Kunden der AIDA Cruises, die Buchungen im "Just Aida" Tarif vornahmen, mussten bei einer Absage bis zu 60 Tagen vor Reisebeginn die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung an den Reiseveranstalter zahlen.
Diese Pauschale sahen die Richter als nicht berechtigt an.
Das Urteil als
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