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Wegen Flugverspätung Weiterflug vom Nicht-EU Umsteige-Flughafen verpasst
"Verpasst ein Fluggast wegen großer Verspätung des Zubringerfluges seinen Anschluss, hat er Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das gilt auch dann, wenn der Anschlussflug von einem anderen Unternehmen durchgeführt wird und von einem Flughafen abgeht, der nicht in der EU liegt."
Das entschied das Landgericht Frankfurt, Az.: 2-24 S 16/13
Quelle und Bericht: fr-online.de
http://www.fr-online.de/reise/anschlussf…2,25041030.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix