wann die Busanreise mit Übernachtung beginnen würde, denn ich wollte eine ungefähre Uhrzeit wissen, weil wir auch die Zugfahrt noch buchen wollten. Weil die Mitarbeiterin ca. 10 Tage vor Abreise die Abfahrtszeiten nicht nennen konnte, wollte ich die Übernachtungszubuchung erst davon abhängig machen. Daraufhin sagte die Mitarbeiterin,
dass sie mir den Vertrag kündigt, weil ich es nicht aussitzen kann. Außerdem wurde mir verboten, dort wieder eine Reise zu buchen. Ich war natürlich sehr wütend, denn der Fehler lag ganz eindeutig bei dem Reisebüro, welches sein Internetangebot im nachherein erhöht hatte. Dafür dann noch zu kündigen, war für mich ein großer Affront. Ich rief die Verbraucherberatung an und fragte meinen Anwalt, beide sagten, eine einseitige Kündigung des Reisebüros wäre undenkbar und ich solle eine andere Kreuzfahrt buchen, die Differenz müßte das Reisebüro zahlen.
Ich rief auch die MSC Kreuzfahrtgesellschaft an, diese konnten oder wollten nichts weiter machen, so dass ich annehme, dass der Reisedienst Elbflorenz die Kabinen in eigener Regie gebucht hat bei der Kreuzfahrtgesellschaft. Bei der MSC in München war die Mitarbeiterin jedoch auch erstaunt, dass der Reisedienst Elbflorenz diesen nichtigen Anlaß wegen des Disputs über die Übernachtungskosten nahm, um mir die Kreuzfahrt zu stornieren.
Ich habe Rechtsschutz, sonst hätte ich es wohl nicht darauf ankommen lassen, hier zu klagen. Der gegnerische Anwalt widerspricht sich in seinen Schreiben sehr. Er schreibt, dass noch keine beidseitigen Willenserklärungen zustande gekommen sind, weil wir ja die Reise für 99 Euro mit Übernachtung auf der Hinreise buchen wollten, das Reisebüro jedoch 129 Euro dafür verlangt haben.
Das stimmt aber nicht, weil zum Zeitpunkt der Buchung und auch der Annahme der Preis nur 99 Euro betrug. Das Reisebüro schrieb selber in den mails, dass sie das vorherige Angebot noch verändert hätten. Nach unserer Meinung hätte das Reisebüro dann einfach nur die Busreise ohne Übernachtung geben müssen, weil sie der Ansicht waren, so hätte ich es gebucht.
Da aber tatsächlich NIE Busanreisen nach Italien zu Kreuzfahrtschiffen ohne Zwischenübernachtung stattfinden, hätten sie uns dann aus Hannover alleine fahren müssen, das wäre denen ja viel zu teuer geworden. Ein Bekannter aus Thüringen buchte auf meine Empfehlung hin auch diese Reise, er bestätigte mir, dass auch zu seinem Zeitpunkt die Busanreise nur für 99 Euro angeboten wurde.

Es wird sicherlich vom Gericht (28.11.2013 Verkündigung des Urteils) nicht der ganze Reisepreis als Erstattung angesetzt werden, möglicherweise nur ein niedriger Betrag.
Der gegnerische Anwalt meinte vor Gericht stets, wir hätten nur für den gleichen Super,super Sonderpreis eine neue Reise buchen dürfen. Was ja Quatsch ist, weil es solche niedrigen Preise nur sehr selten gibt und für Novemberbuchungen war es dann zu spät zum Buchen. Fakt ist, dass der Reisedienst Elbflorenz auf seiner Webseite stets mit den Katalogpreisen Werbung macht und
schreibt, dass diese Reisen für ein Minimum dort buchbar sind. Wir sind bei der späteren Buchung nicht über diesen Katalogpreis hinausgegangen, sondern sind noch darunter geblieben, aber bekamen natürlich keine Kreuzfahrt für 290 Euro pro Person in einer Balkonkabine. Ich denke auch, dass uns sogar etwas zusteht als entgangene Urlaubsfreude, weil wir die Kreuzfahrt im November ja nicht antreten konnten aufgrund der rechtswidrig ausgesprochenen Kündigung.

Es grüßt Euch Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Aelve« (21. November 2013, 13:32)


11

Freitag, 22. November 2013, 12:36

Reiseveranstalter oder Reisevermittler?

Hallo nochmals,

mich würde noch Eure Einschätzung interessieren hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Reisevermittler und Reiseveranstalter. Der Reisedienst Elbflorenz führt in seiner Entgegnung ans Gericht aus, dass sie "nur" Reisevermittler sind und kein Reiseveranstalter. Tatsache aber ist, dass die Busan-sowie Busabreise durch das Reisebüro Elbflorenz veranstaltet wurde. Außerdem habe ich
von der MSC Kreuzfahrtgesellschaft die Aussage, dass der Reisedienst Elbflorenz die Schiffskabinen aufkauft, also eine bestimmte Anzahl von Kabinen ordert. Dadurch bieten sie diese auch z.B. als Last-Minute-Angebot dann äußerst günstig an und liegen oft mit ihren Preisen weit unter dem von dem MSC Reisebüro offerieten Preisen.

Der Richter hat bei unserer Verhandlung am 14.11.2013 ebenfalls gerügt, dass es sich widerspricht, wenn sie als Vermittler dann eine Kündigung der Reise vornehmen, das wäre ja im Grunde nicht möglich. Wie seht Ihr das? Sind der Reisedienst Elbflorenz Veranstalter? Dann könnte man gegebenenfalls ja entgangene Urlaubsfreude geltend machen, als Vermittler sind sie sicher dafür nicht zuständig. :denk:

Viele Grüße Aelve
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12

Freitag, 22. November 2013, 12:40

Überlass bitte alles Deinem Anwalt, wir haben hier ja keinerlei Einsicht in dem gesamten Schriftwechsel
und können in dieser Komplexität sicher keine realen Aussagen treffen.
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Sternedieb

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13

Freitag, 22. November 2013, 13:16

Der Richter hat bei unserer Verhandlung am 14.11.2013 ebenfalls gerügt, dass es sich widerspricht, wenn sie als Vermittler dann eine Kündigung der Reise vornehmen, das wäre ja im Grunde nicht möglich.



Das ist ja der wichtige Punkt. Hat nun der Reisedienst Elbflorenz die Reise direkt gekündigt obwohl schon schriftliche Bestätigung mit Sicherungsschein vorlag? So wie ich dich verstehe - ja! Was steht auf der schriftlichen Bestätigung ?

Sina

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14

Freitag, 22. November 2013, 15:59

Was für eine verworrene Geschichte :denk:

Erstmal ist das Reisebüro der Vermittler und nicht der Veranstalter, bei von ihnen vermittelten Reisen gelten die AGBs der verschiedenen Reedereien, an die sie ihre Kunden vermitteln. Der einzige, der Eure Kreuzfahrt hätte absagen können, m. E. ist der Veranstalter bzw. in diesem Fall die Reederei. Zwar kann diese Botschaft auch durch das Reisebüro übermittelt werden - aber nur im Namen des Veranstalters.

KÖNNTE es evtl. sein, dass das Reisebüro den Preis der Reise versehentlich zu niedrig ausgeschrieben hat und, nachdem es seinen Fehler bemerkt hat, so versuchte, Euch loszuwerden? Ist nur so ein Gedanke... :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

15

Freitag, 22. November 2013, 16:10

Reisebüros kaufen (zu speziellen Konditionen) Kontingente von Reedereien. Dazu kommte der eigens organisierte Transfer. Der ausgeschriebene Preis wird vom RB festgelegt.
In diesem Falle ist das RB Veranstalter. Was auch gang und gäbe ist und wirtschaftlich am lukrativsten.
Wie gesagt, wir kennen die genaue Ausschreibung nicht, noch wie genau das gebuchte Angebot bestätigt wurde.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (22. November 2013, 16:14)


16

Freitag, 22. November 2013, 16:19

Hallo Sina,

das ist auch unser Gedanke. Der Reisedienst Elbflorenz hat auf seiner Webseite die Kreuzfahrt mit der Splendia für 290 Euro mit der Busan- sowie Abreise für 99 Euro geworben. So haben wir die Reise gebucht und auch bestätigt bekommen. Es war denen scheinbar zu billig, denn einige Tage nach meiner Buchung haben sie eine zweite Rubrik eingefügt, danach konnte man die Busanreise mit oder ohne Übernachtung buchen. Es wurde dann seitens des Reisebüros behauptet, dass diese beiden Rubriken von Anfang an vorhanden waren, ich hatte mir jedoch Ausdrucke gemacht, auf denen die Busanreise für 99 Euro inkl. Übernachtung auf der Hinfahrt angeboten wurde.

Der Sicherungsschein war von der MSC Reederei, also hätte der Reisedienst Elbflorenz die Reise auch nicht chanceln können. Da aber wahrscheinlich keine weiteren Reisenden von Hannover aus gebucht hatten, ich auch
zunächst auf den Preis von 99 Euro bestand, wie ich es fest gebucht und zugesagt bekam, kündigten sie kurzerhand rechtswidrig den Vertrag. Unser Anwalt schreibt auch, dass sie es nicht hätten dürfen, falls sie wirklich die Busanreise nicht geben wollten, hätten wir die Anfahrt auch anders vornehmen können.

Leider kann ich die Reisebestätigung als Anhang hier nicht eingeben. Es klappt leider nicht.

Viele Grüße Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aelve« (22. November 2013, 16:23)


Sternedieb

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17

Samstag, 23. November 2013, 22:38

Leider kann ich die Reisebestätigung als Anhang hier nicht eingeben. Es klappt leider nicht.



Müsste aber klappen. Ansonsten lade sie in die Galerie hoch ....

18

Samstag, 23. November 2013, 22:51

Hallo,

ich habe die Reisebestätigung eingescannt. Dann habe ich diese kopiert und abgespeichert. Immer,
wenn ich diese dann hochladen will, meldet das System diesen Fehler:

Ihre Angaben sind ungültig. Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Ich könnte die Reisebestätigung an jemanden mailen, der es hier reinsetzt ohne meine Adresse.

Es grüßt Aelve
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19

Sonntag, 24. November 2013, 01:45

Ganz unter uns Gebetsschwestern, Aelve.....

Du bist doch bei Deinem Anwalt in guten Händen, meinst Du wirklich, es wäre
eine gute Idee, Dein "schwebenes Verfahren" hier zu veröffentlichen ?

Warte einfach mal ab, schliesslich bezahlst Du ja dafür :ironic:
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20

Sonntag, 24. November 2013, 20:35

Hallo Dodo,

natürlich bin ich mit meiner Sache beim Anwalt. Der Gerichtstermin ist bereits gewesen, ich kann mich ganz entspannt zurücklegen und warten, wie der Richter die Sache einschätzt. Ich will ja von Euch keine Rechtsberatung, sondern nur erfahren, ob jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit einem Reisebüro oder Reiseveranstalter hatte. Einige Forumsmitglieder gaben ja bereits gute Tipps, das ist eigentlich der Grund,
meinen Rechtsfall hier darzustellen.

Viele Grüße Aelve
Wenn Du Deine Feinde ärgern willst, mußt Du besser sein als sie.